Rechtsprechung
| OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über die AfD
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsansprüche gegen einzelne Äußerungen über die AfD im Buch "Angst für Deutschland - die Wahrheit über die AfD"
Papierfundstellen
- afp 2023, 353
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (27)
- BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Dabei dürfen allerdings aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2009, 1545; VersR 2009, 365).Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).
Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, Rn. 11, juris m.w.N; Senat…, Beschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20 -, Rn. 22, juris).
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343).Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Rezipient aus den ihm offen mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offene Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04 -, NJW 2006, 601 Rn. 17).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (BGH AfP 1994, 300; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N;… Löffler/Ricker aaO. Rn 25).In diesem Fall besteht ein Unterlassungsanspruch auch nicht unter Berücksichtigung der Stolpe- Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu mehrdeutigen Tatsachenbehauptungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98, juris; OLG Köln, Urteil vom 7. Juni 2018 - 15 U 127/17 -, juris).
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Als solche wird sie vom Grundrecht der Meinungsfreiheit insgesamt als Meinung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21 -, Rn. 24, juris).Mit Blick darauf, dass eine Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen schwierig ist, wenn es sich um Behauptungen über Beweggründe für das Verhalten eines Dritten handelt, fordern allerdings sowohl der EGMR (vgl. EGMR, Axel Springer AG v. Deutschland (Nr. 2), Urteil vom 10. Juli 2014, Nr. 48311/10) als auch das Bundesverfassungsgericht (Stattgebender Kammerbeschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21 -, Rn. 28, juris) im Rahmen der Abwägung auch bei Schlussfolgerungen über Beweggründe oder etwaige Absichten Dritter eine "ausreichende Tatsachengrundlage".
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343). - BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Dabei dürfen allerdings aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (st. Rspr. vgl. nur BGH VersR 2009, 1545; VersR 2009, 365). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich dabei auch auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH VersR 2009, 1545; VersR 2008, 695; VersR 2008, 971; NJW 2006, 601; VersR 2004, 343). - BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit: Anspruch auf Unterlassung einer sich aus der …
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit aber nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf Verletzungsunterlassungsanspruch nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt (BGH, Urteil vom 21.6.2022, VI ZR 395/19). - OLG Dresden, 26.03.2021 - 4 U 2442/20
1. Auch dann, wenn der Störer die Beweislast für die Wahrheit einer das …
Auszug aus OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH…, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, Rn. 11, juris m.w.N; Senat, Beschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20 -, Rn. 22, juris). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
- EGMR, 10.07.2014 - 48311/10
EGMR-Urteil zu Schröder und Gazprom: Pressefreiheit gestärkt
- OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
- BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19
Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen …
- BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
- BGH, 04.06.2019 - VI ZR 440/18
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre …
- BGH, 17.05.2022 - VI ZR 141/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine …
- BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98
Widerruf einer Verdachtsdiagnose
- BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97
Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel; …
- OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22
Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung; …
- OLG Dresden, 10.08.2021 - 4 U 1156/21
Anspruch auf Unterlassung gegenüber Nachrichtenportal
- OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17
Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative …
- OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 W 338/22
Unterlassen von Äußerungen Persönlichkeitsrechtsneutrale Tatsachenbehauptung …
- OLG Dresden, 14.07.2026 - 4 W 344/26
Verfahren OAZ gegen "Volksverpetzer": Kein Anspruch auf Unterlassung …
Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH…, Urteil vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 -, Rn. 11, juris m.w.N; Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 29, juris;… Beschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20 -, Rn. 22, juris).Derartige "wertneutrale Falschdarstellungen" begründen keine Unterlassungsansprüche (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.10.2007 - 1 BvR 150/06 -, Rn. 20, juris; Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2022 - 4 W 338/22 -, Rn. 36, juris;… Urteil vom 10. August 2021 - 4 U 1156/21 -, Rn. 11, juris;… Beschluss vom 14.10.2019 - 4 U 2001/19 -, Rn. 10, juris;… Beschluss vom 11.11.2018 - 4 U 1214/18 -, Rn. 7, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 08.02.2017 - 4 U 166/16 -, Rn. 166, juris; Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 57, juris).
- OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 W 213/24
Identifizierbarkeit des Betroffenen und Persönlichkeitsverletzung durch eine …
Nach der in das Zivilrecht transferierten Beweisregel des § 186 StGB, die immer dann für den Betroffenen streitet, wenn die verbreitete Tatsachenbehauptung im Rahmen der betreffenden Berichterstattung zur Herabwürdigung des Antragstellers in der öffentlichen Meinung geeignet ist (allg. Auffassung, vgl. nur Senat…, Beschluss vom 10.03.2022 - 4 W 94/22, Rn. 5 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 28.03.2023 - 4 U 944/22 - juris), trägt die Beklagte die Beweislast für die Wahrheit der Behauptung. - OLG Dresden, 23.04.2024 - 4 U 3/24
Einbeziehen des "Lizenzwerts" eines Betroffenen in die Bemessung der …
Wegen des erforderlichen Schweregrads der Beeinträchtigung wird der Anspruch allerdings nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (Senat, Urteil vom 17.10.2023 - 4 U 724/23 für die unbefugte Veröffentlichung eines Bildnisses; OLG Karlsruhe v. 24.06.1998 - 6 U 265/97 - jeweils nach juris; Senat, Urteil vom 28.03.2023 - 4 U 944/22 juris Rz. 71).
- OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1274/23
Datenschutzrechtlich zulässige Zweckänderung im Einzelfall; Nutzung von durch …
Wenn bereits ein - hier unterstellter - rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt ist, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr, die allerdings entkräftet werden kann, wobei an die Entkräftung strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr.: BGH…, Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1 (10), Rz. 20; Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 65, - juris m.w.N.). - OLG Dresden, 17.09.2025 - 4 W 273/25 Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (Senat…, Beschluss vom 17. Oktober 2024 - 4 W 516/24 - juris Rz. 9; Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 - Rn. 29, juris m.w.N.; BGH AfP 1994, 300; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N).
- OLG Dresden, 17.10.2024 - 4 W 516/24
Auskunftsanspruch eines Verletzten gegen einen Anbieter digitaler Dienste auf …
Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 29, juris m.w.N.; BGH AfP 1994, 300; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N;… Löffler/Ricker aaO. Rn 25). - OLG Dresden, 17.09.2025 - 4 U 1664/24
Zulässigkeit von Äußerungen über einen Rechtsanwalt
Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsache oder Werturteil kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auf den Inhalt der Aussage nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Adressaten an (Senat…, Beschluss vom 17. Oktober 2024 - 4 W 516/24 - juris Rz. 9; Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 - Rn. 29, juris m.w.N.; BGH AfP 1994, 300 ; BVerfG NJW 2006, 207 m.w.N). - OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23
1. An die Zubilligung eines Anspruchs auf eine Geldentschädigung wegen der …
Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann nämlich nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind (BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21 -, juris; Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 59, juris). - OLG Dresden, 25.07.2024 - 4 W 462/24
Beschwerdeverfahren gegen die Kostenentscheidung nach einer beiderseitigen …
Die Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr kann ausnahmsweise etwa dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst war (BGH…, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19 -, Rn. 23, juris;… Urteil vom 4. Juni 2019 - VI ZR 440/18 Rn. 36 - juris mwN; Senat, Urteil vom 28. März 2023 - 4 U 944/22 -, Rn. 65, juris).
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