Rechtsprechung
| KG, 03.03.2003 - 4 VAs 4/03 |
Verfahrensgang
- KG, 03.03.2003 - 4 VAs 4/03
- BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 406/03
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 4 VAs 4/2003, 4 VAs 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gnadenentscheidung: Zulässigkeit und Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf einer gnadenweise gewährten Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit und Anforderungen an die Begründung eines Antrags zu einer gerichtlichen Entscheidung gegen den Widerruf einer gnadenweise gewährten Aussetzung der Vollstreckung bei einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 4 VAs 4/03
Der Antragsteller fordert zwar ein faires Verfahren und rügt insoweit die Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs, er legt aber schon nicht dar, was er bei Beachtung seiner Rechte noch hätte vortragen wollen (vgl. dazu BVerfGE 82, 236, 257). - BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 4 VAs 4/03
Davon unabhängig reicht es bei Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, der im vorliegenden Fall nur allgemein aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet werden könnte, da Art. 103 GG nur das gerichtliche Verfahren betrifft, grundsätzlich nicht aus, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht verletzten Grundrechte benennt, sondern er muss auch dartun, in welchen Punkten sich die behauptete Verletzung für ihn nachteilig ausgewirkt hat und welchen anderen Ausgang das Verfahren bei hinreichender Beachtung seiner Rechte hätte nehmen können (vgl. BVerfGE 28, 17, 19 f). - BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvR 520/70
Gnadenwiderruf
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 4 VAs 4/03
Rn. 4 Soweit sich hingegen der Antrag gegen den Widerruf der Gnadenentscheidung des Justizministeriums vom 25. März 1996 richtet, gilt dies nicht (vgl. BVerfGE 30, 108).
- OLG Bremen, 12.01.2021 - 1 VA 7/19 Es muss substantiiert ein aus sich heraus verständlicher Sachverhalt geschildert werden, der eine Schlüssigkeitsprüfung ermöglicht (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 282; OLG Stuttgart BeckRS 2007, 01164; OLG Düsseldorf NJW 2008, 384; OLG Karlsruhe BeckRS 2014, 23244; Hans. OLG Bremen BeckRS 2015, 06235; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 36798;… BeckOK GVG/Köhnlein, 9. Ed. 15.11.2020, EGGVG § 24 Rn. 1-7).
- OLG Zweibrücken, 28.01.2021 - 6 VA 3/20
Selbstentscheidungsverbot bei Rechtsmissbrauch und Einsicht in …
Es muss daher substantiiert ein aus sich heraus verständlicher Sachverhalt geschildert und Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich im Wege der Schlüssigkeitsprüfung eine mögliche Verletzung eigener Rechte feststellen lässt (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 282; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2003 - 4 VAs 4/03, BeckRS 2007, 01164; OLG Düsseldorf NJW 2008, 384; OLG Karlsruhe Beschl. v. 17.11.2014 - 2 VAs 11-12/14, BeckRS 2014, 23244; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2018 - 3 Va 5/18, BeckRS 2018, 36798;… Beck-OK GVG/Köhnlein, § 24 EGGVG, Rn. 3).
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