Rechtsprechung
| OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 85 Abs 2 ZPO, § 167 ZPO, § 13 Abs 1 S 2 StrEG
Strafverfolgungsentschädigung: Beurteilung einer Zustellung als "demnächst"; Umstände für eine der Prozesspartei zuzurechnende Verzögerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrEG´§ 13
Begriff der Zustellung demnächst i.S. von § 167 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage, Gesellschaftsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Begriff "demnächst" bzgl. des zeitlichen Erfolgens einer Zustellung i.S.d. § 167 ZPO
Verfahrensgang
- LG Gera, 03.05.2011 - 2 O 958/10
- OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06
Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch …
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11
Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (so BGH, 30. November 2006, III ZB 22/06, NJW 2007, 439 ff, zitiert nach juris, explizit zur Wahrung der Frist des § 13 Absatz 1 Satz 2 StrEG).Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (so BGH NJW 2007, 439 ff, zitiert nach juris, explizit zur Wahrung der Frist des § 13 Absatz 1 Satz 2 StrEG).
- BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68
Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten, …
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11
Vielmehr verlange schon das berechtigte Interesse des Beklagten und die Notwendigkeit, die Unsicherheit der Rechtslage alsbald zu beseitigen, in aller Regel, dass der Kläger auf eine möglichste Beschleunigung der Zustellung hinwirke, d.h. alles ihm Zumutbare tue, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen (BGH VersR 1968, 1062, zitiert nach juris, zur Rechtslage des mit § 167 ZPO insoweit gleichlautenden § 261 b Absatz 3 ZPO a.F.).Rn. 10 Grundsätzlich befreien weder das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung noch die Verständigung dieser von der beabsichtigten Klageerhebung die klagende Partei und deren Prozessbevollmächtigten davon, von sich aus Vorsorge dafür zu treffen, dass der Prozesskostenvorschuss alsbald nach eingehender Zahlungsaufforderung eingezahlt werden kann, damit die Klagezustellung baldmöglichst erfolgen kann (BGH VersR 1968, 1062 f, zitiert nach juris).
- BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03
Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11
Dabei soll diese Pflicht nicht vor Ablauf von einem Monat (seit Ablauf der zu wahrenden Frist) erforderlich sein und das Unterlassen nicht vor Ablauf von weiteren zwei Wochen schädlich werden, wenn davon auszugehen ist, dass eine Nachfrage eine größere Beschleunigung bewirkt hätte (BGH MDR 2004, 1076 f, zitiert nach juris). - BGH, 17.03.1983 - III ZR 154/81
Beginn der Klagefrist; Rechtsfolgen verzögerter Zustellung der Klage
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11
Diese Bestimmung ist auch auf die Klagefrist des § 13 Absatz 1 Satz 2 StrEG anwendbar (vgl. BGH MDR 1983, 1002 f, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 17.02.2003 - 13 U 1/03
Zum Begriff "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO a. F.
Auszug aus OLG Jena, 15.08.2011 - 4 U 424/11
Demgemäß wird vertreten, dass auch nachlässiges Verhalten des Klägers und/oder seines Prozessbevollmächtigten respektive seiner Rechtsschutzversicherung schaden (OLG Brandenburg MDR 2003, 771 f).
- OLG Saarbrücken, 01.12.2011 - 8 U 315/10
GmbH: Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses bei Divergenz zwischen …
Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 15.08.2011 - 4 U 424/11 - Rn. 6;… OLG Koblenz OLGR 2005, 712 f. [Leits.] Rn. 45;… BGH NJW 1993, 2811 ff. Rn. 12 m. w. N., jeweils zit. nach juris). - LG München I, 29.10.2025 - 15 O 15353/23
Rechtsanwaltsgebühren, Erlittene Untersuchungshaft, Streitwertfestsetzung, …
Rn. 73 b. Allerdings ist auf die Ausschlussfrist des § 13 StrEG§ 167 ZPO anwendbar (…Meyer, StrEG, 11. Auflage 2020, § 13 Rn. 7 m.w.N.; BGH MDR 1983, 1002 f, zitiert nach juris; OLG Jena Beschluss vom 15.8.2011 - 4 U 424/11, BeckRS 2011, 21365, beck-online).
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