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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7162
VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95 (https://dejure.org/1999,7162)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.03.1999 - 4 UE 997/95 (https://dejure.org/1999,7162)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. März 1999 - 4 UE 997/95 (https://dejure.org/1999,7162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit einer in das Wohnhaus integrierten Grenzgarage? (IBR 2000, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 628
  • BauR 2000, 1316
  • BauR 2000, 449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90

    Geltung der Abstandsflächen für bauliche Anlage, die die Geländeoberfläche mehr …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95
    Zwar hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 1995 (- 4 UE 2874/90 - BRS 57 Nr. 155), dem allerdings keine Garage, sondern die mögliche Privilegierung nach § 8 Abs. 10 HBO 1990 (nunmehr § 6 Abs. 9 HBO 1993) zugrundelag, darauf hingewiesen, dass die Regelung des Bauwichs in § 7 HBO 1978 und über Abstände und Abstandsflächen in §§ 8 HBO 1990 und 6 HBO 1993 über bauordnungsrechtliche Gefahren hinaus verhindern solle, dass der Charakter der offenen Bauweise verloren gehe und die Abstandsfläche zwischen Gebäude und Nachbargrenze, die freigehalten werden solle, diesem Charakter widersprechend und sei es auch nur optisch einengend verändert werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 3624/92

    Gebäude ; Grenzabstand; Hauptnutzung; Offene Bauweise; Garage

    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95
    Er sieht sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und Kommentierung der einschlägigen Regelungen in den aktuellen Bauordnungen anderer Bundesländer, in denen ebenfalls maßgeblich darauf abgestellt wird, ob der streitgegenständliche Gebäudeteil funktional als Garage dient, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um selbständige Gebäude oder um Bauteile eines anderen Gebäudes handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 05.02.1996 - 10 A 3624/92 - BRS 58 Nr. 113;… ebenso Böckenförde, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, begr. von Gädke, 9. Auflage, Rdnr. 122 zu § 6;… Lechner in Simon, BayBauO Art. 7 Rdnr. 204;… Große-Suchsdorf/Lindorf/ Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Kommentar, 6. Auflage § 12 Rdnr. 10; Sächsisches OVG, B. v. 25.11.1997 - 1 S 407/97 - BRS 59 Nr. 119).
  • VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87

    Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes

    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95
    Rn. 26 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass im Falle einer Änderung der Rechtslage zugunsten des Bauherrn auch diese Änderung der Entscheidungsfindung im Rahmen der Nachbarklage zugrundezulegen ist (vgl. Hess. VGH, B. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 - BRS 47 Nr. 146 = HessVGRspr. 1988, 33 = NVwZ-RR 1988, 3 = UPR 1988, 153).
  • OVG Sachsen, 25.11.1997 - 1 S 407/97

    Privilegierung; Verlust; Grenzgarage; Hauptgebäude; Wohngebäude; Nachbarschutz; …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1999 - 4 UE 997/95
    Er sieht sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und Kommentierung der einschlägigen Regelungen in den aktuellen Bauordnungen anderer Bundesländer, in denen ebenfalls maßgeblich darauf abgestellt wird, ob der streitgegenständliche Gebäudeteil funktional als Garage dient, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um selbständige Gebäude oder um Bauteile eines anderen Gebäudes handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 05.02.1996 - 10 A 3624/92 - BRS 58 Nr. 113;… ebenso Böckenförde, Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, begr. von Gädke, 9. Auflage, Rdnr. 122 zu § 6;… Lechner in Simon, BayBauO Art. 7 Rdnr. 204;… Große-Suchsdorf/Lindorf/ Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Kommentar, 6. Auflage § 12 Rdnr. 10; Sächsisches OVG, B. v. 25.11.1997 - 1 S 407/97 - BRS 59 Nr. 119).
  • OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06

    Reichweite der Privilegierung von Grenzgaragen

    In diesem Sinne rechtlich "verselbständigungsfähig" war eine mit dem Wohnhaus gemeinsame Bauteile aufweisende Garage, also ein ganz oder teilweise umschlossener Raum zum Abstellen von Kraftfahrzeugen (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996), wenn sie nach den Genehmigungsunterlagen so konzipiert war, dass sie für sich betrachtet erstens zweifelsfrei die erforderlichen Feststellungen über - soweit hier von Belang - die Einhaltung der maximalen Länge der Grenzbebauung von 9 m (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996), ihrer mittleren Wandhöhe nicht über 3 m (§ 7 Abs. 3 Satz 2 LBO 1996) sowie der Dachneigung zur Grenze hin von höchstens 45 0 (§ 7 Abs. 3 Satz 3 LBO 1996) ermöglichte (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 3.5.1994 - 2 R 13/92 -, BRS 56 Nr. 104 = AS 24, 442 betreffend eine an der vorderen Hausecke 1, 70 m vorspringende Doppelgarage mit zur Grenze hin geneigtem Dach, deren in das Haus hineinragender Deckenanteil in einen im Dachgeschoss des Hauses geplanten Arbeitsraum einbezogen werden sollte; möglicherweise anders Stich/Gabelmann/Porger, LBauO RP, Loseblatt, § 8 Anm. 111, wobei allerdings die beigefügte Zeichnung mit farblich vom Haupthaus abgesetztem "Dach" der Garage nahe legt, dass der insoweit als unzulässig angesehene, nur vom Hauptgebäude zugängliche "Nebenraum im Dachbereich" sich auf Räume innerhalb des 3 m-Abstands bezieht, wie hier wohl Jeronim, LBauO RP, § 8, Abschnitt 11.5, Seite 197, wonach als Grundlage der Anwendbarkeit des Grenzgaragenprivilegs nach § 8 Abs. 9 LBauO RP auf zur Beendigung von Auslegungsstreitigkeiten über Satz 4 der Vorschrift ausdrücklich einbezogene, über ein gemeinsames Dach integrierte Anlagen als Voraussetzung genannt wird, dass eine "konstruktive Trennung" in Form einer Brandwand vorhanden ist, die gewährleistet, dass die "Grenzbebauung" nur entsprechend der im Privileg umschriebenen Funktion genutzt wird; ebenfalls für eine funktionale Betrachtung des Gebäudeteils an der Grenze VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, OVG Bautzen, Beschluss vom 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119,) und wenn zweitens durch die bauliche Ausführung sichergestellt wurde, dass die Nutzung in dem zur Grenze hin gelegenen Bereich in der Tiefe der "normalerweise" freizuhaltenden Abstandsfläche von 3 m (§ 6 Abs. 5 Satz 3 LBO 1996) auf die Privilegierungsvorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996, hier also auf die Nutzung als Garage (§ 2 Abs. 7 Satz 2 LBO 1996) einschließlich einer sog. Annexnutzung als Abstellraum beschränkt blieb.

    Eine derart funktionsbezogene Auslegung des landesrechtlichen Grenzgaragenprivilegs in § 7 Abs. 3 LBO 1996 verstößt auch nicht gegen bodenrechtliche Vorschriften des Bundes über die Bauweise (§ 22 BauNVO) oder die überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO 1990), (wie hier beispielsweise zuletzt VGH Kassel, Urteil vom 18.3.1999 - 4 UE 997/95 -, BRS 63 Nr. 159, zur Gegenansicht Mampel, UPR 1995, 328 ff., der insbesondere aus § 22 BauNVO herleitet, dass nur selbständige Garagengebäude in der offenen Bauweise ohne Grenzabstand bauplanungsrechtlich und damit auch bauordnungsrechtlich zulässig sein sollen; in der Tendenz wie hier für eine funktionsbezogene Betrachtung, allerdings zu einer wesentlich abweichenden Sachverhaltskonstellation OVG Münster, Urteil vom 5.2.1996 - 10 A 3624/92 -, BRS 58 Nr. 113, kritisch speziell zu dieser Entscheidung wiederum Mampel, UPR 1996, 256 f.) die ohnedies im vorliegenden Fall der Belegenheit des Baugrundstücks in der nicht beplanten Ortslage inhaltlich nur Bedeutung über das Kriterium des Einfügens in die Eigenart der auch im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB allein Maßstab gebenden faktisch vorhandenen Bebauung erlangen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf …

    Durch einen derartigen baulich unselbständigen Gebäudeteil wird der Nachbar nach Maß und Funktion nicht mehr beeinträchtigt als durch eine selbständige Garage in denselben Maßen und mit derselben Funktion; maßgeblich ist allein, ob der Gebäudeteil funktional als Garage dient (…vgl. OVG NW, Urt. v. 05.02.1996 - 10 A 3624/92 -, BauR 1996, 835 [837]; SächsOVG, Beschl. v. 25.11.1997 - 1 S 407/97 -, BRS 59 Nr. 119;… SaarlOVG, Urt. v. 08.03.2007 - 2 R 9/06 -, BRS 71 Nr. 174; HessVGH, Urt. v. 18.03.1999 - 4 UE 997/95 -, BauR 2000, 1316, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21

    Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen …

    Dies gilt aber nicht für nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässige oder zulassungsfähige Anlagen (HessVGH, Urteil vom 18. März 1999 - 4 UE 997/95 - juris Rn. 30;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl., § 23 Rn. 4.11 Brügelmann, a.a.O.), wie etwa Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m ( § 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauO LSA ).
  • VG Saarlouis, 14.03.2007 - 5 K 82/06

    Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren nach § 64 Abs. 2 BauO SL 2004; …

    (Vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18.03.1999 - 4 UE 997/95 -, NVwZ-RR 1999, 628 = BRS 63 Nr. 159;… a.A. Mampel, UPR 1995, S. 328 ff. und 1996, S. 256 f., der aus der Vorschrift des § 22 Abs. 2 BauNVO ableitet, dass nur selbstständige Garagen als Gebäude, die nicht als Haus dem Aufenthalt von Menschen dienen, in der offenen Bauweise ohne Grenzabstand bauplanungsrechtlich zulässig sind).

    (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18.03.1999, a.a.O.) Sind allerdings auf dem Garagengebäude in das Dach Räume eingebaut, die einer nicht privilegierten Nutzung dienen, so ist die Garage nur dann privilegiert, wenn diese Räume durch eine geschlossene Abmauerung zur Grenze hin so abgetrennt sind, dass sie einen Abstand von mindestens 3 m zur Grenze einhalten.

  • VG Saarlouis, 24.05.2006 - 5 K 82/05

    Zulässigkeit von Dachräumen einer Grenzgarage, die mit dem Hauptgebäude eine …

    Rn. 37 Vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18.03.1999 - 4 UE 997/95 -, NVwZ-RR 1999, 628 = BRS 63 Nr. 159.

    Durch einen derartigen unselbstständigen Gebäudeteil wird der Nachbar nach Maß und Funktion nicht mehr beeinträchtigt, als durch eine selbstständige Garage mit Pultdach in denselben Maßen und mit derselben Funktion (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18.03.1999, a.a.O.).

  • VG Kassel, 26.03.2003 - 2 E 879/02
    Rn. 22 Diese Vorschrift, die entsprechend auch auf einen Carport anzuwenden ist (Hess. VGH, Urteil vom 18.03.1999 - 4 UE 997/95 -, NVwZ-RR 1999, 628) ermöglicht die Errichtung des Carports zwar nicht als Grenzgarage nach § 6 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1 HBO 1993.
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