Rechtsprechung
| OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Festsetzung des Streitwerts für die Rechtsmittelinstanz entsprechend der zum Zeitpunkt der Einlegung zu erwartenden Quote; Festsetzung des Streitwerts auf die niedrigste Stufe bei fehlender Quotenaussicht; Bindungswirkung der Festsetzung des Streitwertes durch das ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 182; InsO § 184; ZPO § 114
Maßgeblichkeit der Insolvenzquote bei der Festsetzung des Streitwertes einer Insolvenzfeststellungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Festsetzung des Streitwerts für die Rechtsmittelinstanz entsprechend der zum Zeitpunkt der Einlegung zu erwartenden Quote; Festsetzung des Streitwerts auf die niedrigste Stufe bei fehlender Quotenaussicht; Bindungswirkung der Festsetzung des Streitwertes durch das ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert einer Insolvenzfeststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 13.04.2005 - 4 O 338/04
- OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1571
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.12.1999 - IX ZR 197/99
Streitwert bei Besteheneiner aufrechenbaren Gegenforderung gegen den Kläger einer …
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).Diese Frage ist bei der Festsetzung des Streitwertes und der Beschwer gemäß § 182 InsO für eine Insolvenzfeststellungsklage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter oder einen bestreitenden Insolvenzgläubiger, bei der es nicht um eine Klage gegen den Widerspruch des Schuldners geht, ohne Bedeutung (s. auch BGH, ZInsO 2000, 99, 100;… Kübler / Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 6 f.;… Uhlenbruck, § 182 Rz. 10).
Soweit der BGH angenommen hat, dass eine Gegenforderung der Insolvenzmasse zu einer Streitwerterhöhung führt, wenn sich durch Erhöhung der Teilungsmasse die Klageforderung des Insolvenzgläubigers erhöht (BGH, ZInsO 2000, 99), spielt dieser Fall vorliegend keine Rolle, weil aufrechenbare Gegenforderungen nicht ersichtlich sind.
- BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99
Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).Das Berufungsgericht hat die Beschwer bei einer Insolvenzfeststellungsklage unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten von Amts wegen festzustellen und festzusetzen, die Wertfestsetzung durch das Erstgericht entfaltet keinerlei Bindungswirkung (so bereits BGH, ZIP 1999, 1811, 1812).
- BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92
Streitwert der Konkursfeststellungsklage
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).Für die Festsetzung des Streitwertes muss deshalb die Sicherung der Forderung durch sonstige Rechte ebenso außer Betracht bleiben, wie etwa die Möglichkeit der späteren Vollstreckung gegen den Schuldner aus einem Auszug aus der Insolvenztabelle gemäß § 201 InsO (s. auch BGH, ZIP 1993, 50, 51; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 3;… MünchKommInsO/Schumacher, § 182 Rz. 7;… Uhlenbruck, InsO, § 182 Rz. 5).
- OLG Hamm, 12.04.1984 - 2 W 5/84
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9).Für die Festsetzung des Streitwertes muss deshalb die Sicherung der Forderung durch sonstige Rechte ebenso außer Betracht bleiben, wie etwa die Möglichkeit der späteren Vollstreckung gegen den Schuldner aus einem Auszug aus der Insolvenztabelle gemäß § 201 InsO (s. auch BGH, ZIP 1993, 50, 51; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 3;… MünchKommInsO/Schumacher, § 182 Rz. 7;… Uhlenbruck, InsO, § 182 Rz. 5).
- BVerfG, 26.04.1990 - 2 BvR 331/90
Zwangsversteigerung - Verfahren - Grundstückserwerb durch Meistgebot - …
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9). - BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 155/62
Klage auf Feststellung einer Forderung im Konkursverfahren gegen den ihr …
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Besteht zu diesem Zeitpunkt - wie dies vorliegend unwidersprochen der Fall ist - keine Quotenaussicht, so ist der Streitwert für das Berufungsverfahren auf die niedrigste Gebührenstufe, d. h. auf 300 EUR, festzusetzen (dazu BGH, ZInsO 2000, 99; BGH, ZIP 1999, 1811; BGH, ZIP 1993, 50; BGH, NJW 1964, 1229; OLG Hamm, ZIP 1984, 1258; LG Göttingen, ZIP 1990, 1258;… Kübler/Prütting/Pape, InsO, § 182 Rz. 5;… Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 182 Rz. 9). - OLG Frankfurt, 14.05.1986 - 8 U 240/85
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05
Auffassungen, nach denen trotz fehlender Quotenaussicht der Streitwert pauschal auf einen Bruchteil der Forderung festzusetzen sein soll (so etwa OLG Frankfurt a. M., ZIP 1986, 1063), sind auch für die Insolvenzordnung abzulehnen.
- BGH, 14.01.2016 - IX ZB 57/15
Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur …
Rn. 13 Mithin kommt es im Streitfall für die Frage, ob die Mindestbeschwer erreicht ist, darauf an, welche Quote für die Forderung zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung zu erwarten war (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 28/94, ZIP 1994, 1193, 1194; Urteil vom 9. September 1999 - IX ZR 80/99, ZIP 1999, 1811, 1812; OLG Celle ZIP 2005, 1571 f.;… MünchKomm-InsO/Schumacher, aaO;… Jaeger/Gerhardt, InsO, § 182 Rn. 26;… Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2010, § 182 Rn. 4). - BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
Insolvenzverfahren: Streitwert der Tabellenfeststellungsklage
Dies gilt selbst dann, wenn ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung geltend macht und er sie nach Insolvenzaufhebung und nach Restschuldbefreiung gemäß § 302 Nr. 1 InsO als ausgenommene Forderung gegen den Schuldner durchsetzen könnte (vgl. OLG Celle, ZIP 2005, 1571, 1572). - OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
Feststellungsklage; Insolvenzrecht; vorsätzliche unerlaubte Handlung: …
Entgegen der Ansicht des Landgerichts war als Wert allerdings nicht die zu erwartende Insolvenzquote anzusetzen, weil es nicht um die Berücksichtigung des Anspruchs im Insolvenzverfahren, sondern in der Zeit danach geht (vgl. OLG Celle OLGR 2005, 558). - OLG Celle, 26.09.2006 - 4 W 178/06
Anspruch eines Insolvenzgläubigers aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten …
Insoweit soll zwar nach einer Entscheidung des LG Mülhausen (ZVI 2004, 504) im Verfahren der vorliegenden Art der volle Wert der Forderung maßgeblich sein, weil es nicht um die Berücksichtigung des Anspruchs im Insolvenzverfahren gehe - dies hätte zur Folge, dass als Wert lediglich die zu erwartende Insolvenzquote anzusetzen wäre (dazu Senat, Beschl. v. 23.06.2005 - 4 U 83/05, ZIP 2005, 1571 = ZInsO 2005, 776 = OLGR Celle 2005, 558) - sondern vielmehr ein anderer Betrag zu wählen ist, der der Tatsache Rechnung trägt, dass sich der Gläubiger die Forderung auch im Fall der Erteilung einer Restschuldbefreiung erhalten will.
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