Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 12.09.2002 - 4 W 54/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 321 Abs. 2; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; RPflG § 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Berichtigung entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO bei teilweise vergessener Kostenfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine Berichtigung eines Urteils bei teilweise vergessener Kostenfestsetzung; Korrektur durch sofortige Beschwerde; Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens in einer Abhilfeentscheidung
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 11.07.2002 - HKO 42/97
- OLG Zweibrücken, 12.09.2002 - 4 W 54/02
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 101
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20
Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!
Dies gilt auch bei der Abhilfe einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12. September 2002 - 4 W 54/02, MDR 2000, 480;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 104 ZPO, Rn. 21.3).
dejure.org
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