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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7472
OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07 (https://dejure.org/2008,7472)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.01.2008 - 4 U 792/07 (https://dejure.org/2008,7472)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 4 U 792/07 (https://dejure.org/2008,7472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Darlehenstilgung mit Barmitteln aus der Handkasse des Schuldners bei Sicherungsübereignung des Kassenbestandes an den Darlehensgeber

  • Judicialis

    InsO § 29 Abs. 1; ; InsO § 50 Abs. 1; ; InsO § 51 Nr. 1

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Darlehensrückzahlung aus sicherungsübereigneten Kassenbeständen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tilgung eines Darlehens der Insolvenzschuldnerin aus dem an den Darlehensgeber sicherungsübereigneten Bestand der Handkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlungsansprüche und Ersatzansprüche i.R.e. Insolvenzanfechtung eines Insolvenzverwalters über ein Firmenvermögen; Tilgung eines durch Übereignung der "Kassenbestände" gesicherten Darlehens mit Barmitteln aus einer vom Schuldner verwalteten Handkasse nach Eintritt ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Im übrigen wird zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, vermutet, dass er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (vgl. BGH, NJW 2 000, 668; BGH, NJW 1994, 2149; BGH, NJW 2001, 304; BGH, NJW 2001, 1280).

    Der Anspruch aus § 64 GmbHG ist seiner Natur nach darauf gerichtet, das Gesellschaftsvermögen wieder aufzufüllen, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGH, NJW 2001, 1280).

    Damit es nicht zu einer Bereicherung der Masse kommt, war ihr jedoch in dem Urteil vorzubehalten, ihre Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag decken, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGH, NJW 2001, 1280).

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Für die beteiligten Verkehrskreise drängte sich somit der berechtigte Eindruck auf, dass die Insolvenzschuldnerin nicht mehr in der Lage war, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGHZ 149, 178; BGH, NJW-RR 2003, 697; BGH, NZI 2007, 36).

    Einer ausdrücklichen Zahlungsverweigerung bedarf es insoweit nicht (BGH, NJW 1991, 980; BGH, NZI 2007, 36).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 65).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 370/99

    Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Im übrigen wird zu Lasten eines Geschäftsführers, der in der in § 64 GmbHG beschriebenen Lage der Gesellschaft Zahlungen aus ihrem Gesellschaftsvermögen leistet, vermutet, dass er dabei schuldhaft, nämlich nicht mit der von einem Vertretungsorgan einer GmbH zu fordernden Sorgfalt gehandelt hat (vgl. BGH, NJW 2 000, 668; BGH, NJW 1994, 2149; BGH, NJW 2001, 304; BGH, NJW 2001, 1280).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 248/05

    Anforderungen an die Darlegung einer Gläubigerbenachteiligung bei Abwicklung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Die Rechtsprechung zur lediglich geduldeten Kontoüberziehung, die eine Gläubigerbenachteiligung i.S.v. § 129 InsO ausschließen würde (BGH, Beschl. vom 01.02.2007 - IX ZB 248/05), ist deshalb auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Ein Absonderungsrecht, welches durch freiwillige Zahlung insolvenzneutral abgelöst werden kann, wird vielmehr nur durch solche Sicherheiten begründet, die sich auch bei Leistungsunfähigkeit des Schuldners, also vor allem im Falle der Insolvenz bewähren (BGH, NJW 1958, 457; BGH, NJW 1995, 2221; BGH, NJW 1997, 1570; BGH, Großer Senat für Zivilsachen, NJW 1998, 671).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Derartige Absprachen, die es dem Ermessen der Beteiligten oder dem Zufall überlassen, ob und ggf. welche konkrete Sicherheiten erfasst werden, rechtfertigen jedoch die Besserstellung einzelner Gläubiger unter Durchbrechung des insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2002; BGHZ 150, 122; BGH, Urteil vom 02.06.2005, MDR 2006, 171; BGH, Urteil vom 08.03.2007, MDB 2007, 1042).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Für die beteiligten Verkehrskreise drängte sich somit der berechtigte Eindruck auf, dass die Insolvenzschuldnerin nicht mehr in der Lage war, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (BGHZ 149, 178; BGH, NJW-RR 2003, 697; BGH, NZI 2007, 36).
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 124/03

    Anfechtbarkeit der Verrechnung im Kontokorrent und der Verpfändung eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Mach allgemeiner Meinung scheidet eine Gläubigerbenachteiligung dann aus, wenn der Schuldner durch die angefochtene Zahlung ein Absonderungsrecht ablöst, soweit die Zahlung den Erlös nicht überschreitet, den der Absonderungsberechtigte bei einer Verwertung des mit dem Absonderungsrecht belasteten Gegenstandes hatte erzielen können (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1493).
  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07
    Mit dieser Masseverkürzung ist eine Gläubigerbenachteiligung eingetreten (BGH NZI 2002, 255).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit …

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 181/03

    Rechtsnatur eines Sicherheitenpoolvertrages; Anfechtung der Verrechnung von …

  • BGH, 06.03.1997 - IX ZR 74/95

    Freigabeanspruch des Sicherungsgebers bei formularmäßiger Sicherungsübereignung …

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 257/92

    Anfechtbarkeit eines Vertrages; Umfang des Rückgewähranspruchs

  • BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94

    Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 147/91

    Erfüllungsanfechtung durch Konkursverwalter bei früherer Zustimmung als Sequester …

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 103/90

    Begriff der Zahlungseinstellung; Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten von …

  • OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01

    Anfechtbarkeit der Abtretung einer Eigentümergrundschuld zur Sicherung eines …

  • OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06

    GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den …

    Denn da es sich jeweils um Zahlungen an einen absonderungs- oder aussonderungsberechtigten Gläubiger in einer Höhe handelte, die den Wert des Sicherungsgutes nicht überstieg, konnte eine Masseschmälerung und damit eine Benachteiligung der Massegesamtheit nicht eintreten (vgl. BGH vom 17.6.2004 - IX ZR 124/03; OLG Nürnberg vom 30.1.2008 - 4 U 792/07; OLG Frankfurt vom 15.7.2009 - 4 U 298/08 verneint den Schaden wegen des Rechts auf abgesonderte Befriedigung nach § 51 InsO; OLG Saarbrücken vom 8.4.2008 - 4 U 397/07 hält Zahlungen an einen absonderungsberechtigten Gläubiger mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar).
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