Rechtsprechung
| OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- IWW
Nr. 1900 GKG-KV, § 3 ZPO, Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV RVG
Einigungsgebühr, Vergleich, Feststellungsprozess, Geburtsschäden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- LG Chemnitz - 4 O 414/22
- OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 15.01.2025 - 4 W 46/23
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Der Wert einer Feststellungsklage bestimmt sich im Ausgangspunkt danach, welche Ansprüche aus Sicht der Klägerin möglicherweise von dem Feststellungsantrag umfasst werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris).Maßgeblich für die Schätzung sind allein die Angaben, die die Klägerin ihrer Klage zu Grunde legt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris).
Entscheidend ist insoweit nicht, worauf sich die Parteien geeinigt haben, sondern worüber der Vergleich geschlossen worden ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris).
Maßgeblich ist, ob der Abfindungsvergleich lediglich den Streitgegenstand erledigt (dann grundsätzlich kein Mehrwert) oder darüber hinaus geht, weil eine Regelung im Vergleich getroffen wird, die wirtschaftlich und rechtlich betrachtet weitergehend als der nach dem Klageantrag bestimmte ursprüngliche Streitgegenstand ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris).
Das ist dann der Fall, wenn Gegenstand der Klage ein Feststellungsbegehren ist, im Vergleich aber eine Leistungspflicht begründet wird (OLG Bremen, Beschluss vom 01.03.2021 - 3 U 19/20 - juris; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris).
- OLG Hamm, 22.05.2018 - 7 W 9/18
Gegenstandswert eines Abfindungsvergleichs
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Es ist also insbesondere nicht entscheidend, welchen Wert die Forderungen haben, die durch den Vergleich begründet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018 - 7 W 9/18 - juris).Folglich kommt es bei einem Abfindungsvergleich - wie er vorliegt - nicht auf den Abfindungsbetrag, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.2018 - 7 W 9/18 - juris;… ebenso Herget a.a.O.).
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Da das Begehren der Klägerin nicht unterschritten werden kann, ohne dass sie beschwert wäre, erreicht der Streitwert jedenfalls die angegebene Höhe (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95 - juris).
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Ein Verbot der reformatio in peius gibt es bei der Streitwertbeschwerde nicht (Senat…, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 4 W 388/23 -, Rn. 14, juris; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05 - juris). - OLG München, 05.04.2018 - 24 U 3486/16
Armplexusparese durch die Ausübung von Zugkräften bei der Geburtshilfe
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
In vergleichbaren Fällen wurden Schmerzensgeldbeträge von 65.000 EUR (vgl. OLG München, Urteil vom 05.04.2018 - 24 U 3486/16 - juris) und 75.000 EUR (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.02.2025 - 5 U 33/23 - juris: bei grober Fahrlässigkeit) für angemessen gehalten. - OLG Dresden, 27.07.2023 - 4 W 388/23
Streitwert einer Klage auf Entschädigung, Unterlassung und Auskunft wegen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Ein Verbot der reformatio in peius gibt es bei der Streitwertbeschwerde nicht (Senat, Beschluss vom 27. Juli 2023 - 4 W 388/23 -, Rn. 14, juris; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2005 - 17 W 21/05 - juris). - OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20
Zivilprozessrecht
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Das ist dann der Fall, wenn Gegenstand der Klage ein Feststellungsbegehren ist, im Vergleich aber eine Leistungspflicht begründet wird (OLG Bremen, Beschluss vom 01.03.2021 - 3 U 19/20 - juris; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris). - OLG Dresden, 19.08.2024 - 4 W 520/24
Beschwerde der obsiegenden Partei gegen einen Streitwertbeschluss mit dem Ziel …
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Allerdings setzt auch die Streitwertbeschwerde eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus, die fehlt, wenn ein Recht auf die mit der Beschwerde begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 19.08.2024 - 4 W 520/24 - juris). - OLG Köln, 10.02.2025 - 5 U 33/23
Grober Befunderhebungsfehler bei Ultraschalluntersuchung einer adipösen und an …
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
In vergleichbaren Fällen wurden Schmerzensgeldbeträge von 65.000 EUR (vgl. OLG München, Urteil vom 05.04.2018 - 24 U 3486/16 - juris) und 75.000 EUR (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.02.2025 - 5 U 33/23 - juris: bei grober Fahrlässigkeit) für angemessen gehalten. - OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 19 W 42/23
Streitwert bei Ansprüchen hinsichtlich Nutzerkonto in sozialem Netzwerk
Auszug aus OLG Dresden, 23.06.2025 - 4 W 168/25
Denn die Gebühren, die sie dem Rechtsanwalt schuldet, ermitteln sich nach dem festgesetzten Streitwert (§ 32 Abs. 1 GKG); der gegen den Gegner bestehende Kostenerstattungsanspruch ändert nichts daran, dass sie gegenüber dem Rechtsanwalt zur Zahlung der Gebühren verpflichtet ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2024 - 19 W 42/23 - juris).
- BayObLG, 10.12.2025 - 102 MK 1/21
Musterfeststellungsklage, Vergleichsmehrwert, Zinsnachzahlung, Kündigungsrecht, …
Ob dies der Fall ist, ist durch einen Vergleich zwischen dem Verfahrensgegenstand, also dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens, und dem Vergleichsgegenstand, also dem, worüber, nicht worauf sich die Parteien bzw. ein Dritter verglichen haben, zu beurteilen (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. August 2025, 19 W 58/23, juris Rn. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juni 2025, 4 W 168/25, juris Rn. 10 OLG München…, Beschluss vom 15. März 2019, 24 W 278/19, juris Rn. 9).Ist Gegenstand der Klage ein Feststellungsbegehren, das im Rahmen der Streitwertfestsetzung regelmäßig mit einem Abschlag von 20% bewertet wird, wird in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur unterschiedlich beurteilt, ob ein eine Leistungspflicht begründender Vergleich einen Mehrwert hat (bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juni 2025, 4 W 168/25, juris Rn. 11; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Januar 2025, 4 W 46/23, juris Rn. 17; OLG Bremen…, Beschluss vom 1. März 2021, 3 U 19/20, juris Rn. 11 f.;… Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 55. Aufl. 2025, GKG § 45 Rn. 59; verneinend: OLG München…, Beschluss vom 19. Januar 2024, 25 W 1378/23 e, juris Rn. 13; OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Mai 2023, I- 20 W 9/23, juris Rn. 12;… Beschluss vom 22. Mai 2018, I- 7 W 9/18, juris Rn. 21;… Herget in Zöller, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 3 Rn. 16.179).
- OLG Karlsruhe, 12.08.2025 - 19 W 58/23
Gerichtliche Anhängigkeit im Sinne des Gerichtskostengesetzes bei selbständigem …
Rn. 27 Dies widerspricht auch nicht der obergerichtlichen Rechtsprechung, die teilweise bei Abfindungsvergleichen einen Vergleichsmehrwert bei Titulierung eines Leistungsanspruchs im Vergleich nach Feststellungsantrag im Prozess verneint (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 W 390/12 -, juris-Rn. 4 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 22. Mai 2018 - I-7 W 9/18 -, juris-Rn. 21; OLG München…, Beschluss vom 19. Januar 2024 - 25 W 1378/23 e -, juris-Rn. 13; a. A. OLG Bremen…, Beschluss vom 1. März 2021 - 3 U 19/20 -, juris-Rn. 11: Vergleichsmehrwert durch Titulierung; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 4 W 168/25 -, juris-Rn. 11), so dass offen bleiben kann, ob dieser zuzustimmen ist. - LG Köln, 23.06.2026 - 25 O 355/23 Das ergibt einen Mehrwert in Höhe von 2.500 EUR (vgl. Schneider, NJW-Spezial 2025, 540 und Anm. zu OLG, Dresden, Beschl. v. 23.6.2025, 4 W 168/25).
- OLG Dresden, 11.12.2025 - 4 W 779/25 Maßgeblich für die Schätzung sind demnach die Angaben, die der Kläger seiner Klage zu Grunde legt und nicht die nach Ansicht der Beklagten als angemessen anzusetzende Beträge (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2025 - 4 W 46/23 - juris; Senat, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 4 W 168/25 -, Rn. 7, juris).
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