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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 11.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8400
OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,8400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.10.2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,8400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,8400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 428

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 428
    Bei ausdrücklich vereinbarter Gesamtgläubigerschaft kann Gesamtgläubiger Forderung ohne Mitwirkung der Mitgläubigen erlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung aus notariellem Schuldanerkenntnis ; Erlass einer Forderung durch einen Gesamtgläubiger ; Notwendigkeit der Mitwirkung der Mitgläubiger ; Ausdrückliche Vereinbarung der Gesamtgläubigerschaft; Erlöschen durch Erfüllungssurrogate; Befugnisse im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 319
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1986 - VI ZR 234/84

    Eingeschränkte Gesamtwirkung eines Abfindungsvergleichs mit einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02
    Wenn er damit im Einzelfall seine Befugnisse im Innenverhältnis zu seinen Mitgläubigern überschritten haben würde, kann dies zwar für die Auslegung der Erlasserklärung erheblich sein, ob damit wirklich das ganze Schuldverhältnis aufgehoben werden sollte (BGH 4.3.1986 NJW 1986, 1861).
  • OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 51/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.10.2002 - 4 U 75/02
    Die Möglichkeit eines Gesamterlasses wird im Schrifttum zwar von einigen Autoren angegriffen (…vgl. die Nachweise bei Bütten, Mehrheit von Gläubigern, 1989, S. 196 Fn. 56) entspricht aber der Konzeption des Gesetzes (OLG Bremen OLGZ 87, 29;… Larenz, Schuldrecht Band 1, 14. Aufl., § 36 l c S. 626;… Bütten a.a.O. S. 196 - 198;… weitere Nachweise bei Staudinger/Noack, BGB, 13. Aufl., § 429 Bn. 18).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender …

    2 Z 1/62">BayObLGZ 1962, 205, 209; OLG Hamburg, OLGR 2003, 496; OLG Bremen, OLGZ 1987, 29, 30; OLG Zweibrücken, FGPrax 2014, 59, 60; KG, JW 1937, 3158, offen gelassen dagegen in OLGZ 1965, 92, 95).
  • OLG Brandenburg, 16.06.2015 - 5 W 45/15

    Grundbuchverfahren: Löschung eines einer Erbengemeinschaft zustehenden dinglichen …

    Sofern sich aus dem Schuldverhältnis zwischen den Gesamtgläubigern nichts anderes ergibt, kann ein Gesamtgläubiger nur auf seine eigene Forderung gegenüber dem Schuldner - auch teilweise, etwa im Rahmen eines Vergleiches - verzichten (BGH, NJW 1986, 1861, 1862; NJW-RR 2009, 1534, 1537;… Staudinger/Gursky, 2012, § 429 BGB Rdnr. 24;… Münchener Kommentar/Bydlinski, 6. Aufl., § 428 BGB Rdnr. 5;… Palandt/ Grüneberg, 74. Aufl. 2015, § 429 BGB Rdnr. 1; a. A. OLG Hamburg, MDR 2003, 319).
  • FG Köln, 27.10.2005 - 13 K 99/03

    Keine Rückstellung für bedingte Rückzahlungsverpflichtung

    Ist diese Frage indessen zu bejahen, können die Interessen der Mitgläubiger gemäß § 430 BGB nur im Innenverhältnis Berücksichtigung finden (Urteil des BGH vom 4.3.1986, VI ZR 234/84, NJW 1986, 1861; Urteil des OLG Hamburg vom 18.10.2002 4 U 75/02, MDR 2003, 319, m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.03.2003 - 4 U 4/03

    Voraussetzungen der Sechsmonatsfrist bei Kündigung von Grundschulden; …

    So ist bereits entschieden, dass ein Gesamtgläubiger ohne Mitwirkung der Mitgläubiger die Forderung sogar erlassen kann (OLG Hamburg MDR 2003, 319).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 4 U 75/02   

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https://dejure.org/2002,47687
OLG Karlsruhe, 11.10.2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,47687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,47687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2002 - 4 U 75/02 (https://dejure.org/2002,47687)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 17.07.2003 - 1 BvR 2115/02

    Zur Klinikwerbung im Internet

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2002 - 4 U 75/02 -, b) das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22. April 2002 - 10 O 182/01 - .

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2002 - 4 U 75/02 - und das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 22. April 2002 - 10 O 182/01 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Entscheidungen werden aufgehoben.

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