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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47698
OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20 (https://dejure.org/2021,47698)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2021 - 4 U 283/20 (https://dejure.org/2021,47698)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 (https://dejure.org/2021,47698)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (18)

  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 101/19

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf von Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Im Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht liegt deshalb ein unauflösbarer Selbstwiderspruch, weil es sich bei dieser Vereinbarung um eine Ergänzung des mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrages handelt, welche das Bestehen des Darlehensvertrages zwingend voraussetzt, indem das Eingreifen des verbrieften Rückgaberechts an die Fälligkeit der Schlussrate geknüpft ist (vgl. Anlage BE 1, Bl. 219, dort Ziffer 1) und sowohl die - in Ziffer 4 der Vereinbarung enthaltene - Abtretung des   (Rück-)Kaufpreises in Höhe der bei der Beklagten noch offenen Forderung als auch die - in Ziffer 5 geregelte - Übertragung des Anwartschaftsrechts auf Rückübereignung des Fahrzeuges gegenüber der Beklagten ein wirksames Darlehensschuldverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten voraussetzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20; Kammergericht…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 194 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 152).

    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, S. 6 f. EA; Kammergericht…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 192; OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 153).

    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, S. 7 EA; Kammergericht…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 194; OLG Braunschweig, Urteil vom 08. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 155).

    Sie hat daher lediglich entsprechend den ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass die Klägerin ein etwaiges Widerrufsrecht trotz Inanspruchnahme vertraglicher Rechte weiter in Anspruch nehmen dürfe (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 159), zumal die Nutzung des - nach den obigen Ausführungen sowohl in Bezug auf den Darlehensvertrag als auch den Kaufvertrag ein bestehendes Vertragsverhältnis voraussetzenden - verbrieften Rückgaberechts im April 2020 aus Sicht der Beklagten, die zu diesem Zeitpunkt erst am 11. Juni 2020 zugestellten Klage, soweit ersichtlich, noch keine Kenntnis hatte, im vorliegenden Fall sogar eher geeignet war, den Eindruck zu erwecken, dass die Klägerin ihrerseits von ihrem Widerruf wieder Abstand nehmen wollte.

  • KG, 21.01.2021 - 4 U 1033/20

    Verbraucherkreditvertrag: Örtliche Zuständigkeit bei negativer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Im Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht liegt deshalb ein unauflösbarer Selbstwiderspruch, weil es sich bei dieser Vereinbarung um eine Ergänzung des mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrages handelt, welche das Bestehen des Darlehensvertrages zwingend voraussetzt, indem das Eingreifen des verbrieften Rückgaberechts an die Fälligkeit der Schlussrate geknüpft ist (vgl. Anlage BE 1, Bl. 219, dort Ziffer 1) und sowohl die - in Ziffer 4 der Vereinbarung enthaltene - Abtretung des   (Rück-)Kaufpreises in Höhe der bei der Beklagten noch offenen Forderung als auch die - in Ziffer 5 geregelte - Übertragung des Anwartschaftsrechts auf Rückübereignung des Fahrzeuges gegenüber der Beklagten ein wirksames Darlehensschuldverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten voraussetzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20; Kammergericht, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 194 f.; OLG Braunschweig…, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 152).

    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, S. 6 f. EA; Kammergericht, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 192; OLG Braunschweig…, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 153).

    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, S. 7 EA; Kammergericht, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 194; OLG Braunschweig…, Urteil vom 08. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 155).

  • OLG Köln, 08.07.2021 - 12 U 159/20

    Rechtsmissbräuchlicher Widerruf eines Darlehensvertrages Wahrnehmung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Im Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht liegt deshalb ein unauflösbarer Selbstwiderspruch, weil es sich bei dieser Vereinbarung um eine Ergänzung des mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrages handelt, welche das Bestehen des Darlehensvertrages zwingend voraussetzt, indem das Eingreifen des verbrieften Rückgaberechts an die Fälligkeit der Schlussrate geknüpft ist (vgl. Anlage BE 1, Bl. 219, dort Ziffer 1) und sowohl die - in Ziffer 4 der Vereinbarung enthaltene - Abtretung des   (Rück-)Kaufpreises in Höhe der bei der Beklagten noch offenen Forderung als auch die - in Ziffer 5 geregelte - Übertragung des Anwartschaftsrechts auf Rückübereignung des Fahrzeuges gegenüber der Beklagten ein wirksames Darlehensschuldverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten voraussetzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20; Kammergericht…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 194 f.; OLG Braunschweig…, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 152).

    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, S. 6 f. EA; Kammergericht…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 192; OLG Braunschweig…, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 153).

    In dieses danach allein noch bestehende Rückabwicklungsregime greift der Verbraucher in einer schutzwürdige Interessen des Darlehensgebers beeinträchtigenden Weise ein, wenn er durch das Gebrauchmachen von dem verbrieften Rückgaberecht die infolge des Widerrufs geschuldete Rückgewähr des finanzierten Fahrzeuges an den Darlehensgeber (§ 358 Abs. 4 Satz 5 BGB a.F.) sehenden Auges (zum eigenen Vorteil) durch die Veräußerung des Fahrzeuges an den Verkäufer - vorbehaltlich eines etwaigen Rückkaufs durch den Darlehensnehmer - unmöglich macht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, S. 7 EA; Kammergericht…, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 194; OLG Braunschweig…, Urteil vom 08. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 155).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Insoweit lässt sich - wie der Europäische Gerichtshof zuletzt auf verschiedene Vorlagefragen des Landgerichts Ravensburg klargestellt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20, Rn. 119 f.) - im Anwendungsbereich von Art. 14 der Richtlinie 2008/48/EG, welche den Gewerbetreibenden davon abschrecken soll, gegen die ihm nach den Bestimmungen der Richtlinie obliegenden Pflichten gegenüber dem Verbraucher zu verstoßen, zwar, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48/EG vorgesehene zwingende Angabe - wie auch im vorliegenden Fall - weder im Kreditvertrag noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist und unabhängig davon, ob der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hatte, ein Rechtsmissbrauch nicht auf den Vorwurf stützen, zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf durch den Verbraucher sei erhebliche Zeit vergangen.

    Die Folgen des Widerrufs eines Kreditvertrages sind jedoch in der Richtlinie 2008/48/EG überhaupt nicht geregelt (Schlussanträge des Generalanwalts zu den Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 vom 15. Juli 2021, Rn. 126); die einzige Bestimmung der Richtlinie 2008/48/EG, die sich auf die Folgen der Ausübung eines Widerrufsrechts bei verbundenen Kreditverträgen bezieht, nämlich Art. 15 Abs. 1, betrifft den Fall, dass ein Verbraucher dieses Recht in Bezug auf einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausübt.

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    So kann sich eine Rechtsausübung bei der insoweit gebotenen umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände als unzulässig darstellen, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, juris Rn. 18 und 20 m. w. Nachw.), wobei auch eine Änderung der Verhältnisse dazu führen kann, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich wird.

    Es ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits geklärt, dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten auf der Grundlage objektiver Kriterien in Rechnung stellen können, um einem Verbraucher gegebenenfalls das Berufen auf die geltend gemachte Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren, solange die Anwendung einer nationalen Vorschrift die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97, juris Ziffer 34; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, juris Rn. 18).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, sodass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C 66/19 - Kreissparkasse Saarlouis; BGH, Urteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 13 ff., und - XI ZR 525/19, juris Rn 15 f.).

    c) Nach alledem kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, dass der Zahlungsantrag der Klägerin selbst dann (jedenfalls derzeit) unbegründet wäre, wenn man mit der Klägerin davon ausginge, dass sie nicht bereits wegen widersprüchlichen Verhaltens daran gehindert ist, sich auf das Widerrufsrecht zu berufen, weil die Klägerin gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB in Bezug auf den der Beklagten zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 23).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    aa) Das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben bildet, selbst wenn die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, juris Rn. 43) eine allen Rechten immanente Inhaltsbegrenzung.

    Dem kann die Klägerin nicht, gestützt auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - Rn. 39), entgegenhalten, allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Verbrauchers könne der Verbraucher ein schutzwürdiges Vertrauen nicht bilden.

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, sodass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C 66/19 - Kreissparkasse Saarlouis;… BGH, Urteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 13 ff., und - XI ZR 525/19, juris Rn 15 f.).

    Die Beklagte kann sich auch nicht - woran sie allerdings nicht schon mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") gehindert ist - auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19, juris Rn. 17ff. …und Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris Rn. 6 ff.) berufen, weil die Widerrufsinformation der Beklagten nicht in vollem Umfang dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB entspricht.

  • LG Cottbus, 09.11.2020 - 2 O 160/20
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 09.11.2020 - Az. 2 O 160/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 9. November 2020, 2 O 160/20, abzuändern und.

  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis - "Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Aktiengesellschaft in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20
    Es ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits geklärt, dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten auf der Grundlage objektiver Kriterien in Rechnung stellen können, um einem Verbraucher gegebenenfalls das Berufen auf die geltend gemachte Bestimmung des Gemeinschaftsrechts zu verwehren, solange die Anwendung einer nationalen Vorschrift die Wirksamkeit und die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 2000 - C-373/97, juris Ziffer 34; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, juris Rn. 18).
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 26/17

    Ermittlung des Werts der Beschwer des Klägers: Fall einer einseitigen …

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Verbraucherkredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs: Fehlerhafte …

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung …

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

  • BGH, 11.05.2021 - XI ZR 36/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines …

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55;… OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12;… KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192;… OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    Anders gewendet, er möchte die Vorteile des Widerrufs in Anspruch nehmen, ohne die sich hieraus ergebenden Nachteile tragen zu wollen, zu denen es - wie vorstehend ausgeführt - gehört, dass er sich auf die für den Fall eines wirksamen Vertragsverhältnisses getroffenen Abreden eben nicht (mehr) berufen kann; ein solches Verhalten ist widersprüchlich (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55;… Senat, Urt. v. 26.01.2022 - 4 U 199/20 - n.v.).

    Sie hat daher lediglich entsprechend den ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht trotz Inanspruchnahme vertraglicher Rechte weiter in Anspruch nehmen dürfe (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 57;… OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19, - Rn. 159).

    Daraus folgt jedoch, dass auch die Annahme eines Missbrauchs der einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte, der darauf gestützt ist, dass der Verbraucher in das nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag eingriffen hat, die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 13.10.2021, a.a.O., Rn. 58;… so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 33, 44).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 199/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55;… OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12;… KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192;… OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    Anders gewendet, er möchte die Vorteile des Widerrufs in Anspruch nehmen, ohne die sich hieraus ergebenden Nachteile tragen zu wollen, zu denen es - wie vorstehend ausgeführt - gehört, dass er sich auf die für den Fall eines wirksamen Vertragsverhältnisses getroffenen Abreden eben nicht (mehr) berufen kann; ein solches Verhalten ist widersprüchlich (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55).

    Sie hat daher lediglich entsprechend den ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht trotz Inanspruchnahme vertraglicher Rechte weiter in Anspruch nehmen dürfe (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 57;… OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19, - Rn. 159).

    Daraus folgt jedoch, dass auch die Annahme eines Missbrauchs der einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte, der darauf gestützt ist, dass der Verbraucher in das nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag eingriffen hat, die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 13.10.2021, a.a.O., Rn. 58;… so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 33, 44).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2023 - 17 U 159/21

    Widerruf eines Darlehensvertrags zur Fahrzeug-Finanzierung im Falle der …

    Dies stelle einen eigenmächtigen Eingriff des Klägers in das Rückabwicklungsregime dar (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 10. März 2022 - 12 U 109/21 -, Rn. 21 f., juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 - Rn. 56, juris).

    Indem der Kläger in Kenntnis des Widerrufs Rechte aus einer Vereinbarung geltend mache, die infolge des Widerrufs erloschen sei, verhalte er sich widersprüchlich (vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 4 U 639/21 -, Rn. 17 ff., juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 - Rn. 54, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30. November 2020 - 3 U 106/20 - Rn. 20, juris).

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht und wohl das auch der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt sehen die Verletzung schutzwürdiger Interesse der Darlehensgeberin ganz allgemein im Eingriff in das Rückabwicklungsregime (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 39, juris; Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 56, juris; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 30.11.2020 - 3 U 106/20 -, Rn. 23, juris).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20

    Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs; …

    Hierdurch unterscheidet sich das Gebrauchmachen von einem verbrieften Rückgaberecht von denjenigen Fällen, in denen der Verbraucher das Darlehen - unter dem Vorbehalt der Rückforderung der geleisteten Zahlungen - selbst ablöst (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55;… OLG Köln, Urt. v. 08.07.2021 - 12 U 159/20 - Rn. 12;… KG, Beschl. v. 21.01.2021 - 4 U 1033/20 - Rn. 192;… OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19 - Rn. 153).

    Anders gewendet, er möchte die Vorteile des Widerrufs in Anspruch nehmen, ohne die sich hieraus ergebenden Nachteile tragen zu wollen, zu denen es - wie vorstehend ausgeführt - gehört, dass er sich auf die für den Fall eines wirksamen Vertragsverhältnisses getroffenen Abreden eben nicht (mehr) berufen kann; ein solches Verhalten ist widersprüchlich (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 55;… Senat, Urt. v. 26.01.2022 - 4 U 199/20 - Rn. 43).

    Sie hat daher lediglich entsprechend den ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht trotz Inanspruchnahme vertraglicher Rechte weiter in Anspruch nehmen dürfe (Senat, Urt. v. 13.10.2021 - 4 U 283/20 - Rn. 57;… OLG Braunschweig, Urt. v. 08.07.2020 - 11 U 101/19, - Rn. 159).

    Daraus folgt jedoch, dass auch die Annahme eines Missbrauchs der einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte, der darauf gestützt ist, dass der Verbraucher in das nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag eingriffen hat, die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 13.10.2021, a.a.O., Rn. 58;… so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 33, 44).

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage; …

    Die Beklagte tritt dabei im Verhältnis zum Kläger auch hinsichtlich der Rechtsfolgen in die Rechte und Pflichten der Verkäuferin ein (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 52, juris).

    Vor allem aber macht er mit dem Vorbehalt deutlich, dass sein Vertragspartner nicht darauf vertrauen kann, das Empfangene auch behalten zu dürfen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 55, juris).

    Ungeachtet dessen wird die Beklagte jedoch dennoch in ihren aus dem Rückabwicklungsregime resultierenden Interessen verletzt (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 56, juris).

  • OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Inanspruchnahme von Rechten aus …

    Die Beklagte tritt dabei im Verhältnis zum Kläger auch hinsichtlich der Rechtsfolgen in die Rechte und Pflichten der Verkäuferin ein (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 52, juris).

    Vor allem aber macht er mit dem Vorbehalt deutlich, dass sein Vertragspartner nicht darauf vertrauen kann, das Empfangene auch behalten zu dürfen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 55, juris).

    Ungeachtet dessen wird die Beklagte jedoch dennoch in ihren aus dem Rückabwicklungsregime resultierenden Interessen verletzt (so auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, Rn. 56, juris).

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 12 U 109/21

    Wirksamkeit eines Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Denn es ist denkbar, dass im Einzelfall erst eine Änderung der Verhältnisse die Feststellung erlaubt, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich geworden ist (…BGH, EuGH-Vorlage vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21, juris Rn. 73; zum Ganzen Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20, juris Rn. 49).

    Die Veräußerung des Fahrzeugs stellt insofern einen eigenmächtigen Eingriff des Klägers in das Rückabwicklungsregime dar, um einen ihm rechtlich nicht zustehenden Vorteil zu erlangen (vgl. zum Ganzen Senat…, Urteil vom 8. Juli 2021 - 12 U 159/20, juris Rn. 13 und Urteil vom 03.02.2022 - 12 U 40/21, n.v.; OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober - 4 U 283/20, juris Rn. 56; KG…, Urteil vom 21. Januar 2021 - 4 U 1033/20, juris Rn. 187; OLG Braunschweig…, Urteil vom 8. Juli 2020 - 11 U 101/19, juris Rn. 155).

    Rn. 36 (3) Hiervon ausgehend wird die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts durch die Annahme des Rechtsmissbrauchs im Streitfall nicht beeinträchtigt, weil der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im vorliegenden Einzelfall allein darauf gestützt wird, dass der Kläger durch die nach dem wirksam erklärten Widerruf vorgenommene Veräußerung des Fahrzeugs in das rein nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags eingriffen hat und sich die Rechtsfolgen des Widerrufs und damit auch die Ausübung der Rechte aus dem Rückabwicklungsverhältnis allein nach deutschem Recht bestimmen (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20, juris Rn. 58 - dort für den Fall der Ausübung des verbrieften Rückgaberechts nach Widerruf).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2022 - 19 U 6/21

    Wirksamkeit des Widerrufs zum Darlehensvertrag für Fahrzeugkauf

    Die Beklagte konnte bei dieser Sachlage annehmen, dass der Kläger den Widerruf nicht mehr weiterverfolgt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, juris Rz. 57 betreffend das Vertrauen des Darlehensgebers in die Abstandnahme von einem erklärten Widerruf nach zwischenzeitlicher Ausübung eines verbrieften Rückkaufsrechts; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Mai 2021 - 31 U 34/21 -, juris Rz. 71 betreffend eine vorzeitige Ablösung nach Abgabe der Widerufserklärung).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2021 - 19 U 152/21

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Die Beklagte konnte bei dieser Sachlage annehmen, dass der Kläger den Widerruf nicht mehr weiterverfolgt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 283/20 -, juris Rz. 57 betreffend das Vertrauen des Darlehensgebers in die Abstandnahme von einem erklärten Widerruf nach zwischenzeitlicher Ausübung eines verbrieften Rückkaufsrechts).
  • OLG München, 08.08.2022 - 19 U 686/22

    Wirksamkeit eines Widerrufs bei einem Verbraucherdarlehensvertrag und die sich …

    Da der Kläger dann Rechte aus dieser Rückkaufvereinbarung hergeleitet hätte, hätte er sich damit selbst in einen unauflösbaren Widerspruch zu der zuvor von ihm abgegebenen Widerrufserklärung gesetzt, mit der er die Umwandlung des widerrufenen Darlehensvertrages und des mit ihm verbundenen Kaufvertrages - samt ergänzender Vereinbarungen - in Rückgewährschuldverhältnisse begehrte (ebenso OLG Brandenburg, Urteil v. 13.10.2021, Az. 4 U 283/20, juris Rz. 48 ff.;… OLG Braunschweig, Urteil v. 08.07.2020, Az. 11 U 101/19, juris Rz. 146 ff.;… Hinweisbeschluss v. 28.07.2021, Az. 11 U 174/20, Rz. 22 ff., BeckRS 2021, 44571;… OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 30.11.2020, Az. 3 U 106/20, juris Rz. 14 ff.; Senat, Hinweisbeschluss v. 28.04.2022, Az. 19 U 1122/22, n.v.).
  • OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 4 U 273/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

  • OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; Auslegung; Umfinanzierung; …

  • OLG Brandenburg, 04.05.2022 - 4 U 65/21

    Parallelentscheidung zu OLG Brandenburg 4 U 74/21 v. 04.05.2022

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