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Rechtsprechung
   OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5882
OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17 (https://dejure.org/2018,5882)
OLG München, Entscheidung vom 19.01.2018 - 4 WF 1674/17 (https://dejure.org/2018,5882)
OLG München, Entscheidung vom 19. Januar 2018 - 4 WF 1674/17 (https://dejure.org/2018,5882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 1696
    Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Abänderung bzw. Entzug der elterlichen Sorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Abänderung bzw. Entzug der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17
    Rn. 17 Zwar ist § 1666 im Verhältnis zu § 1696 BGB vorrangig, wenn es um ein Einschreiten wegen Kindeswohlgefährdung und nicht um die Abänderung einer Sorgerechtsregelung wegen veränderter Umstände geht (BVerfG FamRZ 2009, 1472).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 158/10

    Sorgerecht: Prüfungsumfang bei Entzug bisheriger Alleinsorge

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17
    Die Voraussetzungen für einen Entzug der elterlichen Sorge liegen damit im Hinblick auf den in Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 GG normierten Vorrang der Erziehung und Pflege von Kindern durch ihre Eltern nicht vor, wenn einer Gefährdung des Kindeswohls durch eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge im Verhältnis der Eltern untereinander nach den §§ 1626 a, 1671, 1672 BGB oder durch eine Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung gemäß §§ 1696, 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB - wie vom Antragsteller ausdrücklich angeregt - begegnet werden kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011 - 4 UF 158/10 -, Juris).
  • OLG Nürnberg, 15.04.2013 - 7 UF 399/13

    Verfahren zur elterlichen Sorge: Einheitliche Entscheidung bei gegensätzlichen …

    Auszug aus OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17
    Rn. 19 Über die Frage der angeregten Abänderung der gerichtlichen Entscheidung des Amtsgerichts Baden-Baden vom 28.01.2014 dahingehend, dass die Vermögenssorge für die minderjährigen Kinder dem Antragsteller zur alleinigen Ausübung übertragen wird, und diejenige des Teilentzugs der elterlichen Sorge, ist in einem einheitlichen Verfahren und in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden (…Palandt/Götz, BGB, § 1671, Rn. 53, 77. Aufl.; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993).
  • OLG Braunschweig, 22.07.2022 - 1 UF 180/20

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Eltern; Übertragung einer …

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die elterliche Sorge insgesamt ein einheitlicher, unteilbarer Verfahrensgegenstand ist, unabhängig davon, ob Maßnahmen nach § 1666 BGB oder nach § 1671 BGB zu prüfen sind (…vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1993, Rn. 32; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16.12.2011, 4 UF 158/10, Rn. 16; OLG München, Beschluss vom 19.01.2018, 4 WF 1674/17, Rn. 17 ff. - jeweils über juris).
  • OLG Hamm, 23.04.2020 - 5 UF 22/20

    Beschwerde gegen die Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fehlendes …

    Ein Verfahren nach § 1666 BGB ist - entgegen der Ansicht der Mutter - nicht grundsätzlich vorrangig gegenüber einem Verfahren nach § 1671 BGB, sondern nur dann, wenn der Gefährdung des Kindeswohls durch eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge nicht begegnet werden kann (OLG München, 4 WF 1674/17, Beschluss vom 19.1.2018, zit. nach Juris;… JurisPK-Thormeyer, BGB, 9. Aufl., § 1666, Rn. 5).
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