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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 28.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5254
OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5254)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.04.2005 - 4 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5254)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. April 2005 - 4 U 9/05 (https://dejure.org/2005,5254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 662 § 670
    Rückabwicklung der Einräumung dinglicher Sicherheiten zur Aufnahme eines Bankkredits durch einen Ehegatten nach Scheitern der Ehe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermöglichung der Aufnahme eines Bankkredits durch Einräumung dinglicher Sicherheiten seitens des Ehegatten und des gemeinsamen Kindes während intakter Ehe; Erstattung geleisteter Zahlungen nach den Regeln des Auftragsrechts nach Scheitern der Ehe; Für die Gewährung von ...

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 5 O 2907/03
  • OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3502
  • FamRZ 2006, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88

    Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05
    Soweit es um den Anspruch der geschiedenen Ehefrau des Beklagten geht, ist auch die schuldrechtliche Sonderbeziehung der Ehegatten untereinander bei Scheitern der Ehe unter Heranziehung der Regeln über das Auftragsverhältnis abzuwickeln (BGH FamRZ 89, 835 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 802-803;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 312, 720).

    Zwar ist zu erwägen, ob auch dann, wenn auf die Rechtsbeziehungen unter Ehegatten Auftragsrecht anzuwenden ist, sich im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder daraus, dass das zu Grunde liegende Rechtsverhältnis in der ehelichen Lebensgemeinschaft wurzelt, die nach Scheitern der Ehe nachwirkt (BGH FamRZ 1989, 835, 838), in Ausnahmefällen Einschränkungen des Ersatzanspruches des Ehegatten, der Verbindlichkeiten des anderen abgelöst hat, ergeben können.

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Übernahme von Bürgschaften und die Ausweitung der Haftung auf Familienangehörige für geschäftlich begründete Verbindlichkeiten ohne eigenes Interesse des Sicherungsgebers unter Ausnutzung der persönlichen Bindungen der Angehörigen und ihrer Unerfahrenheit sind auf Sicherungsgrundschulden grundsätzlich nicht übertragbar (BGH NJW 2002, 2633).
  • OLG Hamm, 15.02.2002 - 10 UF 216/01

    Güterrechtlicher Ausgleich unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten; …

    Auszug aus OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05
    Nichts anderes gilt, wenn es nicht um einen Anspruch auf Befreiung von der ursprünglich eingegangenen Verbindlichkeit aus § 670 BGB geht, sondern der Ehegatte zur Abwendung seiner Haftung den Gläubiger befriedigt hat und nun aus § 670 BGB Erstattung seiner Aufwendungen verlangt (OLG Hamm, FamRZ 2003, 97).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.1989 - 1 U 167/89
    Auszug aus OLG Bremen, 26.04.2005 - 4 U 9/05
    Soweit es um den Anspruch der geschiedenen Ehefrau des Beklagten geht, ist auch die schuldrechtliche Sonderbeziehung der Ehegatten untereinander bei Scheitern der Ehe unter Heranziehung der Regeln über das Auftragsverhältnis abzuwickeln (BGH FamRZ 89, 835 ff.; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 802-803;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 312, 720).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2010 - 9 U 93/09

    Auftragsverhältnis: Kündigung nach dem Scheitern der Ehe unter Berücksichtigung …

    Er beruht auf einer schuldrechtlichen Sonderbeziehung der Parteien, deren Eingehung auch zwischen Ehegatten grundsätzlich möglich ist und in der Regel als Auftrag zu qualifizieren ist (vgl. BGH, FamRZ 1989, 835, m.w. N.; OLG Bremen, FamRZ 2006, 122; OLG Hamm, FamRZ 1992, 437; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 802;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb den Güterrechts, 3. Aufl., Rz. 310 ff, 721).
  • OLG Rostock, 08.12.2010 - 3 W 155/10

    Rechtsstellung des Erwerbers eines mit einem Grundpfandrecht belasteten …

    Dies gilt auch für die Rechtsbeziehungen des Eigentümers, der für eine fremde Schuld ein Grundpfandrecht an seinem Grundstück bestellt, im Verhältnis zum persönlichen Schuldner (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Bremen, Beschl. v. 26.04.2005, 4 U 9/05, NJW 2005, 3504; OLG Hamm, Urt. v. 15.02.2002, 10 UF 216/01, FamRZ 2003, 97; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.11.1989, 1 U 167/89, WM 1991, 1161; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], Vorbem. zu §§ 1113 ff Rn. 37; Staudinger/Martinek, BGB [2006], § 670 Rn. 8, 34; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., Einf.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.07.2005 - 4 U 9/05   

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https://dejure.org/2005,72125
OLG Naumburg, 28.07.2005 - 4 U 9/05 (https://dejure.org/2005,72125)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.07.2005 - 4 U 9/05 (https://dejure.org/2005,72125)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 4 U 9/05 (https://dejure.org/2005,72125)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Cottbus, 08.07.2008 - 11 O 37/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Vereinbarkeit mit dem …

    CMR 17 stellt eine abschließende Regelung für die Fälle der Beschädigung, des Verlustes des Gutes sowie der Überschreitung der Lieferfrist dar (vgl. BGH NJW 1979, 2470; BGHZ 123, 303; OLG Naumburg, Urteil vom 28.07.2005, 4 U 9/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995, 18 U 142/94).
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