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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20086
FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17 (https://dejure.org/2019,20086)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2019 - 4 V 65/17 (https://dejure.org/2019,20086)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2019 - 4 V 65/17 (https://dejure.org/2019,20086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 AO, § 44 AO, § 121 AO, § 69 Abs 3 FGO, § 102 FGO
    Aussetzung der Vollziehung - Energiesteuerrecht - Zur Steuerschuldnerschaft einer an der unerlaubten Herstellung eines Energieerzeugnisses beteiligten Person (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EnergieStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Energiesteuerrecht: Zur Steuerschuldnerschaft einer an der unerlaubten Herstellung eines Energieerzeugnisses beteiligten Person (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EnergieStG)

  • rechtsportal.de

    EnergieStG § 9 Abs. 2 S. 1
    Besteuerung wegen der Beteiligung an der unerlaubten Herstellung von Dieselöl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Steuerschuldnerschaft einer an der unerlaubten Herstellung eines Energieerzeugnisses beteiligten Person (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EnergieStG)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren

    Auszug aus FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17
    In solch einem Fall genügt der bloße Hinweis auf weitere Gesamtschuldner, da alle Schuldner gleichrangig nebeneinander stehen und die Ermessensausübung dahin gehend vorgeprägt ist, alle Täter und Teilnehmer einer vorsätzlichen Straftat als Steuerschuldner in Anspruch zu nehmen (BFH, Urteil vom 02.12.2003, VII R 17/03, juris, Rn. 25;… Beschluss vom 04.03.2005, VII B 154/04, juris, Rn. 11).
  • BFH, 04.03.2005 - VII B 154/04

    Gesamtschuldner; Auswahlermessen Vorsatz

    Auszug aus FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17
    In solch einem Fall genügt der bloße Hinweis auf weitere Gesamtschuldner, da alle Schuldner gleichrangig nebeneinander stehen und die Ermessensausübung dahin gehend vorgeprägt ist, alle Täter und Teilnehmer einer vorsätzlichen Straftat als Steuerschuldner in Anspruch zu nehmen (BFH…, Urteil vom 02.12.2003, VII R 17/03, juris, Rn. 25; Beschluss vom 04.03.2005, VII B 154/04, juris, Rn. 11).
  • BFH, 21.06.2005 - X B 72/05

    Grundlagenbescheid; Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17
    Die Tatsache, dass dem Begehren des Antragstellers, die Vollziehung ohne Sicherheitsleistung auszusetzen, nicht entsprochen worden ist, wirkt sich auf die Kostenentscheidung nicht zu seinen Lasten aus (BFH, Beschluss vom 21.06.2005, X B 72/05, juris, Rn. 21).
  • BFH, 23.11.1993 - VII R 32/93

    Mineralöl - Steuerschuldner - Auswahlermessen

    Auszug aus FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17
    Es dürfte zu erwägen und müsste jedenfalls Gegenstand der Begründung sein, ob diese Situation Anlass dazu gibt, vorrangig die bösgläubigen Gesamtschuldner heranzuziehen, die an der unerlaubten Herstellung verdient bzw. sich bereichert haben (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.1993, VII R 32/93, juris, Rn. 20).
  • FG Hamburg, 07.05.2021 - 4 V 22/21

    Aufhebung der Vollziehung: Arrestanordnung wegen Beteiligung an der Hinterziehung …

    Die Zurechnung der Mittäterschaft erfolgt nämlich auch nach subjektiven Kriterien, die - sofern dies nicht ausdrücklich festgehalten ist (siehe § 14 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 EnergieStG; dazu FG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2019, 4 V 65/17, juris, Rn. 28) - im Energiesteuerrecht unbeachtlich sind.

    Zu § 9 Abs. 2 Satz 1 EnergieStG hat der Senat im Beschluss vom 8. März 2019 (4 V 65/17) den Begriff der Beteiligung unter Bezugnahme auf die Definition des Steuerschuldners in Art. 8 Verbrauchsteuersystem-Richtlinie 2008/118/EG (ABl. L 9, 12) weit ausgelegt und - auch bei der Antragstellerin in Betracht kommende - Förderungshandlungen als Beteiligung an der Herstellung angesehen.

  • FG Hamburg, 26.08.2019 - 4 K 64/17

    Verbrauchsteuerrecht: Zur Voraussetzung des Eingangs der Ware in den …

    Der Teilnehmer muss an der Einfuhr nicht unmittelbar beteiligt sein, eine logistische Unterstützung im Hintergrund genügt (FG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2019, 4 V 65/17, juris, Rn. 28 ff.).

    Dass sie von den geschmuggelten Tabakwaren keine Kenntnis hatte und auch nicht haben konnte, spielt nach dem Wortlaut des Art. 8 Abs. 1 Buchst. d VerbrSt-SysRL und § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TabStG - auch in Abgrenzung zu Art. 202 Abs. 3 Anstrich 2 ZK, dessen Wortlaut ein subjektives Element beinhaltet - keine Rolle (FG Hamburg, Beschluss vom 8. März. 2019, 4 V 65/17, juris, Rn. 28).

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.09.2022 - 12 KLs 505 Js 363/22

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Wasserpfeifentabak

    Der Teilnehmer muss an der Einfuhr nicht unmittelbar beteiligt sein, eine logistische Unterstützung im Hintergrund genügt (FG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 V 65/17, juris, Rn. 28 ff.;… Urteil vom 26. August 2019 - 4 K 64/17, juris Rn. 33).
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