Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung werdendes Beweissicherungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von mit den Anwaltsgebühren angefallenen Kosten für die Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kostengläubigers im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 08.01.1991 - 2 O 598/89
- OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Als Folge der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (NJW 91, 1702) ist ein derartiges Verhalten der "bessergestellten Partei" indes künftig nicht zu erwarten. - OLG Bamberg, 10.05.1991 - 6 W 7/91
Notwendigkeit der Einschaltung von Verkehrsanwälten für die Kostenentscheidung; …
Auszug aus OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Wegen dieser materiell-rechtlichen Unausgewogenheit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf und tritt den Entscheidungen der übrigen Senate des Oberlandesgerichts Bamberg bei, soweit diese zu der einschlägigen Rechtsfrage in jüngster Zeit befunden haben (vgl. Beschluß des 1. Senats vom 18.6.1991, Az.: 1 W 25/91; Beschluß des 5. Senats vom 15.5.1991, Az.: 5 W 8/91; Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991, Az.: 6 W 7/91; Beschluß des 8. Senats vom 24.6.1991, Az.: 8 W 16/91). - OLG Bamberg, 15.05.1991 - 5 W 8/91
Umsatzsteuer als "notwendige Kosten" bei Vorsteuerabzugsberechtigung
Auszug aus OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Wegen dieser materiell-rechtlichen Unausgewogenheit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf und tritt den Entscheidungen der übrigen Senate des Oberlandesgerichts Bamberg bei, soweit diese zu der einschlägigen Rechtsfrage in jüngster Zeit befunden haben (vgl. Beschluß des 1. Senats vom 18.6.1991, Az.: 1 W 25/91; Beschluß des 5. Senats vom 15.5.1991, Az.: 5 W 8/91; Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991, Az.: 6 W 7/91; Beschluß des 8. Senats vom 24.6.1991, Az.: 8 W 16/91).
- OLG Bamberg, 24.06.1991 - 8 W 16/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Auszug aus OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Wegen dieser materiell-rechtlichen Unausgewogenheit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf und tritt den Entscheidungen der übrigen Senate des Oberlandesgerichts Bamberg bei, soweit diese zu der einschlägigen Rechtsfrage in jüngster Zeit befunden haben (vgl. Beschluß des 1. Senats vom 18.6.1991, Az.: 1 W 25/91; Beschluß des 5. Senats vom 15.5.1991, Az.: 5 W 8/91; Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991, Az.: 6 W 7/91; Beschluß des 8. Senats vom 24.6.1991, Az.: 8 W 16/91). - OLG Bamberg, 29.01.1991 - 4 W 121/90
Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei
Auszug aus OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Der Senat hat in seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung, zuletzt im Beschluß vom 29. Januar 1991, Az.: 4 W 121/90, im Interesse eines möglichst einfach zu haltenden Kostenfestsetzungsverfahrens es abgelehnt, in dieses steuerrechtliche Fragen als Beurteilungskriterien mit aufzunehmen. - OLG Bamberg, 18.06.1991 - 1 W 25/91
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; …
Auszug aus OLG Bamberg, 12.07.1991 - 4 W 48/91
Wegen dieser materiell-rechtlichen Unausgewogenheit gibt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf und tritt den Entscheidungen der übrigen Senate des Oberlandesgerichts Bamberg bei, soweit diese zu der einschlägigen Rechtsfrage in jüngster Zeit befunden haben (vgl. Beschluß des 1. Senats vom 18.6.1991, Az.: 1 W 25/91; Beschluß des 5. Senats vom 15.5.1991, Az.: 5 W 8/91; Beschluß des 6. Senats vom 10.5.1991, Az.: 6 W 7/91; Beschluß des 8. Senats vom 24.6.1991, Az.: 8 W 16/91).
- OLG Bamberg, 02.08.1991 - 3 W 34/91
Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erstattungsfähigkeit der …
Dieser Meinung folgt der Senat jedenfalls in den Fällen, in denen - wie hier - die Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei, nämlich ihre Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG sowie die Zugehörigkeit des Rechtsstreits zum Unternehmensbereich i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, keinem Zweifel unterliegt und Ausnahmen, z.B. nach § 19 UStG, weder dargetan noch ersichtlich sind (ebenso die nunmehr einhellige Rechtsprechung der anderen Senate des OLG Bamberg, Beschlüsse vom 10.5.1991 6 W 7/91, 15.5.1991 5 W 8/91, 18.6.1991 1 W 25/91, 24.6.1991 8 W 16/91 und 12.7.1991 4 W 48/91 unter Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).Sollte die Berechtigung zum Vorsteuerabzug allerdings streitig sein und durch Auflagen an den Kostengläubiger zwecks Glaubhaftmachung im konkreten Fall nicht geklärt werden können, dann muß sie - wie sonst auch materiell rechtliche Einwendungen - im Kostenfestsetzungsverfahren unberücksichtigt bleiben und kann allenfalls durch Klage geltend gemacht werden (ebenso OLG Bamberg 4 W 48/91 und 6 W 7/91 sowie Beschluß des Senats vom 12.7.1991 3 W 35/91).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".