Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassung in Bezug auf eine auf dem Arbeitgeberbewertungsportal veröffentlichte Äußerung eines Dritten; Vorrangigkeit der geschützten Interessen eines Arbeitgebers bei einem Arbeitgeberbewertungsportal; Umfang der Prüfpflichten durch Abwägung im Einzelfall
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Löschungspflicht von Arbeitgeberbewertungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Prüfpflichten des Bewertungsportals: Unbeschränkte Offenlegung der Identität des Rezensenten kann regelmäßig nicht verlangt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bewertungs-Plattform Kununu muss Identität des Bewertenden nicht immer preisgeben
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 30.04.2024 - 8 O 1770/23
- LG Leipzig, 30.05.2024 - 8 O 1770/23
- OLG Dresden, 31.07.2024 - 4 W 357/24
- OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 1583
- NJW-RR 2025, 487
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Deren Umfang bestimmt sich allein danach, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Verhinderung der Verletzung zumutbar ist (BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, "jameda.de", GRUR 2016, 855 m.w.N.).Dafür ist zunächst eine Prüfung durch den Provider erforderlich, wenn dieser mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert wird, die wahr oder falsch sein kann, jedenfalls aber so konkret gefasst sein muss, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen - diese zunächst als wahr unterstellt - "unschwer" - das heißt ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung (…vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219, NJW 2012, 148 Rn. 25 f.) - bejaht werden kann (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 - Ärztebewertungsportal III, NJW 2016, 2106).
Dies gilt auch, soweit die beanstandete Äußerung auf einem Bewertungsportal nur als reines Werturteil zu qualifizieren ist und das Werturteil vom Betroffenen lediglich mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaue, sei unrichtig und dem Werturteil fehle jegliche Tatsachengrundlage (BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16, NJW 2018, 2324; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 - Ärztebewertungsportal III, NJW 2016, 2106), wenn also der Provider auf eine "klare Rechtsverletzung hingewiesen" wird (…BGH, Urt. v. 19.03.2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal, GRUR 2015, 1129).
Denn ein berechtigtes Interesse des Bewertenden, ein tatsächlich nicht stattgefundenes Vertragsverhältnis inhaltlich zu bewerten, ist nicht ersichtlich, und dies gilt gleichermaßen auch für das Bewertungsportal, welches in solchen Fällen grundsätzlich kein berechtigtes Interesse daran geltend machen kann, eine Bewertung über eine nicht stattgefundene Vertragsbeziehung zu veröffentlichen (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, "jameda.de", GRUR 2016, 855).
Genauso, wie dies in Bezug auf eine Bewertung in einem Ärzteportal bei einem tatsächlich fehlenden Behandlungskontakt anzunehmen ist (BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, "jameda.de", GRUR 2016, 855), gilt dies auch für eine Arbeitgeberbewertung im Falle eines tatsächlich fehlenden Beschäftigungsverhältnisses des Rezensenten.
Auch wenn eine pauschale Rüge des mangelnden Gästekontakts nicht als ausreichend erachtet wurde, sofern die relevanten Bewertungen Details und Fotos aufwiesen (…vgl. LG Köln, Urt. v. 11.12.2019 - 28 O 242/19, GRUR-RS 2019, 54735;… OLG Köln, Urt. v. 27.08.2020 - 15 U 309/19, GRUR-RS 2020, 46566), kann dies nach der neueren Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072, Rn. 37, Klarstellung zu BGHZ 209, 139, NJW 2016, 2106 Rn. 26) nicht (mehr) grundsätzlich gelten, weil es einem (größeren) Hotel regelmäßig nicht möglich ist, Gästekontakte zu verifizieren.
(a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Unwahrheit einer solchen, von einer Person ohne Bewertungsrecht abgegebenen Bewertung liegt insofern bei dem Betroffenen (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, "jameda.de", GRUR 2016, 855).
Der Provider muss ernsthaft versuchen, sich die zur Prüfung erforderliche Tatsachengrundlage zu verschaffen; er darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale Prüfung zurückziehen (BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855).
Der Provider muss andernfalls die für einen tatsächlichen Kontakt zwischen Rezensent und Bewertetem sprechenden Angaben des Rezensenten, für die er eine materielle Nachforschungsobliegenheit hat, an den Betroffenen weiterleiten, soweit der Provider dies ohne Verstoß gegen § 21 TTDSG tun kann (vgl. zur Rechtslage unter dem zum 13.05.2024 außer Kraft getretenen TMG BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855).
Zugleich wird damit, wie auch bei Ärztebewertungsportalen (…vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219, NJW 2012, 148; BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855), eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Plattform geschaffen.
Aufgrund der damit verbundenen Gefahr einer Identifizierbarkeit der bewertenden Person hat der Bundesgerichtshof für ein Ärztebewertungsportal auf die Wahl eines größeren Zeitfensters zur Anonymisierung verwiesen (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, MMR 2016, 418).
Auf die von der Beklagten aufgeführten Angaben und Unterlagen der bewertenden Person hat die Klägerin, soweit ihr die Beklagte diese zugänglich gemacht bzw. sie in den Prozess eingeführt hat, auch noch nach der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme, allein mit Bestreiten durch Nichtwissen reagiert, obwohl ihr insoweit eine "substanziierte 'Replik'" (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, MMR 2016, 418, Rn. 43) oblegen hätte.
(cc) Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte bei der Veröffentlichung der Bewertung die Rolle einer "neutralen Informationsmittlerin" verlassen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855) und ihr deswegen ggf. strengere Vorgaben zu machen wären, sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Dem Bewerteten müsse die Identität des Bewertenden bekannt gemacht werden, wie aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20 -, juris, Rn. 37, folge, wonach es einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Gästekontakts nur bedürfe, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergebe.Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072; BGH.
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Weist ein Betroffener den Provider auf eine Verletzung etwa seines Persönlichkeitsrechts durch die Nutzer des Providers hin, kann dieser verpflichtet sein, künftig weitere Störungen zu verhindern (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Trifft die Behauptung der Klägerin zu, dass der angegriffenen Bewertung kein Kontakt der bewertenden Person als Beschäftigte/r in ihrem Unternehmen zugrunde liegt, ergibt diese Abwägung, dass die geschützten Interessen der Klägerin diejenigen der Beklagten und der Portalnutzer überwiegen (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Dabei genügt auch bei Arbeitgeberbewertungsportalen bereits die Rüge des Bewerteten, der Bewertung liege kein Arbeitsverhältnis zugrunde, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen (vgl. für ein Gästebewertungsportal BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
Auch wenn eine pauschale Rüge des mangelnden Gästekontakts nicht als ausreichend erachtet wurde, sofern die relevanten Bewertungen Details und Fotos aufwiesen (vgl. LG Köln, Urt. v. 11.12.2019 - 28 O 242/19, GRUR-RS 2019, 54735;… OLG Köln, Urt. v. 27.08.2020 - 15 U 309/19, GRUR-RS 2020, 46566), kann dies nach der neueren Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072, Rn. 37, Klarstellung zu BGHZ 209, 139, NJW 2016, 2106 Rn. 26) nicht (mehr) grundsätzlich gelten, weil es einem (größeren) Hotel regelmäßig nicht möglich ist, Gästekontakte zu verifizieren.
Die Möglichkeit, Bewertungen verdeckt abgeben zu können, erschwert es dem Betroffenen zudem erheblich, unmittelbar gegen den betreffenden Portalnutzer vorzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, NJW 2022, 3072).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Dafür ist zunächst eine Prüfung durch den Provider erforderlich, wenn dieser mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert wird, die wahr oder falsch sein kann, jedenfalls aber so konkret gefasst sein muss, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen - diese zunächst als wahr unterstellt - "unschwer" - das heißt ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219, NJW 2012, 148 Rn. 25 f.) - bejaht werden kann (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 - Ärztebewertungsportal III, NJW 2016, 2106).Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen (BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219, NJW 2012, 148 Rn. 27).
Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für die Bewertung Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen (BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219, NJW 2012, 148).
Zugleich wird damit, wie auch bei Ärztebewertungsportalen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219, NJW 2012, 148;… BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855), eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Plattform geschaffen.
Daher ist nicht davon auszugehen, dass bei einmaligem Unterbleiben einer ausreichenden Reaktion innerhalb einer nach den Umständen "angemessenen Frist" (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10, GRUR 2012, 311 Rn. 27) dauerhaft eine Störerhaftung begründet wird.
- BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13
Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Urt. v. 19.3.2015 - I ZR 94/13, GRUR 2015, 1129 Rn. 25 ff).Dies gilt auch, soweit die beanstandete Äußerung auf einem Bewertungsportal nur als reines Werturteil zu qualifizieren ist und das Werturteil vom Betroffenen lediglich mit der schlüssigen Behauptung als rechtswidrig beanstandet wird, der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaue, sei unrichtig und dem Werturteil fehle jegliche Tatsachengrundlage (BGH, Urteil vom 27.02.2018 - VI ZR 489/16, NJW 2018, 2324; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15 - Ärztebewertungsportal III, NJW 2016, 2106), wenn also der Provider auf eine "klare Rechtsverletzung hingewiesen" wird (BGH, Urt. v. 19.03.2015 - I ZR 94/13 - Hotelbewertungsportal, GRUR 2015, 1129).
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Dies ist grundsätzlich auch zulässig, da dies dem Internet gleichsam immanent ist und eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08 "spickmich.de", NJW 2009, 2888; BGH, Urteil vom 23.09.2014 - VI ZR 358/13 - Ärztebewertungsportal II, NJW 2015, 489). - BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13
Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Dies ist grundsätzlich auch zulässig, da dies dem Internet gleichsam immanent ist und eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 196/08 "spickmich.de", NJW 2009, 2888; BGH, Urteil vom 23.09.2014 - VI ZR 358/13 - Ärztebewertungsportal II, NJW 2015, 489). - OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
Arbeitgeber-Bewertungsportal muss negative Bewertungen löschen
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Es verhält sich daher gerade nicht so, wie vom Oberlandesgericht H... (NZA 2024, 343) angenommen, dass der Betroffene, der geltend macht, nicht zu wissen, ob er überhaupt Kontakt zu dem Bewerter hatte, der Behauptung des Portalbetreibers, dies sei der Fall gewesen, wehrlos gegenüberstünde. - BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Eine Pflicht zur Vorlage von Urkunden - hier zur Vorlage der Verträge und Nachweise in nicht anonymisierter Form - kann aus den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast nicht hergeleitet werden, da hierfür allenfalls die Regelungen der §§ 422, 423 ZPO oder § 142 ZPO heranzuziehen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05, NJW 2007, 2989), die sich hier aber nicht als einschlägig erweisen. - BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Es würde vielmehr gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung verstoßen, wenn der Tatrichter den Aussagen eines Zeugen, der einer der Prozessparteien nahesteht, nur für den Fall Beweiswert zuerkennen wollte, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87, NJW 1988, 566; Urteil vom 18.01.1995 - VIII ZR 23/94, NJW 1995, 955). - BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94
Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Es würde vielmehr gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung verstoßen, wenn der Tatrichter den Aussagen eines Zeugen, der einer der Prozessparteien nahesteht, nur für den Fall Beweiswert zuerkennen wollte, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87, NJW 1988, 566; Urteil vom 18.01.1995 - VIII ZR 23/94, NJW 1995, 955). - OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 309/19
Rechtsschutz gegen Bewertungen im Internet Haftung als mittelbarer Störer …
- LG Köln, 11.12.2019 - 28 O 242/19
- OLG Dresden, 31.07.2024 - 4 W 357/24
Ansprüche eines Wirtschaftsunternehmens auf Löschung von Negativbewertungen als …
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16
Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …
- BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12/19
Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einschüchtern und verliert
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85
Abwehr rufschädigender Äußerungen
- OLG Hamburg, 16.12.2025 - 7 U 33/25
Prüfpflichten des Hostproviders und Individualisierung des Bewertenden bei …
Rn. 98 Dies gilt zuletzt auch für das Urteil des OLG Dresden vom 17.12.2024 (Anlage B 28, Az.: 4 U 744/24). - OLG Dresden, 30.06.2025 - 4 U 549/25
Auswirkung des wiederholten Löschens und Wiedereinstellens einer …
Die Rechtsprechung hat einen rechtswidrigen Eingriff u.a. bei der Übersendung von Werbe-E-Mails ohne wirksame Einwilligung (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 721/25 - juris), bei der Übersendung von ausdrücklich unerwünschten presserechtlichen Informationsschreiben bejaht und grundsätzlich können Bewertungen auf Internetplattformen in den Schutzbereich des Unternehmerpersönlichkeitsrechtes eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 17.12.2024 - 4 U 744/24 - juris).
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