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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.2009 - 4 WF 101/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10607
OLG Köln, 25.08.2009 - 4 WF 101/09 (https://dejure.org/2009,10607)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2009 - 4 WF 101/09 (https://dejure.org/2009,10607)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2009 - 4 WF 101/09 (https://dejure.org/2009,10607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2009 - 4 WF 101/09
    Die sog. Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften des §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 783; NJW 2008, 503; aus der neueren Rspr. der Obergerichte: OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 401; OLG Schleswig; OLGR 2009, 579; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2007 - 10 WF 237/07

    Untätigkeitsbeschwerde wegen Anberaumung eines Prozesskostenhilfe-Prüfungstermins …

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2009 - 4 WF 101/09
    Die sog. Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften des §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 783; NJW 2008, 503; aus der neueren Rspr. der Obergerichte: OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 401; OLG Schleswig; OLGR 2009, 579; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288).
  • AG Wipperfürth, 20.03.2000 - 1 (5) C 65/98

    Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Unterhaltszahlungen für nichteheliche …

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2009 - 4 WF 101/09
    Die sog. Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften des §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende, sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 783; NJW 2008, 503; aus der neueren Rspr. der Obergerichte: OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 401; OLG Schleswig; OLGR 2009, 579; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288).
  • OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 S 130/10

    Anerkennung einer auf Verfahrensbeschleunigung abzielenden Untätigkeitsbeschwerde …

    Solange der Gesetzgeber nicht tätig werde, müsse die Lücke von den Gerichten geschlossen werden (vgl. etwa OLG Köln, B. v. 25.08.2009 - 4 WF 101/09 - [...]; OLG Düsseldorf, B. v. 05.03.2009 - I 23 W 99/08 - [...]).
  • OLG Köln, 23.11.2011 - 4 WF 189/11

    Umgangsrecht von Großeltern; Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher …

    Rn. 3 Denn eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2001, 753; NJW 2008, 503; für die Obergerichte: beispielsweise Senat vom 25.8.2009 - 4 WF 101/09; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1996).
  • OLG Köln, 17.11.2011 - 4 WF 189/11

    Zurückweisung einer Untätigkeitsbeschwerde, da das Familiengericht nicht untätig …

    Rn. 3 Denn eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde findet als außerordentlicher Rechtsbehelf nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 567 ff. ZPO statt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass eine vom Beschwerdeführer darzulegende sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2001, 753; NJW 2008, 503; für die Obergerichte: beispielsweise Senat vom 25.8.2009 - 4 WF 101/09; OLG Düsseldorf, NJW 2009, 2388; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 288; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1996).
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