Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.12.2011 - 4 W 35/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 ArbGG, § 80 Abs 1 InsO
Rechtsweg bei auf Insolvenzanfechtung gestütztem Rückgewähranspruch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 129 ; InsO § 143 ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6
Rechtsweg für auf Insolvenzanfechtung gestützte Rückgewähransprüche gegen die Zusatzkasse des Baugewerbes
- rechtsportal.de
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; InsO § 80 Abs. 1
Rückgewähr von Beitragszahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund einer Insolvenzanfechtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rückgewähr von Beitragszahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund einer Insolvenzanfechtung
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Eröffnung des Rechtswegs für auf Insolvenzanfechtung gestützte Rückgewähransprüche gegen die Zusatzkasse des Baugewerbes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eröffnung des Rechtswegs für auf Insolvenzanfechtung gestützte Ansprüche gegen die Zusatzkasse des Baugewerbes
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.06.2011 - 7 O 148/09
- OLG Frankfurt, 30.12.2011 - 4 W 35/11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09
Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2011 - 4 W 35/11
Rn. 8 Der auf Insolvenzanfechtung gestützte Rückgewähranspruch, den der Kläger hinsichtlich der Beitragszahlungen des Insolvenzschuldners gegen die Beklagte geltend macht, ist nach der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 24.3.2011, IX ZB 36/09, Rn. 10 ff., zit. nach Juris), die sich auf den Rechtsweg für Insolvenzanfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger bezieht, dem bürgerlichen Recht zuzuordnen.
- OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 5 W 18/12
Rechtsweg: Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für …
Rn. 8 Im Gegensatz zu der Auffassung des Landgerichts Wiesbaden in dem angefochtenen Beschluss sowie des 4. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 30.12.2011 (4 W 35/11, nicht veröffentlicht), jedoch entsprechend der Auffassung der 23. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (…Beschluss vom 23.05.2011, 23 W 24/11, zit. nach Juris, 'Rn. 7 ff.) steht demnach der Auffassung des Senats auch nicht der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 (…GMS-OGB 1/09, BGHZ 187, S. 105 ff, zitiert nach Juris) entgegen.Rn. 10 Im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des 4. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.12.2011 (4 W 35/11) wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde zugelassen, §§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
- OLG Frankfurt, 06.08.2012 - 19 W 33/12
Rechtsweg für insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruch wegen Beiträgen an …
Rn. 5 Der Umstand, dass in dem Rechtsverhältnis, das diesem Rechtsstreit zugrunde liegt, nicht auch die Schutzbestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes gerade zu Gunsten der Arbeitnehmer zum Tragen kommen, steht der Qualifizierung des prozessualen Streitgegenstandes als eines Tatbestandes des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG nicht entgegen (ebenso OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.12.2011, 4 W 35/11, nicht veröffentlicht). - OLG Frankfurt, 27.08.2012 - 19 W 44/12
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Klagen auf Rückforderung von nach § 143 I …
Rn. 5 Der Umstand, dass in dem Rechtsverhältnis, das diesem Rechtsstreit zugrunde liegt, nicht zusätzlich auch die Schutzbestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes gerade zu Gunsten der Arbeitnehmer zum Tragen kommen, steht der Qualifizierung des prozessualen Streitgegenstandes als eines Tatbestandes des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG nicht entgegen (ebenso OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.12.2011, 4 W 35/11, nicht veröffentlicht; Senatsbeschl. v. 06.08.2012, 19 W 33/12, juris). - LG Wiesbaden, 18.04.2012 - 11 O 30/11
Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für insolvenzrechtliche Rückgewähransprüche …
Rn. 4 Die Beklagte bezieht sich ebenfalls auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.12.2011 (Aktenzeichen 4 W 35/11). - LG Wiesbaden, 09.05.2012 - 5 O 78/12
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rückgewähranspruch nach Insolvenzanfechtung …
Sie nimmt hierzu Bezug auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 4 W 35/11.
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