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Rechtsprechung
   FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41759
FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11 (https://dejure.org/2011,41759)
FG München, Entscheidung vom 28.06.2011 - 4 V 1449/11 (https://dejure.org/2011,41759)
FG München, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 4 V 1449/11 (https://dejure.org/2011,41759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel am Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek - Entbehrlichkeit der Mahnung - Keine unbillige Härte bei bloßer Eintragung einer Zwangshypothek - keine Auswirkung des Grundstückswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10

    Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein …

    Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
    Das FG lehnte mit Beschluss vom 7. April 2011 (4 V 3686/10) u.a. die AdV hinsichtlich des Erbschaftsteuerbescheids ab.

    Hinsichtlich der Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 7. April 2011 u.a. über die AdV des Erbschaftsteuerbescheids (4 V 3686/10).

  • BFH, 15.05.2009 - IV B 24/09

    Ort der Außenprüfung bei Beschlagnahme der Prüfungsunterlagen

    Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 IV B 24/09, BFH/NV 2009, 1402, m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 131/92

    Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes in das …

    Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
    Im einstweiligen Rechtsschutz ist daher nicht die einstweilige Anordnung (§ 114 der Finanzgerichtsordnung -FGO-), sondern die AdV (§ 69 FGO) statthaft (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 15. Dezember 1992 VII B 131/92, BFH/NV 1993, 460; vgl. auch § 114 Abs. 5 FGO).
  • BFH, 22.03.1988 - VII R 39/84

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
    Dabei darf die Beweiserhebung auf präsente Beweismittel beschränkt werden (BFH-Urteil vom 22. März 1988 VII R 39/84, BFH/NV 1990, 133; vgl. auch § 155 FGO i.V.m. § 294 Abs. 2 der Zivilprozessordnung -ZPO-).
  • FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10

    Keine Richterablehnung mangels Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
    Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb erfolglos; über die Klage der Antragstellerin ist noch nicht entschieden (4 K 3685/10).
  • BVerfG, 02.02.1990 - 1 BvR 1611/89

    Wesensmäßige Gleichbehandlung einer mit Fehlern behafteten Eintragung einer …

    Auszug aus FG München, 28.06.2011 - 4 V 1449/11
    Die Vorschrift des § 322 Abs. 3 AO ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 2. Februar 1990, 1 BvR 1611/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1990, 578).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11

    Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Anforderungen der …

    gegen I. 1. a) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 6. Juli 2011 - 4 E 1851/11 -, b) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 21. Juni 2011 - 4 E 1575/11 -, 2. a) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 1. Juli 2011 - 4 K 1681/11 -, b) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 30. Mai 2011 - 4 K 3685/10, 4 V 1127/11 -, 3. a) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 28. Juni 2011 - 4 V 1127/11 -, b) den Beschluss des Finanzgerichts München vom 7. April 2011 - 4 V 3686/10 -, 4. den Beschluss des Finanzgerichts München vom 28. Juni 2011 - 4 V 1449/11 - - 1 BvR 1848/11 -,.
  • FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Rn. 4 Den Antrag auf AdV gegen den Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek lehnte das FG unter Mitwirkung des Richters am Finanzgericht ... mit Beschluss vom 28. Juni 2011 ab (4 V 1449/11).

    Zur Begründung verweist die Antragstellerin auf ihre Begründung im Verfahren 4 V 1449/11; ferner verweist sie darauf, dass im Verfahren 4 V 1449/11 "die "Grundstückswertermittlung" des Herrn K. vom Finanzamt G. … unbesehen übernommen" worden sei.

    Der Berichterstatter habe an dem Beschluss vom 28. Juni 2011 im Verfahren 4 V 1449/11 mitgewirkt, obwohl zu diesem Zeitpunkt über seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit noch nicht entschieden gewesen sei.

  • FG München, 01.07.2011 - 4 K 1681/11

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags

    Rn. 4 Im Hinblick auf die Fülle der sich wiederholenden und weitgehend auch nicht sachdienlichen Schriftsätze der Rügeführerin in den vorgenannten Verfahren - allein die Gerichtsakte zu 4 K 3685/10 umfasst mittlerweile 776 Seiten - sowie in den zwischenzeitlich zusätzlich wegen der Eintragung einer Zwangshypothek auf den ererbten landwirtschaftlichen Grundstücken rechtshängig gemachten Verfahren (4 K 1464/11 und 4 V 1449/11) wird in Anwendung der Vorschrift des § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO auf eine ausführlichere Darstellung des Inhalts der Schriftsätze der Rügeführerin verzichtet.
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