Rechtsprechung
| FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschluss des Ablehnungsgesuchs auch bei Erhebung einer Anhörungsrüge - Einstweilige Anordnung einer Billigkeitsmaßnahme - Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung und einer außerordentlichen Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10
- FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10
- FG München, 21.06.2011 - 4 E 1575/11
- FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
- FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
- FG München, 01.07.2011 - 4 K 1681/11
- FG München, 06.07.2011 - 4 E 1851/11
- FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
- FG München, 11.11.2013 - 4 V 3333/11
- BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 3450/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BFH, 01.04.2010 - II B 168/09
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Rn. 15 Das FG habe die Beschwerde nicht zugelassen, obwohl die Beschwerde in dem dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 1. April 2010 II B 168/09 (BStBl II 2010, 558) zugrunde liegenden Beschluss des FG München vom 5. Oktober 2009 4 V 1548/09 (EFG 2010, 158) zugelassen worden sei; dies beeinträchtige ihr Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes -GG-).Dieses Recht sei auch dadurch verletzt, dass der Senat trotz der erheblichen verfassungswidrigen Zweifel keine AdV gewährt habe, obwohl sie nach den im BFH-Beschluss in BStBl II 2010, 558 aufgestellten Grundsätzen hätte gewährt werden müssen.
Dies gilt insbesondere für die geltend gemachte Befangenheit des Berichterstatters, sowie die Rügen, der Beschluss sei keine echte Senatsentscheidung, der Senat habe die Grundsätze im BFH-Beschluss in BStBl II 2010, 558 unzutreffend angewandt, der Senat habe die Beschwerde nicht zugelassen und das gesamte Steuerverfahrensrecht sei unstimmig und weitgehend verfassungswidrig.
- BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05
Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit …
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
35 4. Eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit ist im Finanzgerichtsprozess seit In-Kraft-Treten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 generell nicht mehr statthaft (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BStBl II 2006, 188; vom 8. April 2009 II B 48/09, nv).Eine Gebührenfreiheit nach § 66 Abs. 8 des Gerichtskostengesetzes besteht bei einer unstatthaften Beschwerde nicht (BFH-Beschluss in BStBl II 2006, 188).
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Insbesondere habe der Senat ihren Sachvortrag übergangen, die Nichtigkeit folge aus der Unbestimmtheit der Vorläufigkeit nach § 165 AO; denn der Erbschaftsteuerbescheid enthalte keinen Hinweis auf die Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09.Rn. 30 dd) Erfolglos rügt die Antragstellerin, das Gericht habe ihren Sachvortrag unberücksichtigt gelassen, die Nichtigkeit folge aus der Unbestimmtheit der Vorläufigkeit nach § 165 AO, weil der Erbschaftsteuerbescheid keinen Hinweis auf die Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09 enthalte.
- BFH, 21.04.1997 - V R 22/93
Zulässigkeit von Gegenvorstellungen
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Rn. 34 b) Selbst wenn die Statthaftigkeit der Gegenvorstellung unterstellt würde, wäre sie nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., …und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132). - BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06
Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Für die Gegenvorstellung ist kein Gebührentatbestand vorgesehen (BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474, m.w.N.). - BFH, 13.04.2000 - V S 3/00
Gegenvorstellung
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Rn. 34 b) Selbst wenn die Statthaftigkeit der Gegenvorstellung unterstellt würde, wäre sie nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. April 1997 V R 22, 23/93, BFH/NV 1998, 32, m.w.N., und vom 13. April 2000 V S 3/00, BFH/NV 2000, 1132). - BFH, 08.04.2009 - II B 48/09
Außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbare Gesetzeswidrigkeit unstatthaft
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
35 4. Eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit ist im Finanzgerichtsprozess seit In-Kraft-Treten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 generell nicht mehr statthaft (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BStBl II 2006, 188; vom 8. April 2009 II B 48/09, nv). - BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 25. November 2008 1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190) und des BFH (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 V S 10/07, BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824;… vom 19. November 2009 III S 43/09, BFH/NV 2010, 453;… vom 28. Mai 2010 III S 11/10, BFH/NV 2010, 1651;… vom 14. Oktober 2010 X S 19/10, BFH/NV 2011, 62) kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Die Frage, wer Berichterstatter ist, ist für sich genommen keine Frage des gesetzlichen Richters (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 8. April 1997 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322). - BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes …
Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 25. November 2008 1 BvR 848/07, BVerfGE 122, 190) und des BFH (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 V S 10/07, BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824;… vom 19. November 2009 III S 43/09, BFH/NV 2010, 453;… vom 28. Mai 2010 III S 11/10, BFH/NV 2010, 1651;… vom 14. Oktober 2010 X S 19/10, BFH/NV 2011, 62) kann eine Gegenvorstellung nur noch gegen eine abänderbare Entscheidung des Gerichts erhoben werden. - BFH, 26.03.2007 - II S 1/07
Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet
- BFH, 28.05.2010 - III S 11/10
Gegenvorstellung gegen nicht abänderbare gerichtliche Entscheidung nicht …
- FG München, 05.10.2009 - 4 V 1548/09
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Zweifel an der …
- BFH, 14.10.2010 - X S 19/10
Anhörungsrüge: Zeitpunkt der Kenntnis von einer Gehörsverletzung - …
- BFH, 19.11.2009 - III S 43/09
Gegenvorstellung gegen Zurückweisung einer Erinnerung nicht statthaft - …
- BFH, 10.01.2008 - IX S 23/07
Vertretungszwang für Anhörungsrüge - übergangener Tatsachenvortrag
- BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen Steuerhinterziehung
- FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10
Keine Richterablehnung mangels Besorgnis der Befangenheit
- FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Hiergegen erhob die Antragstellerin Anhörungsrüge, Gegenvorstellung und außerordentliche Beschwerde (4 V 1127/11).Rn. 2 Die Antragstellerin lehnte den Berichterstatter, Richter am Finanzgericht ..., in den Verfahren 4 K 3685/10 und 4 V 1127/11 wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.
Rn. 5 Mit weiterem Beschluss vom 28. Juni 2011 wies das FG unter Mitwirkung des Berichterstatters, Richter am Finanzgericht ..., im Verfahren 4 V 1127/11 die Anhörungsrüge gegen den die AdV ablehnenden Beschluss zurück und verwarf die Gegenvorstellung und die außerordentliche Beschwerde.
- BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 3450/13
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der …
vom 28. Juni 2011 - 4 V 1127/11 -.
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Rechtsprechung
| FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10, 4 V 1127/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Richterablehnung mangels Besorgnis der Befangenheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10
- FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10, 4 V 1127/11
- FG München, 21.06.2011 - 4 E 1575/11
- FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
- FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
- FG München, 01.07.2011 - 4 K 1681/11
- FG München, 06.07.2011 - 4 E 1851/11
- FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
- FG München, 11.11.2013 - 4 V 3333/11
- BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 3450/13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10
Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein …
Auszug aus FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10
10. Grob fehlerhafte PKH-Ablehnungsbeschlüsse (4 K 3685/10 und 4 V 3686/10).Insbesondere ist im Beschluss vom 7. April 2011 über die AdV (4 V 3686/10) bereits ausgeführt, dass die Aktenführung des Finanzamts nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Soweit die Antragstellerin vorträgt, den im Beschluss vom 7. April 2011 über die AdV (4 V 3686/10) in Anführungszeichen gesetzten Begriff "Notverfügung" nicht verwendet zu haben, trifft dies nicht zu: die Antragstellerin hat diesen Begriff in ihrer Klageschrift vom 3. Dezember 2010, S. 8, vorletzter Absatz selbst benutzt.
- BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren …
Auszug aus FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10
Behauptete Rechtsfehler eines Richters können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945 mit zahlreichen Nachweisen). - BFH, 16.12.1996 - I B 100/94
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10
Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369;… vom 30. August 1989 IX B 82/89, BFH/NV 1990, 317). - BFH, 30.08.1989 - IX B 82/89
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10
Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369; vom 30. August 1989 IX B 82/89, BFH/NV 1990, 317).
- FG München, 01.07.2011 - 4 K 1681/11
Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags
Die mit Bescheid des FA vom 27. Oktober 2010 in Höhe 45.000 EUR festgesetzte Erbschaftsteuer ist ebenso wie die Ablehnung des Antrags der Rügeführerin auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen durch das FA Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 4 K 3685/10 beim Senat rechtshängigen Klage.Diese Senatsentscheidungen nahm die Rügeführerin zum Anlass, zum einen am 15. April 2011 nunmehr wegen des abgelehnten vorläufigen Rechtsschutzes eine (zweite) Anhörungsrüge, eine Gegenvorstellung und eine außerordentliche Beschwerde zu erheben (Az.: 4 V 1127/11) und zum anderen mit Schreiben vom 21. April 2011 die Ablehnung des zuständigen Berichterstatters des Senats, Richter am Finanzgericht ..., wegen der Besorgnis der Befangenheit zu beantragen.
Da das Verfahren über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes zum Zeitpunkt des Befangenheitsantrags der Rügeführerin vom 21. April 2011 bereits abgeschlossen war, ging der Senat davon aus, dass sich dieser auf das ursprüngliche Klageverfahren (Az.: 4 K 3685/10) sowie auf das zweite Rügeverfahren (Az.: 4 V 1127/11) bezog.
Insbesondere wendet sich die Rügeführerin gegen die Unanfechtbarkeit der Senatsentscheidungen über den Antrag auf vorläufigen Rechtschutz (4 V 3686/10) sowie den Antrag auf Ablehnung des Berichterstatters (betreffend 4 K 3685/10).
Rn. 4 Im Hinblick auf die Fülle der sich wiederholenden und weitgehend auch nicht sachdienlichen Schriftsätze der Rügeführerin in den vorgenannten Verfahren - allein die Gerichtsakte zu 4 K 3685/10 umfasst mittlerweile 776 Seiten - sowie in den zwischenzeitlich zusätzlich wegen der Eintragung einer Zwangshypothek auf den ererbten landwirtschaftlichen Grundstücken rechtshängig gemachten Verfahren (4 K 1464/11 und 4 V 1449/11) wird in Anwendung der Vorschrift des § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO auf eine ausführlichere Darstellung des Inhalts der Schriftsätze der Rügeführerin verzichtet.
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der …
gegen I. 1. a) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 6. Juli 2011 - 4 E 1851/11 -, b) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 21. Juni 2011 - 4 E 1575/11 -, 2. a) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 1. Juli 2011 - 4 K 1681/11 -, b) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 30. Mai 2011 - 4 K 3685/10, 4 V 1127/11 -, 3. a) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 28. Juni 2011 - 4 V 1127/11 -, b) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 7. April 2011 - 4 V 3686/10 -, 4. den Beschluss des Finanzgerichts München vom 28. Juni 2011 - 4 V 1449/11 - - 1 BvR 1848/11 -,. - FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb erfolglos; über die Klage der Antragstellerin ist noch nicht entschieden (4 K 3685/10).Rn. 2 Die Antragstellerin lehnte den Berichterstatter, Richter am Finanzgericht ..., in den Verfahren 4 K 3685/10 und 4 V 1127/11 wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.
- FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10
Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein …
Rn. 11 Am 3. Dezember 2010 erhob die Antragstellerin Klage gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom 27. Oktober 2010 und gegen die Ablehnung der abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (Az. 4 K 3685/10). - FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
Keine ernstlichen Zweifel am Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek - …
Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb erfolglos; über die Klage der Antragstellerin ist noch nicht entschieden (4 K 3685/10). - FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Abschluss des Ablehnungsgesuchs auch bei Erhebung einer Anhörungsrüge - …
Rn. 6 Am 3. Dezember 2010 erhob die Antragstellerin Klage gegen den Erbschaftsteuerbescheid vom 27. Oktober 2010 und gegen die Ablehnung der abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (Az. 4 K 3685/10).
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