Rechtsprechung
| OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- MIR - Medien Internet und Recht
Niemand kann daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen solche Missstände zu ergreifen. Das gilt erst recht für Strafanzeigen und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1, § 1004; GG Art. 2 Abs. 1
Untersagung von Äußerungen gegenüber einer zur Aufklärung von Missständen berufenen Stelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beurteilungsmaßstäbe für kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beurteilungsmaßstäbe für kritische Äußerungen in der Öffentlichkeit
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 21.02.2006 - 15 O 5166/05
- OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 465
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Hinsichtlich der Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung - weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand hat oder Werturteile (BVerfG, NJW 1992, 1439).An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439).
Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, rational oder emotional ist (BVerfG, NJW 1992, 1439).
- BGH, 14.11.1961 - VI ZR 89/59
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Dieser Grundsatz ist in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt (BGH, NJW 1962, 243 und OLG Hamburg, MDR 1971, 1009: Beschwerden an eine Rechtsanwaltskammer; BGH, WM 1978, 62: Beschwerde bei der zuständigen Hochschule; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416: Beschwerde gegenüber einer kassenärztlichen Vereinigung; OLG München, NJW-RR 2002, 186: Beschwerde gegenüber einem Medienrat).Würde man dies zulassen, so wäre das Recht des Staatsbürgers, mit einer Strafanzeige zur Verfolgung strafbarer Handlungen beizutragen, in unangemessener Weise beeinträchtigt (vgl. BGH, NJW 1962, 243).
- BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90
Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Denn es geht im Kern um strafrechtliche Verstöße von Beschäftigten der XXX. Damit erfährt die Eingabe i. S. d. Art. 35 SächsVerf eine besondere verfassungsrechtliche Rechtfertigung (BVerfG, NJW 1991, 1475).Gegen das Verhalten des Beklagten kann der Kläger nur dann vorgehen, wenn der der Beschwerde zugrunde liegende Vorwurf etwa leichtfertig oder vorsätzlich unrichtig oder zum Zweck einer diffamierenden Schmähkritik erhoben wäre (BVerfG, NJW 1991, 1475; BGH, NJW 1987, 2225;… Wenzel/Burkhardt, a. a. O., 10. Kap. Rdn. 36).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Dasselbe gilt für die Absicht, im Interesse der Allgemeinheit Missstände aufzuzeigen, worauf sich der Beklagte zuletzt im Schriftsatz vom 01.08.2006 erneut beruft (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 ff.). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse aus einem Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 601). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Steht die Unwahrheit der Behauptung nicht fest und bestand an ihrer Verbreitung gleichwohl ein öffentliches Interesse, kann die Rechtswidrigkeit wegen Art. 5 Abs. 1 GG, § 193 StGB entfallen, wenn im Vorfeld der Veröffentlichung die nötige Sorgfalt beachtet, also ordnungsgemäß recherchiert ist (BVerfG, NJW 1999, 1322, BGH, NJW 1998, 3407). - BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Die Wiederholungsgefahr wird regelmäßig vermutet, wenn bereits eine Verletzungshandlung (Äußerung) stattgefunden hat (vgl. BGH, NJW 1999, 356;… Palandt/Sprau, a. a. O., vor § 823 Rdn. 20). - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Eine Rechtfertigung nach § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) oder Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungs- und Pressefreiheit) kommt für ehrverletzende und als unwahr erwiesene oder gar bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht in Betracht (BVerfG, NJW 2000, 3485; BGH, AfP 1998, 506;… Wenzel/Burkhardt, a. a. O., 6. Kap. Rdn. 38 ff.). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Zu Recht hat das Landgericht die Prüfung des Aussagegehalts nicht auf "offene" Behauptungen beschränkt, sondern sie auf die Untersuchung des Textes nach ehrkränkenden Beschuldigungen erstreckt, die im Gesamtzusammenhang der in der "Chronologie" enthaltenen offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (vgl. BGH, VersR 2004, 343). - BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99
Berühmungsaufgabe
Auszug aus OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06
Es müssen ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, der Antragsgegner werde sich in naher Zukunft in der näher bezeichneten Weise rechtswidrig verhalten (BGH, NJW-RR 2001, 1483; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1471). - BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
- BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ablehnung eines …
- BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50
Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr
- OLG Nürnberg, 11.06.2002 - 1 U 3939/01
Vorwurf nicht artgerechter Tierhaltung als Meinungsäußerung
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz - Veröffentlichung einer …
- BGH, 03.11.1977 - VI ZR 256/74
Ausführung von Reise- und Aupairprogrammen eines Vereins - Gewerbliches …
- BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 556/85
Meinungsfreiheit - Unrichtige Tatsachenbehauptung - Persönlichkeitsrecht
- OLG München, 29.06.2001 - 21 U 2877/01
- OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
- LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16
Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen …
Im Rahmen privilegierter Äußerungen dürfen die Barrieren nicht so hoch gesetzt werden, dass von ihnen ein Lähmungseffekt ausgehen kann (OLG Dresden, Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06). - OLG Dresden, 15.02.2021 - 4 U 2196/20
1. Ist eine das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerung dauerhaft im Internet …
An der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1992, 1439, Senat Urteil vom 03. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris). - OLG Stuttgart, 22.05.2026 - 6 U 160/25
Unterlassung; Äußerungen; Oberbürgermeister; Gemeinderat; Rechtsanwalt; …
Rn. 18 Soweit zuletzt die ehrenrührige Tatsache in Vermutungen besteht, die unwahr oder jedenfalls nicht erwiesen wahr sind und der Äußernde insoweit keine hinreichenden tatsächlichen Anknüpfungstatsachen aufgrund sorgfältiger Recherche dartun kann, besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn die Äußerung - trotz der in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bestehenden Vermutung zugunsten der freien Rede und der gesteigerten Pflicht eines politischen Amtsträgers wie eines Oberbürgermeisters, auch überpointierte und polemische Kritik an seiner Amtsführung hinzunehmen - nach einer Gesamtabwägung nicht als noch hinzunehmender Beitrag zur Macht- und Amtskritik, sondern als überwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers zu qualifizieren ist (BVerfG…, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339-356, Rn. 44; BGH, Urteil vom 12. Mai 1987 - VI ZR 195/86 -, juris; BGH, Urteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 -, BGHZ 132, 13-29; OLG Dresden, Urteil vom 3. August 2006 - 4 U 536/06 -, juris).
- OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
Ärzte, die auf die Gefährdung von Gesundheit oder gar Leben von Kindern hinweisen, machen sich daher in der Regel nicht haftbar, weil sie sich rechtmäßig verhalten (BVerfG NJW 1987, 1929; BGH NJW 1979, 1351, 1352; 1985, 1959, 1961; 1992, 2014, 2015; NZBau 2009, 237 f.; OLG München, Beschluss vom 26.4.2002, 1 W 1116/02 - BeckRS 2002, 30256597; OLG Dresden, Urteil vom 3.8.2006, 4 U 536/06 - zitiert in juris). - OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn …
Denn die Rechtsanwaltskammer ist die für die Einreichung von Beschwerden wegen angeblicher Missstände bei der anwaltlichen Berufsausübung zuständige Stelle, die erhobenen Vorwürfen nach einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren nachzugehen hat (OLG Dresden, MDR 2007, 465, Rn. 6;… BGH NJW-RR 1999, 1251, Rn. 20; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009;… Palandt/Sprau, 71. Aufl., BGB, § 123 Rn. 104). - OLG Dresden, 14.02.2019 - 4 U 1669/18
Unterlassung von Äußerungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem …
Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegen die Einreichung von Beschwerden und Eingaben wegen angeblicher Missstände bei den für ihre Beseitigung zuständigen Stellen (Senat, Urteil vom 03.08.2006, 4 U 536/06; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 416). - AG Osnabrück, 06.11.2018 - 48 C 1519/18
Unterlassungsanspruch - Zeugenaussage über ein Vier-Augen-Gespräch mit …
Niemand kann daran gehindert werden, angebliche Missstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Verdacht nachzugehen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 03.08.2006 - 4 U 536/06; BGH NJW 1962, 243; BGH, WM 1978, 62).
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