Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 28 GewStG 2002, §§ 28 ff GewStG 2002, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 69 Abs 2 S 6 FGO, § 190 AO
Aussetzung der Vollziehung: Nachträglicher ausdrücklicher Ausschluss der Sicherheitsleistung im Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheid für den Gewerbesteuer-Folgebescheid - Abgrenzung von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren - Problemfall "Scheinbetriebsstätte" - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 128 AO, § 189 Satz 3 AO, § 190 AO, § 69 Abs. 2 Satz 6 FGO, § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 28 GewStG
Aussetzung der Vollziehung, Gewerbesteuer, Sicherheitsleistung, Zerlegungsbescheid, Zuteilungsbescheid
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Sicherheitsleistung und Gewerbesteuerzerlegungsbescheid - Sicherheitsleistung und Gewerbesteuerzerlegungsbescheid
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerzerlegungsbescheides - Das Unterlassen einer Anordnung des Ausschlusses der Sicherheitsleistung erwachse nicht in Bestandskraft
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zulässigkeit eines erst nach Eintritt der Bestandskraft eines Bescheids über die Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids gestellten Antrags auf Anordnung des Ausschlusses einer Sicherheitsleistung - Rechtswidrigkeit eines statt des erforderlichen ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.06.1979 - IV B 20/79
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids - Sicherheitsleistung - Rechtsbehelf - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsgegner im Schreiben vom 23.02.2023 zitierten BFH-Beschluss vom 20.06.1979 (IV B 20/79, Bundessteuerblatt -BStBI- II 1979, 666).Mit dem hier gestellten Antrag verfolgt die Antragstellen ihr Begehren - anders als die Antragstellerin im BFH-Verfahrens IV B 20/79 - nicht gesondert durch einstweilige Anordnung, sondern im Rahmen des AdV-Verfahrens.
- BFH, 08.11.2000 - I R 1/00
Eintritt der Zerlegungssperre
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
Besteht zwischen mehreren Gemeinden oder auch zwischen dem Steuerpflichtigen und derjenigen Gemeinde, die auf den Steuermessbetrag Ansprüche erhebt, Streit über die Steuerberechtigung, so kann die Finanzbehörde - anders als im Zerlegungsverfahren - nicht von Amts wegen tätig werden (BFH, Urteil vom 08.11.2000 I R 1/00, BStBl. II 2001, 769, 2. b) der Gründe). - FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages auf zwei Gemeinden im …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
Ergeht in einem solchen Fall dennoch ein Zerlegungs- und kein Zuteilungsbescheid, ist der Zerlegungsbescheid rechtswidrig und deshalb aufzuheben (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 20.10.2009 15 K 30359/06, BeckRS 2009, 26028360). - BFH, 29.07.1997 - VIII S 1/97
Annahme eines öffentlichen Interesses an einer Sicherheitsleistung
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
Ein ausdrücklicher Ausschluss der Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides kommt nur in Betracht, wenn der gegen diesen gerichtete Rechtsbehelf mit Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird (BFH, Beschluss vom 29.07.1997 VIII S 1/97, BFH/NV 1998, 186). - FG Münster, 15.02.2005 - 11 V 6300/04
Änderung des Verfahrensgegenstandes bei erstmalig vor Gericht gestelltem Antrag …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23
Beantragt der Antragsteller im AdV-Verfahren vor Gericht erstmals, eine Sicherheitsleistung für die AdV von Folgebescheiden auszuschließen, ist der Antrag vor Gericht vor diesem Hintergrund unzulässig, weil dem FA dieser Problemkreis noch nicht zuvor zur Entscheidung vorgebracht worden ist (FG Münster, Beschluss vom 15.02.2005 11 V 6300/04, Entscheidungen der FG -EFG- 2005, 804).
- FG Hessen, 15.07.2025 - 11 V 630/25
Zur Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung eines …
c) Der Zulässigkeit steht insoweit auch nicht entgegen, dass der Antragsteller beim Antragsgegner erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Aussetzung der Vollziehung gewährenden Bescheid vom 17.01.2025, konkret erst am 12.03.2025, beim Antragsgegner einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der betreffenden Bescheide unter Ausschluss einer Sicherheitsleistung stellte (vgl. allgemein dazu zutreffend FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2023 - 4 V 4019/23, EFG 2023, 849).bb) Ein ausdrücklicher Ausschluss der Sicherheitsleistung gemäß § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 6 Hs. 2 FGO kommt nur dann in Betracht, wenn der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid mit Gewissheit/Sicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29.07.1997 - VIII S 1/97, BFH/NV 1998, 186;… vom 04.07.2002 - VIII B 72/02, BFH/NV 2002, 1445; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2023 - 4 V 4019/23, EFG 2023, 849; Hessisches FG, Beschluss vom 20.01.2022 - 11 V 1077/21 , EFG 2022, 777; FG München, Beschlüsse vom 10.12.2002 - 13 V 4698/02, juris; vom 11.10.2016 - 12 V 143/15, juris; vom 05.01.2021 - 12 V 2528/20, juris; FG Münster, Beschlüsse vom 22.12.2014 - 9 V 1742/14 G, juris; vom 07.01.2015 - 8 V 1774/14 G, juris; vgl. auch App, BB 1997, 2354, 2355;… Schüler-Täsch in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 361 AO Rn. 702;… Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 503;… Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 213; FG München, Beschluss vom 05.01.2021 - 12 V 2528/20, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 17.03.2003 - 4 EO 269/02, NVwZ-RR 2004, 206; weniger streng nur AEAO zu § 361, Nr. 9.2.4 S. 4: "z.B. […], wenn der Rechtsbehelf wahrscheinlich erfolgreich sein wird").
- FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 S 421/23
Anforderung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung der …
Dem Gericht haben die Gerichtsakten des hiesigen Verfahrens 4 V 4019/23 und des Parallelverfahrens 4 V 4020/23 vorgelegen.
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