Rechtsprechung
| FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 69 Abs 3 S 1 FGO, Art 45 Abs 2 EUV 952/2013, Pos 3926 UPos 90 KN, Pos 8708 UPos 9997 KN
Aussetzung der Vollziehung: Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Zierleisten (Dekorblenden) für den Fahrzeuginnenraum - Abgrenzung zwischen den Begriffen "Zubehör" bzw. "Teile" - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume
- rechtsportal.de
VO (EU) 952/2013 Art. 45 Abs. 2
Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über die Einreihung von Zierleisten für Pkw-Innenräume - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Zierleisten (Dekorblenden) für den Fahrzeuginnenraum
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2019 - 4 K 276/17
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Rn. 10 Gegen die Entscheidungen des Antragsgegners erhob die Antragstellerin am 23.11.2017 Klage beim Finanzgericht Hamburg (Az. 4 K 276/17) und beantragte am 20.12.2017 beim Antragsgegner die Aussetzung der Vollziehung der vZTA, was dieser mit Bescheid vom 12.02.2018 ablehnte.Rn. 17 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten der Verfahren 4 V 27/18 und 4 K 276/17 und die Sachakten des Antragsgegners bzw. Beklagten (ein Ordner, ein Hefter) verwiesen, die bei der Entscheidung vorgelegen haben.
- FG München, 08.12.2005 - 14 K 1649/05
Pipettenspitzen für Pipettierroboter
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Hauptware eines Teils ist grundsätzlich immer die tariflich nächsthöhere Ware (BFH…, Urteil vom 03.12.1985, VII R 14/81, juris Rn. 13; FG München, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 1649/05, juris Rn. 28). - BFH, 03.12.1985 - VII R 14/81
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Hauptware eines Teils ist grundsätzlich immer die tariflich nächsthöhere Ware (BFH, Urteil vom 03.12.1985, VII R 14/81, juris Rn. 13; FG München…, Urteil vom 08.12.2005, 14 K 1649/05, juris Rn. 28).
- BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
Tarifierung; Spielzeug
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95, juris; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN). - BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
Zolltarifsache
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (BFH, Urteil vom 14.11.2000, VII R 83/99, juris). - EuGH, 16.06.2011 - C-152/10
Unomedical - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Nach der Rechtsprechung des EuGH bedeutet der Begriff "Zubehör", dass es sich um eine auswechselbare Vorrichtung handelt, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (EuGH, Urteil vom 16.06.2011, C-152/10, Unomedical). - EuGH, 09.12.1997 - C-143/96
Knubben Speditions GmbH / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsamer Zolltarif - Begriff …
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (EuGH, Urteil vom 09.12.1997, C-143/96, juris). - EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Rn. 20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95, juris; BFH, Urteil vom 18.12.2001, VII R 78/00, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur - KN). - EuGH, 12.12.2013 - C-450/12
HARK - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen …
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Es muss auch festgestellt werden, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine oder des fraglichen Geräts von dieser Ware abhängt (EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-450/12, juris - HARK). - BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99
Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts
Auszug aus FG Hamburg, 30.10.2018 - 4 V 27/18
Weiter werden "Nationale Entscheidungen und Hinweise" (NEH) zur Kombinierten Nomenklatur und zum Harmonisierten System veröffentlicht, die jedoch lediglich Verwaltungsanweisungen sind, die den deutschen Zollstellen bei Schwierigkeiten mit der Einordnung von Waren eine Tarifierungshilfe geben sollen und nur unverbindlichen Charakter haben (BFH, Urteil vom 09.05.2000, VII R 14/99, juris). - FG Hamburg, 21.12.2017 - 4 V 143/17
Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Röntgenflachdetektoren - Antrag auf …
- FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte …
- FG Hamburg, 29.04.2020 - 4 V 27/20
Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung und Erlöschen von Zoll und …
- FG Hamburg, 04.05.2020 - 4 V 28/20
Zollrecht; Aussetzung der Vollziehung: Entstehung von Zoll und …
- FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16
(Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines …
Hauptware eines Teils ist grundsätzlich immer die tariflich nächsthöhere Ware (BFH…, Urteil vom 3. Dezember 1985, VII R 14/81, juris, Rn. 13; FG München…, Urteil vom 8. Dezember 2005, 14 K 1649/05, juris, Rn. 28; FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018, 4 V 27/18, juris, Rn. 23). - FG Hamburg, 11.12.2025 - 4 K 86/22
Zur Einreihung sog. Luftausströmer für PKW als Teile von Personenkraftwagen
Denn die Ausströmer dienen, anders als beispielsweise zur optischen Aufwertung des Armaturenbretts bzw. der Mittelkonsole gedachte und an diesen Bauteilen befestigte Zierleisten (vgl. hierzu FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 4 V 27/18 -, juris, Rz. 24 f.), unmittelbar einer der beiden Hauptfunktionen eines PKW (siehe oben (1)). - FG Hamburg, 03.09.2021 - 4 V 65/21
Zollrecht: Aufhebung der Vollziehung einer Sicherheitsleistung ohne …
Die Umstände, die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen, hat der Antragsteller glaubhaft zu machen (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO; zum Vorstehenden FG Hamburg, Beschluss vom 30. Oktober 2018, 4 V 27/18 , juris, Rn. 19 ;… Beschluss vom 29. April 2020, 4 V 27/20 , juris, Rn. 22 ).
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