Rechtsprechung
| FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bewertung: Ernstliche Zweifel an der Eignung eines herangezogenen Kaufpreismittelwerts aus einem Grundstücksmarktbericht als Vergleichsfaktor mangels Differenzierung nach Stadtteilen und Baujahresspannen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Bewertung - Feststellung des Grundbesitzwertes, Vergleichswertverfahren, Kaufpreismittelwerte, Differenzierung nach Wohnlagen und Baujahresspannen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11
Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Nicht abschließend geklärt ist bislang, ob das Vergleichspreisverfahren gem. § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren nach § 183 Abs. 2 BewG gesetzessystematisch gleichrangig sind und das Finanzamt daher nach seinem Ermessen zwischen diesen Verfahren auswählen kann (so FG Hamburg…, Beschluss vom 18.01.2016 - 3 K 176/15 -, juris, Rz. 21 f.) oder aufgrund des in § 183 Abs. 1 Satz 2 BewG geregelten Vorrangs der Bewertung nach Vergleichspreisen das Vergleichsfaktorverfahren nur zur Anwendung kommen kann, wenn nach Mitteilung des Gutachterausschusses keine Vergleichspreise vorliegen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.04.2014, 1 K 107/11, EFG 2014, 1364;… Halaczinsky in: Rössler/Troll, BewG 28. EL Mai 2018, § 183 Rz. 7),.Wird dieser Anspruch verletzt, ist der Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts jedenfalls dann aufzuheben, wenn wegen des gesetzlich angeordneten Vorrangs des Vergleichswertverfahrens (§ 182 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 189 BewG) die Voraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens nicht festgestellt werden können (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 11.4. 2014 1 K 107/11, a.a.O.; so auch Lutter in Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 14.12.2017 1 K 210/14, EFG 2018, 819).
- FG Hamburg, 18.01.2016 - 3 K 176/15
Bewertungsgesetz Bedarfsbewertung: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Nicht abschließend geklärt ist bislang, ob das Vergleichspreisverfahren gem. § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren nach § 183 Abs. 2 BewG gesetzessystematisch gleichrangig sind und das Finanzamt daher nach seinem Ermessen zwischen diesen Verfahren auswählen kann (so FG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2016 - 3 K 176/15 -, juris, Rz. 21 f.) oder aufgrund des in § 183 Abs. 1 Satz 2 BewG geregelten Vorrangs der Bewertung nach Vergleichspreisen das Vergleichsfaktorverfahren nur zur Anwendung kommen kann, wenn nach Mitteilung des Gutachterausschusses keine Vergleichspreise vorliegen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 11.04.2014, 1 K 107/11, EFG 2014, 1364;… Halaczinsky in: Rössler/Troll, BewG 28. EL Mai 2018, § 183 Rz. 7),.Rn. 36 Diese eingeschränkte finanzgerichtliche Überprüfbarkeit kann hingegen nicht für die Frage gelten, ob die in einem GMB ausgewiesenen Preise, etwa Mittelwerte für Flächeneinheiten, überhaupt als geeignete Vergleichsfaktoren qualifiziert werden können, weil die zugrunde liegende Datenmenge ausreicht, hinreichend differenzierte Bewertungsmerkmale zugrunde liegen und erforderlichenfalls Anpassungsfaktoren zur Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen ausgewiesen worden sind (FG Hamburg, Beschlüsse vom 07.07.2015 und 18.01.2016, a.a.O., m.w.N.).
- FG Niedersachsen, 14.12.2017 - 1 K 210/14
Rechtsstreit um den Wert von mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken; …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Wird dieser Anspruch verletzt, ist der Bescheid über die Feststellung des Grundstückswerts jedenfalls dann aufzuheben, wenn wegen des gesetzlich angeordneten Vorrangs des Vergleichswertverfahrens (§ 182 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 189 BewG) die Voraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens nicht festgestellt werden können (…vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 11.4. 2014 1 K 107/11, a.a.O.; so auch Lutter in Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 14.12.2017 1 K 210/14, EFG 2018, 819).Soweit das Niedersächsische FG im Urteil vom 14.12.2017 1 K 210/14, a.a.O., demgegenüber entschieden hat, dass auch bei Anwendung einer unzutreffenden Bewertungsmethode der deshalb rechtswidrige Feststellungsbescheid nicht zu einer Rechtsverletzung im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO führen soll, wenn die bei zutreffender Bewertung festzustellenden Grundbesitzwerte die tatsächlich festgestellten Grundbesitzwerte übersteigen und der Verfahrensfehler des FA nur zu einem für den Steuerpflichtigen günstigen niedrigeren Grundstückswert geführt haben kann, liegt ein solche Konstellation im Streitfall erkennbar nicht vor.
- BFH, 20.07.2012 - V B 82/11
Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung - …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe i.S. einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, m.w.N). - BFH, 11.05.2005 - II R 21/02
Bedarfsbewertung und Mindestwert nach § 146 Abs.6 BewG: Abweichung vom …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Dementsprechend habe der BFH im Bedarfswertverfahren nach §§ 138 ff. BewG auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11.05.2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26.04.2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 …und vom 16.12.2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085). - BFH, 26.04.2006 - II R 58/04
Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Dementsprechend habe der BFH im Bedarfswertverfahren nach §§ 138 ff. BewG auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11.05.2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26.04.2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 …und vom 16.12.2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085). - FG Hamburg, 07.07.2015 - 3 K 244/14
Bewertungsgesetz: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Rn. 35 b. Eine finanzgerichtliche Überprüfung der Mitteilungen von Vergleichsfaktoren ist nach verbreiteter Auffassung auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2015 3 K 244/14, ErbStB 2015, 323 m.w.N. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.09.2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185;… Halaczinsky a.a.O., § 183 BewG Rn. 7). - BFH, 16.12.2009 - II R 15/09
Bindung des FA an die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte bei der …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Dementsprechend habe der BFH im Bedarfswertverfahren nach §§ 138 ff. BewG auch entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen nach § 145 Abs. 3 Satz 2 BewG ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Bodenrichtwerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 11.05.2005 II R 21/02, BFHE 210, 48, BStBl II 2005, 686; vom 26.04.2006 II R 58/04, BFHE 213, 207, BStBl II 2006, 793 und vom 16.12.2009 II R 15/09, BFH/NV 2010, 1085). - FG Niedersachsen, 17.09.2015 - 1 K 147/12
Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung vom Mitteilungen der …
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Rn. 35 b. Eine finanzgerichtliche Überprüfung der Mitteilungen von Vergleichsfaktoren ist nach verbreiteter Auffassung auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2015 3 K 244/14, ErbStB 2015, 323 m.w.N. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.09.2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185;… Halaczinsky a.a.O., § 183 BewG Rn. 7). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 4 V 405/19
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182). - BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen …
- BFH, 14.07.1976 - I R 138/74
Klageverfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Beweismittel - …
- FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19
Zutreffende erbsteuerrechtliche Feststellung des Grundbesitzwerts für …
Im Übrigen habe das FG Köln in Bezug auf Vergleichsfaktoren entschieden, dass die eingeschränkte finanzgerichtliche Überprüfbarkeit jedenfalls nicht für die Frage gelten könne, ob etwa Mittelwerte für Flächeneinheiten als geeignete Vergleichsfaktoren qualifiziert werden könnten (vgl. auf FG Köln-Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, EFG 2019, 1258).Die gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (Senatsurteile vom 24. März 2022 1 K 267/19, juris; vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185; vom 17. November 2022 1 K 136/18, zur Veröffentlichung vorgesehen; FG Köln-Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, EFG 2019, 1288;… Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 183 Rn. 6; Vorbeck DStR 2020, 322).
Eine weitergehende gerichtliche Überprüfungspflicht der Mitteilung des GAG ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger vorliegend auch nicht aus den Ausführungen des FG Köln in seinem Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, EFG 2019, 1258.
- FG Niedersachsen, 29.10.2024 - 1 K 110/18
Eingeschränkte Überprüfbarkeit eines pflichtwidrig erst im Klageverfahren …
In Entsprechung zu den Beschlüssen des Finanzgerichts Köln vom 11. April 2019, 4 V 405/19, EFG 2019, 1258 und des Finanzgerichts Hamburg vom 7. Juli 2015, 3 K 244/14, juris bestehe somit auch keine eingeschränkte finanzgerichtliche Überprüfbarkeit hinsichtlich der Fragen, ob die vom GAG mitgeteilten Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren überhaupt als geeignet qualifiziert werden könnten.Die gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (vgl. Senatsurteile vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185; vom 24. März 2022 1 K 267/19, DStRE 2023, 288; vom 17. November 2022 1 K 136/18, EFG 2023, 621; FG Köln-Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, EFG 2019, 1288;… Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 183 Rn. 6; Vorbeck DStR 2020, 322).
d) Eine weitergehende gerichtliche Überprüfungspflicht der Mitteilung des GAG mit Beschluss vom 13. August 2024 ergibt sich entgegen der Ansicht der Klägerin vorliegend auch nicht aus den Ausführungen des FG Köln in seinem Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, EFG 2019, 1258 sowie des FG Hamburg in seinem Beschluss vom 7. Juli 2015 3 K 244/14, juris.
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2026 - 4 K 1215/21
Anwendung des Vergleichswertverfahrens und Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
Rn. 80 Auch das Finanzgericht Köln sieht die örtlichen Gutachterausschüsse zuständig zur Ermittlung der Vergleichs- und Anpassungsfaktoren (vgl. FG Köln, Beschluss vom 11.04.2019 - 4 V 405/19 -, juris, Rn 18 und 19).GA X ermittelte Vergleichspreise i.S.d. § 182 Abs. 1 Satz 2 BewG und Vergleichsfaktoren i.S.d. § 183 Abs. 2 BewG nicht vorliegen, bestand für den Senat keine Veranlassung den angefochtenen Grundbesitzwertbescheid aufzuheben, um dem Finanzamt eine verfahrensfehlerfreie Ermittlung des Grundbesitzwerts im Vergleichswertverfahren zu ermöglichen oder vor einer abschließenden Entscheidung im Wege einer Aussetzung des vorliegenden Verfahrens dem Beklagten in Zusammenarbeit mit dem örtl.GA zunächst Gelegenheit zur methodengerechten Bewertung zu geben (…dazu vgl. Rössler/Troll/Halaczinsky, 40. EL Oktober 2025, BewG § 183 Rn. 10a m.w.N.; vgl. auch FG Köln, Beschluss vom 11.04.2019 - 4 V 405/19 -, juris, Rn 27, m.w.N. und FG Hamburg Beschluss vom 18.01.2016 - 3 K 176/15 -, juris).
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 1 K 136/18
Zutreffende Feststellung des anteiligen Grundstückswerts für Wohnungseigentum im …
Die gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (vgl. Senatsurteil vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185; FG Köln - Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, juris;… Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 183 Rn. 6; Vorbeck in DStR 2020, 322). - FG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 K 267/19
Feststellung des Grundstückswerts für Wohnungseigentum
Die gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt (Senatsurteil vom 17. September 2015 1 K 147/12, EFG 2016, 185; FG Köln-Beschluss vom 11. April 2019 4 V 405/19, juris;… Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 183 Rn. 6; Vorbeck DStR 2020, 322).
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