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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4650
VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 (https://dejure.org/1991,4650)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 (https://dejure.org/1991,4650)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 4 UE 3613/87 (https://dejure.org/1991,4650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 BauGB, § 35 BauGB
    Bauvoranfrage ein nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben betreffend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 = BRS 20 Nr. 36; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 -, BRS 42 Nr. 80 = BauR 1984, 493 = NVwZ 1984, 434).

    Das Merkmal der Gewichtigkeit schließt insofern als Anforderung namentlich das ein, was in Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 letzter Spiegelstrich BauGB) dem inneren Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB entspricht, nämlich die mit Rücksicht auf das Gewicht der bereits vorhandenen Bebauung angemessene Fortentwicklung der Bebauung (außerhalb eines beplanten Gebietes im Sinne von § 30 BauGB) innerhalb des gegebenen Bereichs (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.1968, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.1986 - 8 S 2815/85 -, BauR 1987, 59), während übrige Gebiete grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden sollen (vgl. § 35 BauGB).

    Ein solcher ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.1968, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Rn. 33 Die natürliche Eigenart der Landschaft (§ 35 Abs. 3 vorletzter Spiegelstrich BauGB) wird durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt, wenn die zur Bebauung vorgesehene Fläche entsprechend der im Außenbereich zu schützenden naturgegebenen Bodennutzung, hier der landwirtschaftlichen, genutzt wird und nichts darauf hindeutet, daß sie die Eignung für diese Nutzung demnächst einbüßen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1985 - 4 C 29/81 -, NVwZ 1985, 747; Hess. VGH, Urteil vom 08.10.1981 - IV OE 59/79-, RdL 1982, 204).

    Der Dorfrandlage wird ihre natürliche Eignung für die noch ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung nicht genommen, obwohl zu den beiden unbebauten klägerischen Grundstücken der asphaltierte B weg reicht und dort auch Kanalisation vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22 = BRS 20 Nr. 36; Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 -, BRS 42 Nr. 80 = BauR 1984, 493 = NVwZ 1984, 434).

    Auch die zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalles, insbesondere die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Gebiet der jeweiligen Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 -, BauR 1984, 493 = NVwZ 1984, 434; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 08.07.1986, a.a.O.), die im O einschließen, daß eine bandartige Bebauung an Erschließungswegen nicht ungewöhnlich ist, würden die am B weg vorkommende Bebauung, deren Standort nicht unbedingt durch die Oberflächengestalt vorgegeben ist, für sich genommen nicht zum eigenen Ortsteil machen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - 8 S 2815/85

    Voraussetzung für eine Baugenehmigung in einem Weiler mit 12 Wohngebäuden

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Das Merkmal der Gewichtigkeit schließt insofern als Anforderung namentlich das ein, was in Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 letzter Spiegelstrich BauGB) dem inneren Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB entspricht, nämlich die mit Rücksicht auf das Gewicht der bereits vorhandenen Bebauung angemessene Fortentwicklung der Bebauung (außerhalb eines beplanten Gebietes im Sinne von § 30 BauGB) innerhalb des gegebenen Bereichs (vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.11.1968, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.1986 - 8 S 2815/85 -, BauR 1987, 59), während übrige Gebiete grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden sollen (vgl. § 35 BauGB).

    Auch die zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalles, insbesondere die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Gebiet der jeweiligen Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1984 - 4 C 56.79 -, BauR 1984, 493 = NVwZ 1984, 434; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.07.1986, a.a.O.), die im O einschließen, daß eine bandartige Bebauung an Erschließungswegen nicht ungewöhnlich ist, würden die am B weg vorkommende Bebauung, deren Standort nicht unbedingt durch die Oberflächengestalt vorgegeben ist, für sich genommen nicht zum eigenen Ortsteil machen.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Für die beiden unbebauten klägerischen Grundstücke besteht zudem deshalb kein Bebauungszusammenhang, da sie am Ortsrand liegen und selbst keinen Bestandteil des Zusammenhangs bilden, selbst also nicht an dem Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit teilnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Da eine Ausdehnung der Bebauung über den Ortsrand hinaus regelmäßig eine Bauleitplanung erfordert und § 34 BauGB diese nicht ersetzt, liegen derartige Grundstücke regelmäßig nicht innerhalb des Bebauungszusammenhangs, und rechtfertigen nur besondere Umstände, die dafür sprechen, daß das betreffende Grundstück gleichsam in den Bebauungszusammenhang "hineingedrückt" wird, eine andere Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.1972 - IV C 121.68 -, BRS 25 Nr. 38).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Rn. 27 Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die vorgenannte Klage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128 = NJW 1981, 2426).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Daß diese unbebaute, über die ganze rückwärtige Breite und einen Teil der Seitengrenzen mit anderen Außenbereichsflächen in Verbindung stehende Fläche in dem Flächennutzungsplan als Siedlungsfläche (Wohnbaufläche) ausgewiesen ist, vermag diese Baulücke nicht unbeachtlich erscheinen zu lassen, da § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf die vorhandene Bebauung abstellt und daher für die Berücksichtigung von Flächennutzungsplänen keinen Raum läßt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.1981 - 4 C 61.78 -, NJW 1981, 2770).
  • BVerwG, 28.06.1968 - IV C 67.66
    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Auch der großzügige Zuschnitt der Grundstücke am B weg ist nicht geeignet, diese Lücke zu schließen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.06.1968 - IV C 67.66 -, BRS 20 Nr. 34).
  • VGH Hessen, 21.09.1981 - IV OE 32/79
    Auszug aus VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 3613/87
    Im Verfahren auf Erteilung eines Vorbescheides wirkt sich das Fehlen einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung dahin aus, daß das Vorhaben abgesehen von seiner baurechtlichen Beurteilung den gemäß §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 Satz 1 HBO insgesamt zu beachtenden öffentlich rechtlichen Vorschriften nicht entspricht; die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist deshalb der Erteilung eines Vorbescheides vorgreiflich (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.1981 - IV OE 32/79 -, HessVGRspr. 1982, 59 und Beschluß vom 16.01.1986 - III OE 63/82 -, HSGZ 1986, 258).
  • VGH Hessen, 14.03.1984 - III OE 43/82
  • VGH Hessen, 08.10.1981 - IV OE 59/79
  • VGH Hessen, 16.01.1986 - III OE 63/82
  • VGH Hessen, 08.10.1981 - 4 OE 59/79
  • VG Gießen, 25.04.2001 - 1 G 853/01

    Kein bauplanungsrechtliches Abwehrrecht eines Mieters gegen benachbarte …

    Ortsteil im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organisatorischen Siedlungsstruktur ist (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 06.11.1968 -- IV C 31.66 --, BVerwGE 31, 22; Urteil vom 17.02.1984 -- 4 C 31.66 --, BauR 1984, 493; Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991 -- 4 UE 3613/87 --).

    Das Merkmal der Gewichtigkeit schließt insofern als Anforderung namentlich das ein, was in Entgegensetzung zur unerwünschten Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 BauGB) dem inneren Grund für die Rechtsfolge des § 34 BauGB entspricht, nämlich die mit Rücksicht auf das Gewicht der bereits vorhandenen Bebauung angemessene Fortentwicklung der Bebauung (außerhalb eines beplanten Gebietes im Sinne von § 30 BauGB) innerhalb des gegebenen Bereichs (vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.11.1968, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991, a.a.O.), während übrige Gebiete grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden sollen (vgl. § 35 BauGB).

    Ein solcher ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 06.11.1968, a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991, a.a.O.).

  • VG Gießen, 27.09.1999 - 1 E 628/98

    Bedarfsermittlung für eine Tankstelle im Außenbereich am Knotenpunkt einer …

    Nach § 70 Abs. 1 S. 1 HBO ist eine Baugenehmigung - hier der Bauvorbescheid - zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 - ständ. Rspr.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 8 K 3120/09

    Bauplanungsrecht  - Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs: …

    Nach § 64 Abs. 1 HBO ist eine Baugenehmigung - hier der Bauvorbescheid - zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den zur Prüfung gestellten und in dem Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 - ständ. Rspr.).
  • VG Wiesbaden, 18.12.2017 - 6 K 56/17
    Als solche - etwa Geländehindernisse, Erhebungen, Einschnitte im Landschaftsbild, wie etwa einen Fluss oder einen Graben (vgl. zu identischen Fragen bei der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich BVerwG…, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, juris Rn. 12) - sind sie geeignet, einerseits planerische Zusammenhänge zu unterbrechen, und andererseits, solche Zusammenhänge dadurch entstehen zu lassen, dass sie einzelne Grundstücke in einen solchen Zusammenhang "hineindrücken" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. März 1972 - IV C 121.68 -, juris Rn. 19; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 4 UE 3613/87 -, juris Rn. 31; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 1 A 11591/04 -, juris).
  • VG Gießen, 16.02.2004 - 1 E 2759/03

    Darstellung von Flächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan

    Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 HBO 1993 ist eine Baugenehmigung - hier der Bauvorbescheid - zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 - ständ. Rspr.).
  • VG Gießen, 07.06.2004 - 1 E 5973/03

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windenergieanlage innerhalb eines …

    Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 HBO 1993 ist eine Baugenehmigung - hier der Bauvorbescheid - zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 - ständ. Rspr.).
  • VG Gießen, 08.01.2008 - 1 E 2214/07

    Bauvoranfrage für die zu einem Internet-Entertainmentcenter

    Nach § 64 Abs. 1 HBO ist eine Baugenehmigung - hier der Bauvorbescheid - zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den zur Prüfung gestellten und im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, hier den bauplanungsrechtlichen Vorschriften, entspricht (vgl. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 29.10.1991 - 4 UE 3613/87 - ständ. Rspr.).
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