Rechtsprechung
| OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 823, 824, 1004
Ehrenrührige Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004
Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch bei herabsetzenden Äußerungen gegenüber Notar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Qualifizierung von ehrenrührigen Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar als privilegierte Äußerungen; Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 25.05.2011 - 3 O 3680/10
- OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Papierfundstellen
- afp 2012, 60
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99
Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Es handelte sich auch nicht um Äußerungen ohne Sachbezug zu dem Mandatsverhältnis, die von der Privilegierung nicht umfasst sind (vgl. insoweit BGH NJW 2000, 2217; OLG München NJW-RR 2001, 765), schon weil sie nicht nur einen Vorwurf an den Kläger, sondern auch an den Notar selbst enthielten. - BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91
Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Äußerungen innerhalb eines von besonderer Verschwiegenheit geprägten Bereiches können aber nicht zum Gegenstand einer Unterlassungsklage gemacht werden, nach Auffassung des BGH fehlt für eine solche Klage das Rechtsschutzbedürfnis (BGH NJW 1992, 1314;… Wenzel-Burkhardt, aaO, 10.29). - BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Unabhängig von der Frage, ob die zugrunde liegende ehrenrührige Tatsachenbehauptung, der Kläger habe die Unterschriften von Frau V. K., J. W. und E. V. im Nachhinein in eine Erklärung zur Rücknahme eines Antrags nach dem VermG eingesetzt, wahr ist und wer hierfür nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transferierten Regel des § 186 StGB die Beweislast trägt (…zur Beweislastverteilung für ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, vgl. BGH NJW 1985, S. 1621; NJW 1986, S. 2503;… NJW 1987, S. 2225), besteht für eine Unterlassungsklage, mit der die Wiederholung dieser Behauptung gegenüber dem Notar D. untersagt werden soll, kein Rechtsschutzbedürfnis (a).
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Unabhängig von der Frage, ob die zugrunde liegende ehrenrührige Tatsachenbehauptung, der Kläger habe die Unterschriften von Frau V. K., J. W. und E. V. im Nachhinein in eine Erklärung zur Rücknahme eines Antrags nach dem VermG eingesetzt, wahr ist und wer hierfür nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transferierten Regel des § 186 StGB die Beweislast trägt (…zur Beweislastverteilung für ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, vgl. BGH NJW 1985, S. 1621;… NJW 1986, S. 2503; NJW 1987, S. 2225), besteht für eine Unterlassungsklage, mit der die Wiederholung dieser Behauptung gegenüber dem Notar D. untersagt werden soll, kein Rechtsschutzbedürfnis (a). - BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83
Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei …
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Unabhängig von der Frage, ob die zugrunde liegende ehrenrührige Tatsachenbehauptung, der Kläger habe die Unterschriften von Frau V. K., J. W. und E. V. im Nachhinein in eine Erklärung zur Rücknahme eines Antrags nach dem VermG eingesetzt, wahr ist und wer hierfür nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transferierten Regel des § 186 StGB die Beweislast trägt (zur Beweislastverteilung für ehrenrührige Tatsachenbehauptungen, vgl. BGH NJW 1985, S. 1621;… NJW 1986, S. 2503;… NJW 1987, S. 2225), besteht für eine Unterlassungsklage, mit der die Wiederholung dieser Behauptung gegenüber dem Notar D. untersagt werden soll, kein Rechtsschutzbedürfnis (a). - OLG Koblenz, 24.04.2008 - 6 U 81/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Mitteilung des Verdachts des väterlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
a) Ebenso wie Äußerungen gegenüber dem eigenen Rechtsanwalt (vgl hierzu OLG Koblenz, OLGR 2008, 539, Wenzel-Burkhardt, Handbuch des Äußerungsrechts, 5. Aufl. 10.28 m.w.N.) sind auch ehrenrührige Äußerungen über Dritte, die gegenüber dem eigenen Notar abgegeben werden, von jeder Rechtsverfolgung ausgeschlossen und damit privilegiert. - BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1398/94
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen zivilrechtliches …
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1996, 3267; OLG Köln AnwlBl 2003, 370; KG NJW 1997, 2390; Senat, Urteil vom 23.6.2011, 4 U 1917/10 n.V.) ist ein Rechtsanwalt nämlich für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen, was u.a. zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf von ehrkränkenden Äußerungen nicht gegen ihn, sondern allein gegen den von ihm vertretenen Mandanten zu richten ist. - BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, ist regelmäßig diejenige Partei mit den Kosten zu belasten, die sie - nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (allg. Auffassung vgl. nur BGHZ 67, 343;… Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 91a Rn. 112;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rn. 24, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die …
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Entgegen der Auffassung des Klägers folgt eine solche Befürchtung auch nicht daraus, dass sich die Beklagten zu ihrer Rechtsverteidigung im vorliegenden Verfügungsverfahren der Rechtmäßigkeit ihres Handelns berühmt und eine bindende Unterlassungserklärung erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht abgegeben haben (vgl. OLG Frankfurt ZUM-RD 2008, 128). - OLG Brandenburg, 10.08.2010 - 3 W 26/10
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender …
Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11
Eine Wertfestsetzung für die Gebühren der Rechtsanwälte hat lediglich auf besonderen Antrag und in einem separaten Verfahren zu erfolgen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.8.2010 - 3 W 26/10 - juris; Senat, Beschluss vom 5.7.2011, 4 W 606/11). - OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
- KG, 27.05.1997 - 9 U 901/97
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- OLG Hamburg, 12.10.1999 - 7 W 73/99
- OLG Dresden, 19.04.2021 - 4 W 243/21
1. Der Ausspruch eines Hausverbotes für einen Sonderpostenmarkt bedarf regelmäßig …
Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, ist regelmäßig diejenige Partei mit den Kosten zu belasten, die sie - nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (allg. Auffassung vgl. nur BGHZ 67, 343; Senat, Beschluss vom 05. August 2011 - 4 W 624/11 -, Rn. 40 - 41, juris Zöller/Vollkommer, ZPO,33. Aufl., § 91a Rn. 24, m.w.N.). - OLG Dresden, 14.12.2020 - 4 W 893/20
WhatsApp-Chat muss nicht wörtlich protokolliert werden!
Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, ist regelmäßig diejenige Partei mit den Kosten zu belasten, die sie - nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (allg. Auffassung vgl. nur BGHZ 67, 343; Senat, Beschluss vom 05. August 2011 - 4 W 624/11 -, Rn. 40 - 41, juris Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 24, m.w.N.). - OLG Dresden, 10.12.2021 - 4 W 876/21
Aus dem in der Rechtsprechung zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen anerkannten …
Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, ist regelmäßig diejenige Partei mit den Kosten zu belasten, die sie - nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung und ohne ein eventuell vorhandenes erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (allg. Auffassung vgl. nur BGHZ 67, 343; Senat…, Beschluss vom 19. April 2021 - 4 W 243/21 -, Rn. 2 - 41, juris; Beschluss vom 05. August 2011 - 4 W 624/11 -, Rn. 40 - 41, juris Zöller/Vollkommer, ZPO,33. Aufl., § 91a Rn. 24, m.w.N.).
- OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25 Eine Wertfestsetzung für die Gebühren der Rechtsanwälte hat lediglich auf besonderen Antrag und in einem separaten Verfahren zu erfolgen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.8.2010 - 3 W 26/10 - juris; Senat, Beschluss vom 5.7.2011, 4 W 606/11; Beschluss vom 5.8.2011 - 4 W 624/11 -, Rn. 10, juris).
- OLG Dresden, 26.08.2024 - 4 U 366/24
Unterlassung einer ehrkränkenden Äußerung in einem Schriftsatz der …
Deshalb fehlt entsprechenden Klagen in derartigen Fällen grundsätzlich schon das Rechtsschutzbedürfnis, die Klagen sind also unzulässig (BGH NJW 2005, 279 [281]; BGH NJW 1995, 397; BGH MDR 1992, 942 [943]; BGH ZIP 1987, 1081; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 4 U 129/23 -, Rn. 65 - 66, juris; Senat, Beschluss vom 5. August 2011 - 4 W 624/11 -, juris OLG Hamm VersR 1991, 435; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 = MDR 2000, 847). - OLG Dresden, 27.10.2022 - 4 U 2642/21
1. Ein Antrag, einen Rechtsanwalt im Regresswege zur Erstattung künftig …
Erklären beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt, ist regelmäßig diejenige Partei mit den Kosten zu belasten, die sie - nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage - voraussichtlich auch ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung und ohne ein erledigendes Ereignis zu tragen gehabt hätte (allgemeine Auffassung, vgl. nur BGHZ 67, 343; Senat, Beschluss vom 05.08.2011 - 4 W 624/11, Rz. 40 …und Beschluss vom 19.04.2021 - 4 W 243/21, juris Rz. 3;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 91 a Rz. 24 m.w.N.). - OLG Dresden, 25.07.2024 - 4 W 462/24
Beschwerdeverfahren gegen die Kostenentscheidung nach einer beiderseitigen …
Eine Wertfestsetzung für die Gebühren der Rechtsanwälte hat lediglich auf besonderen Antrag und in einem separaten Verfahren zu erfolgen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.8.2010 - 3 W 26/10 - juris; Senat, Beschluss vom 5.7.2011, 4 W 606/11; Beschluss vom 5.8.2011 - 4 W 624/11 -, Rn. 10, juris).
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