Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.10.2015 - 4 WF 175/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 137 FamFG, § 140 FamFG
Teilkostenentscheidung in Verbundentscheidung bei abgetrennter Scheidungsfolgesache - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FamGKG 44 Abs. 1, 55 Abs. 2; FamFG 137 Abs. 5 S. 1, 140
Wertfestsetzung, Verbund, Abtrennung, Folgesache - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 137 ; FamFG § 140
Kostenentscheidung nach Abtrennung einer Scheidungsfolgesache aus dem Scheidungsverbund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilkostenentscheidung in Verbundentscheidung bei abgetrennter Scheidungsfolgesache
Verfahrensgang
- AG Hanau, 06.08.2015 - 63 F 701/07
- AG Frankfurt/Main, 27.08.2015 - 471 F 17335/15
- OLG Frankfurt, 20.10.2015 - 4 WF 175/15
- OLG Frankfurt, 30.12.2015 - 4 UF 268/15
- OLG Frankfurt, 30.12.2016 - 4 UF 268/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 15.08.2017 - 4 WF 73/17
Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Festsetzung des …
Hierzu entspricht es aber der Senatsrechtsprechung, dass im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Scheidungsverbund eine Teilwertfestsetzung für die zunächst entschiedene Ehesache (und ggf. im Verbund hierzu gebliebener, mitentschiedener Folgesachen) möglich ist (vergl. Senatsbeschlüsse vom 13.03.2017, 4 WF 43/17, und grundlegend vom 20. Oktober 2015, 4 WF 175/15, juris). - OLG Bamberg, 18.09.2023 - 2 WF 150/23
Verbindung von Scheidungs- und Folgesachen mit Nichtfolgesachen
Ferner ist über die mit der abgetrennten Folgesache verbundenen weiteren Kosten erst im Rahmen der Endentscheidung eine Regelung zu treffen und deren Verfahrenswert festzusetzen, der für die Berechnung anfallender bzw. auszugleichender (weiterer) Gebühren aus dem bereits festgesetzten Wert des Scheidungsverbundverfahrens hinzuzurechnen ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 20.10.2015, Az. 4 WF 175/15). - OLG Frankfurt, 13.03.2017 - 4 WF 43/17
Wertfestsetzung bei "stecken gebliebenem" Stufenantrag
Denn obgleich das Verbundverfahren infolge der Abtrennung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Einheitsentscheidung des § 142 I FamFG noch nicht umfassend erstinstanzlich erledigt ist, ist gleichwohl anerkannt, dass das Familiengericht berechtigt ist, Teilwerte für die erledigten Teile des Verfahrens festzusetzen (vergl. Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2015 - 4 WF 175/15 -, juris).
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