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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 30.04.2026

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,13308
OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26 (https://dejure.org/2026,13308)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.05.2026 - 4 W 16/26 (https://dejure.org/2026,13308)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Mai 2026 - 4 W 16/26 (https://dejure.org/2026,13308)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 9 Abs 2 Buchst b EUV 2017/1001, Art 9 Abs 2 Buchst c EUV 2017/1001, § 5 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 3 MarkenG
    Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche: Dringlichkeit im markenrechtlichen Eilverfahren bei Auslandsbezug

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Dringlichkeit im markenrechtlichen Eilverfahren ist nicht bereits wegen Zeitablaufs von sechseinhalb Wochen bei Auslandsbezug und Verhandlungen mit der Gegenseite widerlegt

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Sie werden insbesondere dann widerlegt, wenn der Antragsteller mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder wenn er das Verfahren nicht zügig betreibt (BGH GRUR 2000, 151).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2009 - 4 U 204/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Teilweise wird angenommen, dass bei einer Überschreitung des Richtwerts für ein dringlichkeitsschädliches Zuwarten der Verfügungskläger besondere Umstände darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen hat, die ihn an der Einhaltung der Frist gehindert haben (OLG Stuttgart ZUM-RD 2009, 455, 456).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 151/19

    Eilverfahren: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Untätigkeit bei …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Rn. 10 Dabei stellt ein Zeitraum von sechs Wochen einen groben Zeitrahmen dar, innerhalb dessen der Markeninhaber gegen eine Markenverletzung vorzugehen hat (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2020, 368; OLG Hamburg GRUR-RS 2023, 46895), wobei die Zeitspanne zwischen den einzelnen Oberlandesgerichten von einem Monat (…OLG München GRUR-RR 2016, 499 Rn. 77) bis zu zwei Monaten (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 315, 316; GRUR-RS 2025, 20928; KG GRUR-RS 2022, 35368), reicht (…vgl. näher auch BeckOK MarkenR/Gruber, 45. Ed. 1.4.2026, MarkenG § 140 Rn. 34-34.3, beck-online).
  • OLG München, 30.06.2016 - 6 U 531/16

    Verkaufsaktion für Brillenfassungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Rn. 10 Dabei stellt ein Zeitraum von sechs Wochen einen groben Zeitrahmen dar, innerhalb dessen der Markeninhaber gegen eine Markenverletzung vorzugehen hat (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2020, 368; OLG Hamburg GRUR-RS 2023, 46895), wobei die Zeitspanne zwischen den einzelnen Oberlandesgerichten von einem Monat (OLG München GRUR-RR 2016, 499 Rn. 77) bis zu zwei Monaten (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 315, 316; GRUR-RS 2025, 20928; KG GRUR-RS 2022, 35368), reicht (…vgl. näher auch BeckOK MarkenR/Gruber, 45. Ed. 1.4.2026, MarkenG § 140 Rn. 34-34.3, beck-online).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.2008 - 4 U 22/08

    Keine allgemeine Frist zur Widerlegung der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Die Annahme von festen Zeitspannen ist jedenfalls - wie auch bereits der Senat mehrfach entschieden hat - ungeeignet (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, GRUR-RR 2008, 346; OLG Hamburg, WRP 1996, 774).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Rn. 10 Dabei stellt ein Zeitraum von sechs Wochen einen groben Zeitrahmen dar, innerhalb dessen der Markeninhaber gegen eine Markenverletzung vorzugehen hat (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2020, 368; OLG Hamburg GRUR-RS 2023, 46895), wobei die Zeitspanne zwischen den einzelnen Oberlandesgerichten von einem Monat (…OLG München GRUR-RR 2016, 499 Rn. 77) bis zu zwei Monaten (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 315, 316; GRUR-RS 2025, 20928; KG GRUR-RS 2022, 35368), reicht (…vgl. näher auch BeckOK MarkenR/Gruber, 45. Ed. 1.4.2026, MarkenG § 140 Rn. 34-34.3, beck-online).
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2026 - 4 W 16/26
    Die Annahme von festen Zeitspannen ist jedenfalls - wie auch bereits der Senat mehrfach entschieden hat - ungeeignet (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, GRUR-RR 2008, 346; OLG Hamburg, WRP 1996, 774).
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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.04.2026 - 4 W 16/26 (https://dejure.org/2026,13307)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. April 2026 - 4 W 16/26 (https://dejure.org/2026,13307)
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    Art 9 Abs 2 Buchst b EUV 2017/1001, Art 9 Abs 2 Buchst c EUV 2017/1001, § 5 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 3 MarkenG
    Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche: Dringlichkeit im markenrechtlichen Eilverfahren bei Auslandsbezug

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