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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5068
OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20 (https://dejure.org/2021,5068)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.02.2021 - 4 W 38/20 (https://dejure.org/2021,5068)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 4 W 38/20 (https://dejure.org/2021,5068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansatz der Auslagen für die Vergütung eines im Verlaufe eines selbständigen Beweisverfahrens erfolgreich abgelehnten Sachverständigen in einer Gerichtskostenrechnung Unterlassene Mitteilung von Umständen für eine Befangenheit Vorbefassung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbefassung nicht angezeigt: Konsequenzen für die Vergütung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbefassung nicht angezeigt: Konsequenzen für die Vergütung? (IBR 2021, 270)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung des Gutachtens trotz Vorweg-Befangenheit: Bezahlung des Sachverständigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 775
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 11.11.2015 - 2 W 229/15

    Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei fehlender Verwertbarkeit des …

    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    Denn die gutachterlichen Stellungnahmen wurden nicht von einem Tatrichter berücksichtigt und damit als verwertbar beurteilt, sondern in einem selbständigen Beweisverfahren abgegeben, in dem auch keine - gemäß § 492 Abs. 3 ZPO mögliche - mündliche Erörterung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung stattgefunden hat bzw. die Parteien sich sonst gütlich geeinigt haben; vielmehr waren Termine nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 3 ZPO allein zum Zwecke der mündlichen Erläuterung der schriftlichen Gutachten anberaumt worden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2015, Az.: 2 W 229/15, Rn. 14; anders in dem Fall von OLG Naumburg…, Beschluss vom 19.02.2019, Az.: 12 W 63/18 [KfB], Rn. 26 ff.: dort Verwertung durch den Tatrichter, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 18 W 58/17

    Zum "Vertretenmüssen" im Sinne von § 8 Abs. 1 JVEG: Fahrlässigkeit ist …

    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    Da in der eingangs genannten Regelung anders als in § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 JVEG eine Reduzierung des Haftungsmaßstabes auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz fehlt, genügt im Hinblick auf die von § 8a Abs. 1 JVEG erfassten "Anfangsfehler" schon einfache Fahrlässigkeit (…vgl. Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach-Bleutge, BeckOK Kostenrecht, Stand: 01.09.2020, § 8a JVEG Rn. 2 und 3b m. w. N.); aufgrund der damit verbundenen Verschuldensvermutung obliegt es zudem demjenigen, der die Vergütung beansprucht, entlastende Umstände darzutun (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.05.2017, Az.: 18 W 58/17, - zitiert nach juris -, Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 01.02.1972 - VI ZR 134/70

    Beweisführer - Hindernis - Ärzliche Untersuchung - Sachverständiger - …

    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    Eine Tätigkeit des ernannten Sachverständigen schon zuvor im Auftrag einer Partei in derselben Sache bildet einen hinreichenden Grund für seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit nach §§ 406 Abs. 1, 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 01.02.1972, Az.: VI ZR 134/70, - zitiert nach juris -, Rn. 11 f. m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    Diese Prüfung unterlassen oder aber nicht sorgfältig genug durchgeführt zu haben, gereicht dem Sachverständigen zum Vorwurf zumindest und für den Verlust seines Vergütungsanspruches ausreichender leichter Fahrlässigkeit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2002, Az.: 14 W 363/02, - zitiert nach juris -, Rn. 14).
  • OLG Naumburg, 19.02.2019 - 12 W 63/18

    Kostenfestsetzungsverfahren: Parteirüge zur Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    Denn die gutachterlichen Stellungnahmen wurden nicht von einem Tatrichter berücksichtigt und damit als verwertbar beurteilt, sondern in einem selbständigen Beweisverfahren abgegeben, in dem auch keine - gemäß § 492 Abs. 3 ZPO mögliche - mündliche Erörterung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung stattgefunden hat bzw. die Parteien sich sonst gütlich geeinigt haben; vielmehr waren Termine nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 3 ZPO allein zum Zwecke der mündlichen Erläuterung der schriftlichen Gutachten anberaumt worden (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 11.11.2015, Az.: 2 W 229/15, Rn. 14; anders in dem Fall von OLG Naumburg, Beschluss vom 19.02.2019, Az.: 12 W 63/18 [KfB], Rn. 26 ff.: dort Verwertung durch den Tatrichter, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2017 - 6 WF 133/17

    Kosten für Sachveständige im Falle der Ablehnung

    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    In dem Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG hat die erfolgreiche Ablehnung im Hauptsacheverfahren keine bindende Wirkung zu Lasten des Sachverständigen, weil der Ablehnungsgrund im Ablehnungsverfahren lediglich glaubhaft gemacht zu werden braucht, während dem Sachverständigen der Entschädigungsanspruch nur genommen werden kann, wenn ein die Erfüllung seiner Gutachtertätigkeit unmöglich machendes Verhalten bewiesen ist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 22.05.1979, Az.: 23 W 44/77, - zitiert nach juris -, Rn. 11 m. w. N.), und gemäß § 406 Abs. 5 ZPO ein Beschwerderecht bei für begründet erklärter Ablehnung weder für den Sachverständigen noch für die Parteien besteht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2017, Az.: 6 WF 133/17, - zitiert nach juris -, Rn. 7); umgekehrt entfaltet das Festsetzungsverfahren nach dem zuvor Gesagten in entsprechender Weise seinerseits keine Bindungswirkung für den Kostenansatz (…vgl. Binz/Dörndorfer/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG und JVEG, 4. Aufl., 2019, § 4 JVEG Rn. 20 m. w. N).
  • OLG Hamm, 22.05.1979 - 23 W 44/77
    Auszug aus OLG Rostock, 15.02.2021 - 4 W 38/20
    In dem Festsetzungsverfahren nach § 4 JVEG hat die erfolgreiche Ablehnung im Hauptsacheverfahren keine bindende Wirkung zu Lasten des Sachverständigen, weil der Ablehnungsgrund im Ablehnungsverfahren lediglich glaubhaft gemacht zu werden braucht, während dem Sachverständigen der Entschädigungsanspruch nur genommen werden kann, wenn ein die Erfüllung seiner Gutachtertätigkeit unmöglich machendes Verhalten bewiesen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.05.1979, Az.: 23 W 44/77, - zitiert nach juris -, Rn. 11 m. w. N.), und gemäß § 406 Abs. 5 ZPO ein Beschwerderecht bei für begründet erklärter Ablehnung weder für den Sachverständigen noch für die Parteien besteht (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 18.09.2017, Az.: 6 WF 133/17, - zitiert nach juris -, Rn. 7); umgekehrt entfaltet das Festsetzungsverfahren nach dem zuvor Gesagten in entsprechender Weise seinerseits keine Bindungswirkung für den Kostenansatz (…vgl. Binz/Dörndorfer/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG und JVEG, 4. Aufl., 2019, § 4 JVEG Rn. 20 m. w. N).
  • OLG Hamm, 09.12.2024 - 4 W 41/24

    Abänderung des Streitwertbeschlusses auf Beschwerde der Antragsgegnerin; …

    Hierbei haben die - vom Ausgang des Rechtsstreits bzw. einstweiligen Verfügungsverfahrens noch unbeeinflussten (vgl. KG…, Beschluss vom 30.12.2010 - 24 W 100/10, Rn. 3 m.w.N., zit. nach juris) - Streitwertangaben des Klägers/Antragstellers in der Klage- bzw. Antragsschrift zwar indizielle Bedeutung, sind allerdings anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblichen Wertfestsetzungen in gleichartigen Fällen zu überprüfen (st. Senatsrechtsprechung, vgl. bspw. Beschluss vom 30.04.2020 - 4 W 38/20;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, 41. Aufl. 2023, § 12 UWG, Rn. 4.3a, 4.3b, jeweils m.w.N.).
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