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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.01.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,579
BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05) (https://dejure.org/2005,579)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05) (https://dejure.org/2005,579)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05, (4 A 2000.05) (https://dejure.org/2005,579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14
    Abwägung; Alternativstandorte; Bedarf; Bedürfnisprüfung; Flughafen; Fracht-Hub; Frachtdrehkreuz; Luftfrachtverkehr; Lärmschutz; Nachtflugverbot; Parallelbahnsystem; Planergänzung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; Prognose; Verkehrsflughafen; passiver

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Ausbaus des Flughafens Leipzig / Halle - Antragsbefugnis bei mittelbarer Beeinträchtigung des Eigentums - Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verfahrensfehlern - Verkehrsbedürfnis ...

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Beiladung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 14; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2
    Planrechtfertigung bei Ausbau eines Verkehrsflughafens zu Frachtdrehkreuz mit unbeschränktem Nachtflugbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

  • nomos.de PDF, S. 46 (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG; Art. 14 GG
    Ausbau eines Flughafens und Schallschutz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.5.2005)

    Grünes Licht für Ausbau von Leipziger Flughafen // Gericht weist Anwohner-Anträge auf Baustopp ab

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 940
  • NJ 2005, 473
  • DVBl 2005, 1054
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Die Planrechtfertigung erfordert eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des maßgeblichen Gesetzes, hier des Luftverkehrsgesetzes, übereinstimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 ).

    Die Antragsteller können deshalb gerichtlich prüfen lassen, ob ihre Lärmschutzbelange mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung des Antragsgegners eingestellt und mit den für das Vorhaben sprechenden öffentlichen und privaten Belangen in einen Ausgleich gebracht worden sind, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Eine Bedürfnisprüfung etwa in dem Sinne, dass zu fragen wäre, ob längere Transportzeiten, die sich bei einer Verlegung der Nachtflüge in die Tagesrandzeiten oder einer Güterbeförderung auf der Straße oder der Schiene ergäben, den von der Nachtfluggenehmigung Begünstigten zugemutet werden könnten, findet nicht statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 ; Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10 ) besteht im Fall unzureichender Lärmvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 ; Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10 ) besteht im Fall unzureichender Lärmvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung.
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 VR 2.03
    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 und 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 6 ; Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 VR 2.03 - Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 10 ) besteht im Fall unzureichender Lärmvorsorge grundsätzlich kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern allein auf Planergänzung.
  • BVerwG, 29.10.2001 - 4 VR 17.01

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    § 80 Abs. 5 VwGO knüpft an die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage an, während die Möglichkeit von Planergänzungen, die grundsätzlich nur im Wege der Verpflichtungsklage durchsetzbar sind, eine Planaufhebung und mithin auch eine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 4 VR 17.01 - n.v.).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ; BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2002 - BVerwG 4 A 44.00 - NVwZ 2003, 209 ).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der von einer Planung Betroffene ein Recht darauf hat, dass seine beachtlichen Belange in der Abwägung fehlerfrei behandelt werden und die fachplanungsrechtlichen Abwägungsvorschriften insoweit drittschützende Wirkung haben (vgl. statt aller Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO können sie nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 ) freilich nicht beanspruchen, dass zu ihren Gunsten auch die vorhabenfeindlichen öffentlichen Belange oder die gegen das Vorhaben sprechenden privaten Belange Dritter berücksichtigt werden, selbst wenn diese den ihrigen gleichartig oder doch zumindest vergleichbar sind.
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05
    Diesem Zweck ist in aller Regel Genüge getan, wenn ihnen die Auslegung Anlass zur Prüfung geben kann, ob ihre Belange von der Planung berührt werden und sie im anschließenden Anhörungsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte oder Belange Einwendungen erheben wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines …

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 A 44.00

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; mittelbare (optische) Beeinträchtigung eines …

  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

  • BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle; Planfeststellungsbeschluß; …

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    BayVGH bestätigt Planfeststellungsbeschluss für 3. Start- und Landebahn des …

    Diesem Zweck ist in aller Regel Genüge getan, wenn den Betroffenen die Auslegung Anlass zur Prüfung geben kann, ob ihre Belange von der Planung berührt werden und sie im anschließenden Anhörungsverfahren zur Wahrung ihrer Rechte oder Belange Einwendungen erheben wollen (BVerwG, B.v. 19.5.2005 - 4 VR 2000/05 - NVwZ 2005, 940 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 8.08

    Truppenübungsplatz Wittstock ("Bombodrom")

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der von einer Planung Betroffene ein Recht darauf hat, dass seine beachtlichen Belange in der Abwägung fehlerfrei behandelt werden und die fachplanungsrechtlichen Abwägungsvorschriften insoweit drittschützende Wirkung haben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 4 VR 2000/05 -, NVwZ 2005, 940, 942).

    Da private Dritte sich nicht zum Sachwalter fremder Interessen machen dürfen, sondern auf die Verteidigung eigener Rechte beschränkt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 942), haben sie im Regelfall auch keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, 181 f., Rn. 196).

    Mittelbare Beeinträchtigungen, also solche, durch die - wie vorliegend - das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung i.S. des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005, a.a.O., S. 940, m.w.N.).

    Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die von einer Planung Betroffenen wegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht beanspruchen können, dass zu ihren Gunsten auch die vorhabenfeindlichen öffentlichen Belange oder die gegen das Vorhaben sprechenden privaten Belange Dritter berücksichtigt werden, selbst wenn diese den ihrigen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind, und eine "Anreicherung des Gewichts der gegen einen Plan vorgebrachten eigenen Belange durch die Summierung mit dem Gewicht entsprechender fremder Belange" nicht in Betracht komme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005, a.a.O., S. 942), bezieht sich demgegenüber auf den fachplanungsrechtlichen "Normalfall", dass in einem Planfeststellungsverfahren eine zumindest annähernd umfassende Ermittlung abwägungserheblicher Belange stattgefunden hat und auf dieser Grundlage eine einheitliche, dem Grundsatz der Problembewältigung jedenfalls ansatzweise gerecht werdende Gesamtabwägung sämtlicher für und gegen das geplante Vorhaben sprechender Belange unter- und gegeneinander durchgeführt worden ist.

    Dabei kann die in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage, ob das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Kläger betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, LKV 1999, 144), hier offen bleiben (so auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 941).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …

    Denn insoweit können die von einem Flugverfahren betroffenen Grundstückseigentümer in gerichtlichen Verfahren gegen die Festlegung eines Flugverfahrens nicht besser stehen als die von einem Planfeststellungsbeschluss nur mittelbar Betroffenen, die darauf beschränkt sind, eine Verletzung in eigenen Rechten geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 22 S. 42 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.2005 - 4 A 2000.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34713
BVerwG, 07.01.2005 - 4 A 2000.05 (https://dejure.org/2005,34713)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2005 - 4 A 2000.05 (https://dejure.org/2005,34713)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 4 A 2000.05 (https://dejure.org/2005,34713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

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  • Wolters Kluwer

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