Rechtsprechung
| VG Bremen, 20.07.2021 - 4 V 1223/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01
Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde
Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 4 V 1223/21
Nach der Rechtsprechung ist etwa die Schriftform des § 126 Abs. 1 BGB nur gewahrt, wenn die Unterschrift den Unterzeichnenden ausreichend individualisiert, was angesichts der Tatsache, dass Personen üblicherweise anhand des Familiennamens bezeichnet und angesprochen werden, eine Unterschrift mit mindestens dem Familiennamen erfordert (BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 279/01 -, BGHZ 152, 255- 262, Rn. 10 ff.). - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 4 V 1223/21
Zu dem Zweck der Identifizierbarkeit der Person und der Einheitlichkeit von Ausweisen ist die Wiedergabe des gesamten Familiennamens - wenn auch nicht vollständig leserlich (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1997 - IX ZR 24/97 -, Rn. 10 ff., juris) - erforderlich und insbesondere die Wiedergabe lediglich eines Buchstabens mangels Individualisierbarkeit nicht ausreichend. - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 4 V 1223/21
(3) Die Kammer ist nicht an die Vorschriften der PassVwV, bei der es sich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift handelt, gebunden, da diese mangels Außenwirkung kein Gesetz im Sinne von Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.1988 - 1 BvR 520/83 -, BVerfGE 78, 214-232, Rn. 37). - BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
Keine einstweilige Anordnung gegen die Vorführung eines Strafgefangenen zu einer …
Auszug aus VG Bremen, 20.07.2021 - 4 V 1223/21
Dabei kann dahinstehen, ob der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Ausprägung des Rechts an der Darstellung der eigenen Person (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 -, NJW 2000, 1399;… Di Fabio in: Maunz/Dürig, GG, 93. EL 2020, Art. 2 Abs. 1, Rn. 166 ff.) oder lediglich der Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit eröffnet ist.
- VG Aachen, 25.05.2023 - 4 K 1827/22
Personalausweis; Unterschrift
Rn. 19 Vgl. VG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 V 1223/21 -, juris, Rn. 18 u. 21.Rn. 21 Vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 3 B 549/04 -, ju-ris, Rn. 5; VG Bremen, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 V 1223/21 -, juris, Rn. 22 ff.
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