Rechtsprechung
| VG Bremen, 19.10.2011 - 4 V 564/11 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 16.09.2014 - 10 A 500/13
Zum Datenschutz im Sozialgesetzbuch
Rn. 27 Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur zumindest überwiegend, wenn nicht gar einhellig, vertretenen Auffassung an, dass die Speicherung rechtswidrig erhobener Daten ihrerseits rechtswidrig ist (so auch Hamb. OVG, Beschluss vom 21. März 2007 - 3 Bs 396/05 - VG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 4 V 564/11 -, jeweils Juris-Ausdruck) und somit einen Löschungsanspruch nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB X (ggf. i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) wegen Unzulässigkeit der Speicherung begründen kann. - VG Bremen, 15.09.2011 - 4 V 732/11
Datenschutz, Übermittlung personenbezogener Daten, vorläufiger Rechtsschutz, …
Der Antragsteller suchte zudem bei der Kammer unter dem Aktenzeichen 4 V 564/11 um gerichtlichen Eilrechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Bescheid vom 30.03.2011 nach.
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