Rechtsprechung
| FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 69 Abs 3 FGO, Art 45 Abs 2 EUV 952/2013, Art 45 Abs 3 EUV 952/2013
Finanzgerichtsordnung, Einfuhrabgaben: Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheides nach dem Unionszollkodex - ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheides nach dem Unionszollkodex
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 17.07.1997 - C-130/95
Giloy
Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17
Überdies hat der Europäische Gerichtshof zur im Wesentlichen gleichlautenden Vorgängernorm des Art. 244 Abs. 3 ZK festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anforderung einer Sicherheitsleistung unabhängig vom jeweiligen Aussetzungsgrund, also den begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder der Gefahr eines unersetzbaren Schadens, sind (EuGH, Urteil vom 17.07.1997, C-130/95, Rz. 45, Juris). - BFH, 11.07.2000 - VII B 41/00
Zollschuldnerschaft bei Übernahme geschmuggelter Zigaretten
Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17
Das Verfahren richtet sich nach dem jeweils im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Verfahrensrecht (so bereits zur Anwendbarkeit des ZK BFH, Beschluss vom 11.07.2000, VII B 41/00, BFH/NV 2000, 1512). - BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10
AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr …
Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17
Werden die Befugnisse der Zollbehörden nach §§ 361 Abs. 2 AO, 69 Abs. 2 FGO durch unionsrechtliche Regelung überlagert, muss dies auch für das gerichtliche Verfahren gelten (st. Rspr. des BFH zur Vorgängernorm des Art. 244 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK), vgl. Urteil vom 19.04.2011, VII B 234/10, BFH/NV 2011, 1202;… zu Art. 45 UZK vgl. Schoenfeld in Krenzler/Herrmann/ Niestedt, EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht, EL 8 September 2016, Art. 45 UZK, Rn. 34). - BFH, 30.08.1989 - I B 39/89
Anforderungen an Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides
Auszug aus FG Hamburg, 12.04.2017 - 4 V 16/17
Sofern die Finanz- oder Zollbehörde bei beantragter Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nur die Frage der Sicherheitsleistung zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens machen will, so muss es die Vollziehung ohne Fristsetzung für eine Sicherheitsleistung von einer solchen abhängig machen (vgl. BFH, Beschluss vom 30.08.1989, I B 39/89, Juris).
- FG Hamburg, 07.06.2017 - 4 V 251/16
Aussetzung der Vollziehung/Tabaksteuer/Haftung: Auch ein Steuerschuldner kann …
Rn. 51 Die materiellen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrumsatzsteuerbescheids, auf den gemäß § 21 Abs. 2 Halbs. 1 UStG die Vorschriften für Zölle sinngemäß gelten, folgen auch im finanzgerichtlichen Verfahren aus Art. 45 UZK (hinsichtlich der Festsetzung von Zoll bereits FG Hamburg, Beschl. v. 12.04.2017, 4 V 16/17, S. 8 BA).Damit ist nach dem 01.05.2016 über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 45 UZK zu entscheiden, auch wenn bei Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer am 16.02.2016 - dem Tag der Sicherstellung - der UZK noch nicht in Kraft war (…so bereits zur Anwendbarkeit von Art. 244 ZK: BFH, Beschl. v. 11.07.2000, VII B 41/00, BFH/NV 2000, 1512 = juris Rn. 9; s. a. FG Hamburg, Beschl. v. 12.04.2017, 4 V 16/17, S. 8 BA).
- FG Hamburg, 21.06.2024 - 4 V 126/22
Zollrecht: Zur Bestimmung des Zollwertes und zur Inanspruchnahme des indirekten …
Rn. 36 Der Antrag, dessen Zulässigkeit sich auch unter Geltung des Unionszollkodex nach mitgliedstaatlichem Recht richtet ( FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17 , juris, Rn. 16 ), ist zulässig.Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO;… Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO, Rn. 123, Stand Februar 2021), ebenso die Voraussetzungen, unter denen gemäß Art. 45 Abs. 3 UZK eine Sicherheitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich ist ( FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17 , juris, Rn. 22 ).
- FG München, 04.12.2023 - 14 V 1732/23
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf gebrauchten Porsche bei Grenzübertritt von der …
Dies hat der Unionsgesetzgeber durch die Aufnahme der Formulierung "auf der Grundlage der dokumentierten Bewertung" in Art. 45 Abs. 3 UZK klargestellt (Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 12. April 2017 4 V 16/17, n.v.).Anhaltspunkte dafür, dass im Rahmen des Art. 45 Abs. 3 UZK etwas Anderes gelten sollte, sind nicht gegeben (Beschluss des FG Hamburg vom 12. April 2017 4 V 16/17, n.v.).
- FG Hamburg, 21.12.2017 - 4 V 143/17
Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Röntgenflachdetektoren - Antrag auf …
Rn. 2 Der Antrag, dessen Zulässigkeit sich auch unter Geltung des Unionszollkodex nach mitgliedstaatlichem Recht richtet (FG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2017, 4 V 16/17, in: juris, Rn. 16 m. w. N.), ist zulässig. - FG Hamburg, 20.05.2026 - 4 V 78/25
Aufhebung der Vollziehung: Erhebung von Anti-Dumping-Zoll auf …
Die Voraussetzungen, unter denen gemäß Art. 45 Abs. 3 UZK eine Sicherheitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich ist ( FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17 , juris, Rn. 22 ), hat die Antragstellerin nicht dargelegt. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2025 - 3 V 32/25
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehung einer sanktionierten Ladung eines …
Rn. 39 1. Der rechtliche Maßstab der Prüfung ist - worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist - dem Art. 45 Abs. 2 UZK zu entnehmen (vgl. Finanzgericht -FG- Hamburg, Beschl. vom 12.04.2017, 4 V 16/17, juris). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2025 - 3 V 33/25
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehung eines noch nicht in Anh. XLII der VO …
Rn. 42 1. Der rechtliche Maßstab der Prüfung ist - worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist - dem Art. 45 Abs. 2 UZK zu entnehmen (vgl. Finanzgericht -FG- Hamburg, Beschl. vom 12.04.2017, 4 V 16/17, juris). - FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte …
Die Zulässigkeit eines solchen Antrags richtet sich auch unter Geltung des UZK nach mitgliedstaatlichem Recht, da Art. 45 Abs. 2 UZK lediglich die materiellen Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung abschließend bestimmt (FG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2017, 4 V 16/17, juris Rn. 16, 18 und Rn. 19 zur Anwendbarkeit des Art. 45 UZK in zeitlicher Hinsicht). - FG Hamburg, 25.09.2019 - 4 V 49/19
Widerruf zollrechtlicher Bewilligungen im Rahmen der Neubewertung von …
Rn. 14 a) Der Antrag, dessen Zulässigkeit sich auch unter Geltung des UZK nach mitgliedstaatlichem Recht richtet (FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17, in: juris, Rn. 16 m.w.N.), ist zulässig, insbesondere handelt es sich bei dem Widerruf einer zollrechtlichen Bewilligung um einen - rechtsgestaltenden - Verwaltungsakt, der der Aufhebung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO zugänglich ist (vgl. BFH, Beschluss vom 9. Januar 1990, VII B 127/89, in: juris), und auch die Zugangsvoraussetzung des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO ist erfüllt, weil der Antragsgegner mit Bescheid vom 20. Mai 2019 die Aufhebung - so ist der Bescheid richtigerweise zu verstehen - der Vollziehung abgelehnt hat. - FG Hamburg, 12.02.2025 - 4 V 57/24
Einfuhrumsatzsteuer: Zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei Lieferung von …
Rn. 17 Der Antrag, dessen Zulässigkeit sich auch unter Geltung des Unionszollkodex nach mitgliedstaatlichem Recht richtet ( FG Hamburg, Beschluss vom 12. April 2017, 4 V 16/17 , juris, Rn. 16 ), ist zulässig.
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