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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19526
OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22 (https://dejure.org/2024,19526)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.04.2024 - 4 W 31/22 (https://dejure.org/2024,19526)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 (https://dejure.org/2024,19526)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung des Rechtsstreits über die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach Widerspruch; Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21

    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Rn. 20 Gegen den Beschluss, mit dem das Landgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft (vgl. ebenso z.B.: OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; ausdrücklich offen gelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2, juris, m.w.N.).

    Rn. 21 Das Oberlandesgericht Stuttgart hat hierzu ausgeführt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff., juris m.w.N.):.

    Gemäß Art. 267 AEUV ist gerade jedes Gericht zu einem Vorabentscheidungsersuchen in einem vor ihm anhängigen Verfahren befugt, ohne dass es hierbei an die Ansicht eines Gerichts höherer Instanz gebunden ist (vgl. zu dem Vorgenannten: OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff., juris m.w.N.).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Zwar schließt Art. 267 AEUV nicht aus, dass gegen eine Entscheidung, mit der ein Gericht, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht, die normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts gegeben sind; die Entscheidung über ein solches Rechtsmittel kann jedoch - wenn das Ausgangsverfahren insgesamt beim vorlegenden Gericht anhängig bleibt und nur die Vorlageentscheidung Gegenstand eines beschränkten Rechtsmittels ist - nicht die dem vorlegenden Gericht eingeräumte Befugnis einschränken, den Gerichtshof anzurufen, und darf diese nicht dadurch in Frage stellen, dass das Rechtsmittelgericht die Vorlageentscheidung abändern, außer Kraft setzen und dem vorlegenden Gericht die Fortsetzung des ausgesetzten nationalen Verfahrens aufgeben kann (vgl. zu Art. 234 EGV: EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - C-210/06 -, Rn. 88 ff., juris, m.w.N.).

    Rn. 26 Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2022 die Ansicht vertreten hat, dass im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens das Vorlagerecht eines Gerichts nicht eingeschränkt werde, da hier nur die richtige Anwendung des § 148 ZPO und des Art. 267 AEUV einer Überprüfung, insbesondere auf Willkür, unterzogen werde (Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, Rn. 41 , juris), berücksichtigt dies nicht, dass auch eine reine Willkürkontrolle für den Fall der Bejahung einer willkürlichen Vorlageentscheidung letztendlich zu einer Aufhebung oder Änderung der Vorlageentscheidung durch das Beschwerdegericht führen müsste; gerade dies ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedoch nicht möglich, nach der allein das vorlegende Gericht seine Vorlageentscheidung abändern oder aufheben kann (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - C-210/06 -, Rn. 97 f., juris).

  • EuGH, 21.12.2022 - C-41/22

    Helvetia schweizerische Lebensversicherung - Streichung

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Rn. 1 Die Beklagte und Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 13.01.2022, durch den der Rechtsstreit über die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung ausgesetzt und die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt worden ist, dort unter dem Aktenzeichen C-41/22.

    Rn. 6 Mit Beschluss vom 13.01.2022, der Beklagten zugestellt am 19.01.2022, hat das Landgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung (Az.: C-41/22) vorgelegt, nämlich zur Darlegungs- und Beweislast, zu Auskunftsansprüchen und zu dem Problemkreis der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs.

  • OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    An seiner im Beschluss vom 09.12.2022 vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, Rn. 40 ff., juris, m.w.N.) hält der Senat nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht mehr fest.

    Rn. 26 Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2022 die Ansicht vertreten hat, dass im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens das Vorlagerecht eines Gerichts nicht eingeschränkt werde, da hier nur die richtige Anwendung des § 148 ZPO und des Art. 267 AEUV einer Überprüfung, insbesondere auf Willkür, unterzogen werde (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, Rn. 41 , juris), berücksichtigt dies nicht, dass auch eine reine Willkürkontrolle für den Fall der Bejahung einer willkürlichen Vorlageentscheidung letztendlich zu einer Aufhebung oder Änderung der Vorlageentscheidung durch das Beschwerdegericht führen müsste; gerade dies ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedoch nicht möglich, nach der allein das vorlegende Gericht seine Vorlageentscheidung abändern oder aufheben kann (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Dezember 2008 - C-210/06 -, Rn. 97 f., juris).

  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Zudem kann beispielsweise auch ein Beweisbeschluss ausnahmsweise selbständig anfechtbar sein, wenn einer Partei - von ihr schlüssig behauptet - bei Durchführung der Beweisaufnahme ein bleibender rechtlicher Nachteil in Form einer irreversiblen Verletzung von Grundrechten droht, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe und der daher eine selbständige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZB 46/21, juris, Rn. 13 ff.); für eine solche Ausnahme ist indes hinsichtlich eines Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof der Europäischen Union von vorneherein kein Raum.
  • LG Erfurt, 13.01.2022 - 8 O 1463/20

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Zweiten und Dritten …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 02.02.2022 gegen den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 13.01.2022, Az. 8 O 1463/20 , wird zurückgewiesen.
  • BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20

    Vorabentscheidungsersuchen in energierechtlichem Rechtsstreit zwischen …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Rn. 20 Gegen den Beschluss, mit dem das Landgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft (vgl. ebenso z.B.: OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; ausdrücklich offen gelassen: BGH, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2, juris, m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    In Bezug auf die Frage der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss über die Aussetzung nach § 148 ZPO und Vorlage nach Art. 267 AEUV erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Oberlandesgericht Braunschweig in seinem Beschluss vom 2. März 2022, Az. 4 W 4/22, eine abweichende Auffassung vertreten hat und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht vorliegt.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV - …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Dem nationalen Gericht muss es im Hinblick auf das Funktionieren des durch Art. 267 AEUV geschaffenen Systems der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten und den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts freistehen, in jedem Moment des Verfahrens, den es für geeignet hält, dem Gerichtshof jede Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die es für erforderlich hält (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020 - C-686/18 -, Rn. 30, juris, m.w.N.).
  • OLG Jena, 30.01.2023 - 7 W 186/21

    Verfahrensaussetzung: Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung …

    Auszug aus OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22
    Rn. 20 Gegen den Beschluss, mit dem das Landgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft (vgl. ebenso z.B.: OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; ausdrücklich offen gelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2, juris, m.w.N.).
  • OLG Celle, 10.10.2008 - 9 W 78/08

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine mit einer Vorlageentscheidung an ein …

  • OLG München, 18.10.2012 - Verg 13/12

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen …

  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 4 W 33/14

    Verfahrensaussetzung: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen …

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: …

  • OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23

    Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen und Sportwetten

  • OLG Jena, 26.07.2024 - 4 W 296/23

    Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

    Rn. 13 Zwar findet gemäß § 252 ZPO gegen Entscheidungen, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nach herrschender Auffassung indes nicht, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer - jedenfalls eigenen (zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei Aussetzung im Hinblick auf ein fremdes Vorabentscheidungsersuchen vgl. z.B.: KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 - a.A. z.B. OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.) - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV ausgesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 -, dort Seite 4 (nicht veröffentlicht), unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, vertretenen Auffassung; ebenso z.B.: Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; ausdrücklich offengelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).

    Gemäß Art. 267 AEUV ist gerade jedes Gericht zu einem Vorabentscheidungsersuchen in einem vor ihm anhängigen Verfahren befugt, ohne dass es hierbei an die Ansicht eines Gerichts höherer Instanz gebunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 - (nicht veröffentlicht), unter Verweis auf OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff., juris m.w.N.).

  • LG Erfurt, 08.12.2022 - 8 O 1463/20
    Das Beschwerdeverfahren ist derzeit am Thüringer Oberlandesgericht anhängig (Az.: 4 W 31/22).
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