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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39707
OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18 (https://dejure.org/2018,39707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.10.2018 - 4 U 943/18 (https://dejure.org/2018,39707)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 4 U 943/18 (https://dejure.org/2018,39707)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 8 Abs. 5
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gem. § 8 Abs. 5 VVG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung gem. § 8 Abs. 5 VVG a.F.; Beginn der Verjährung von Rückgewähransprüchen aufgrund Widerrufs

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 8 O 2240/17
  • OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.03.2018 - IV ZR 214/17

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Verjährung eines Anspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin abgegebene Erklärung ist damit als Widerrufserklärung gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 VVG 1990 auszulegen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 21. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 350 - 351, juris, nachfolgend und die Auslegung des OLG Karlsruhe ausdrücklich bestätigend: BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - IV ZR 214/17 -, Rn. 4, juris).

    Zudem war bei Klageerhebung im Jahr 2017 auch die kenntnisunabhängige Verjährungshöchstfrist von zehn Jahren nach Entstehung des Anspruchs gemäß § 199 Abs. 4 BGB abgelaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 - IV ZR 214/17 -, Rn. 5, juris).

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG …

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Damit ist der Zugang der Widerrufs- bzw. Rücktrittserklärung entscheidend für die Entstehung des Bereicherungsanspruchs im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BGH, Urteil vom 08. April 2015 - IV ZR 103/15 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung nach dem sog. Policenmodell: …

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Für die Annahme einer Treuwidrigkeit ist daher kein Raum (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - IV ZR 385/16 -, Rn. 17, juris zu einemvergleichbaren Sachverhalt).
  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 304/16

    Altverträge über eine Lebensversicherung und zwei private Rentenversicherungen …

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 21.02.2018, Az. IV ZR 304/16, lässt die Berufung gegen sich gelten, dass ein weiterer Aufschub des Verjährungsbeginns aufgrund einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage nicht gerechtfertigt ist.
  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 138/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Recht zum Rücktritt von einem …

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Der Senat braucht hierbei nicht auf diejenige Rechtsprechung zurückzugreifen, die ganz allgemein die Auffassung vertritt, dass sich das Schriftlichkeitserfordernis stets bereits hinreichend aus der Verwendung des Wortes "Absendung" ergibt, weil eine mündliche Erklärung eben nicht "abgesendet" werden kann (OLG München, Beschluss vom 06.06.2014, 14 U 875/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2013, 1 U 66/13; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, 20 U 138/11), denn der Gesetzeswortlaut in der hier maßgeblichen Fassung verwendet ebenfalls nur die Formulierung "zur Wahrung der Frist gehört die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung" (§ 8 Abs. 5 Satz 2 VVG a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2017 - 12 U 75/17

    Lebensversicherung: Verjährung des Widerspruchsrechts bei einem Altvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin abgegebene Erklärung ist damit als Widerrufserklärung gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 VVG 1990 auszulegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2017 - 12 U 75/17 -, Rn. 350 - 351, juris, nachfolgend und die Auslegung des OLG Karlsruhe ausdrücklich bestätigend: BGH…, Beschluss vom 13. März 2018 - IV ZR 214/17 -, Rn. 4, juris).
  • OLG München, 23.10.2014 - 14 U 875/14

    Rücktritt Lebensversicherungsvertrag im Antragsmodell - Belehreung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Der Senat braucht hierbei nicht auf diejenige Rechtsprechung zurückzugreifen, die ganz allgemein die Auffassung vertritt, dass sich das Schriftlichkeitserfordernis stets bereits hinreichend aus der Verwendung des Wortes "Absendung" ergibt, weil eine mündliche Erklärung eben nicht "abgesendet" werden kann (OLG München, Beschluss vom 06.06.2014, 14 U 875/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2013, 1 U 66/13; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, 20 U 138/11), denn der Gesetzeswortlaut in der hier maßgeblichen Fassung verwendet ebenfalls nur die Formulierung "zur Wahrung der Frist gehört die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung" (§ 8 Abs. 5 Satz 2 VVG a.F.).
  • OLG Dresden, 30.04.2018 - 4 U 430/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Der Auskunftsanspruch bezüglich des Vertrages -06 war nach Kündigung und Abrechnung des Vertrages im Jahr 2010 zum Ende des Jahres 2013 verjährt (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 30. April 2018 - 4 U 430/18 -, Rn. 19 - 20, juris).
  • SG Kassel, 10.02.2014 - S 1 U 66/13
    Auszug aus OLG Dresden, 16.10.2018 - 4 U 943/18
    Der Senat braucht hierbei nicht auf diejenige Rechtsprechung zurückzugreifen, die ganz allgemein die Auffassung vertritt, dass sich das Schriftlichkeitserfordernis stets bereits hinreichend aus der Verwendung des Wortes "Absendung" ergibt, weil eine mündliche Erklärung eben nicht "abgesendet" werden kann (OLG München, Beschluss vom 06.06.2014, 14 U 875/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 03.07.2013, 1 U 66/13; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, 20 U 138/11), denn der Gesetzeswortlaut in der hier maßgeblichen Fassung verwendet ebenfalls nur die Formulierung "zur Wahrung der Frist gehört die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung" (§ 8 Abs. 5 Satz 2 VVG a.F.).
  • OLG Rostock, 17.12.2020 - 4 U 21/20

    Lebensversicherungsvertrag im Policenmodell: Widerspruch bei nicht vollständig …

    Der nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F. geltend gemachte bereicherungsrechtliche Anspruch entsteht (erst) mit der Ausübung des Widerspruchsrechts, sodass für die Entstehung des Bereicherungsanspruchs der Zugang der Widerspruchserklärung maßgeblich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13.03.2018, Az.: IV ZR 214/17, Rn. 2; OLG Dresden, Urteil vom 16.10.2018, Az.: 4 U 943/18, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 05.03.2021 - 4 U 151/20

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Anzuwendendes Recht bei …

    Der nach einem Rücktritt geltend gemachte Rückerstattungs- und Herausgabeanspruch wiederum entsteht (erst) mit der Ausübung des Rücktrittsrechts, sodass für die Entstehung des Rückgewähranspruchs der Zugang der Rücktrittserklärung maßgeblich ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13.03.2018, Az.: IV ZR 214/17, Rn. 4; OLG Dresden, Urteil vom 16.10.2018, Az.: 4 U 943/18, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 10.03.2021 - 8 U 156/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch; Belehrung …

    Weil sich die Belehrung zudem unmittelbar vor der vom Versicherungsnehmer zu leistenden Unterschrift befindet, kann sie selbst bei einer nur oberflächlichen Durchsicht des Antragsformulars nicht übersehen werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 4 U 943/18; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 1377 [OLG Karlsruhe 15.08.2017 - 12 U 97/17]; OLG Celle, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 8. Oktober 2020, 8 U 135/20 - nicht veröffentlicht; OLG Schleswig, Anl. BLD 2, Bl. 28 ff. d. A.; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 U 12/16, juris Rn. 8).
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