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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10023
OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16 (https://dejure.org/2016,10023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2016 - 4 Ws 101/16 (https://dejure.org/2016,10023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2016 - 4 Ws 101/16 (https://dejure.org/2016,10023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 44, StPO § 145a Abs. 3 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, Zustellung, Mitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44; StPO § 145a Abs. 3 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Zustellung; Mitteilung

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 ; StPO § 145a Abs. 3 S. 1
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ordnungsgemäßer Zustellung an den Verteidiger und lediglich formloser Übersendung an den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: "War/bin bei der Freundin" - reicht nicht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Auf den Pflichtverteidiger kommt es an….

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zustellung an Verteidiger für Rechtsmittelfrist entscheidend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei ordnungsgemäßer Zustellung an den Verteidiger und lediglich formloser Übersendung an den Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 216
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1977 - 4 StR 679/76
    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16
    Für den Fristenlauf der Rechtsmittel oder ihrer Begründung sind allein die Zustellungen an den Verteidiger maßgebend (BGH NJW 1977, 640 [BGH 13.01.1977 - 4 StR 679/76]).
  • RG, 11.07.1932 - 3 TB 54/32

    Kann ein Angeklagter ein Wiedereinsetzungsgesuch gegen die Versäumung der Frist …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 4 Ws 101/16
    Bei der Zustellung an den bestellten Verteidiger kann der Betroffene einen Antrag auf Wiedereinsetzung nicht darauf stützen, er selbst habe von der Zustellung keine Kenntnis erlangt (RGSt 66, 350;… Maul in: KK-StPO, 7. Aufl., § 44 Rdn. 23).
  • LG Essen, 28.12.2022 - 51 Qs 21/22

    Wiedereinsetzung, Einspruchsfrist

    Rn. 19 Bei der Zustellung einer Entscheidung an den bestellten Verteidiger kann der Betroffene einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nicht darauf stützen, er selbst habe von der Zustellung keine (oder erst später) Kenntnis erlangt (OLG Hamm, NStZ-RR 2016, 216)..

    So konnte dem Betroffenen in den insoweit ergangenen Entscheidungen stets ein eigenes Verschulden im Zusammenhang mit der Fristversäumnis angelastet werden, im Fall der - vom Amtsgericht in Bezug genommenen - Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.04.2016 zum Aktenzeichen 4 Ws 101/16 etwa dergestalt, dass der Betroffene seinen neuen Verteidiger über die ihm noch während der laufenden Einspruchsfrist bekannt gewordene, an seinen bisherigen Verteidiger erfolgte Zustellung hinsichtlich des Zustellungszeitpunktes nur unvollständig informiert hatte und im Fall der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13.01.1977 zum Aktenzeichen 4 StR 679/76 dergestalt, dass der Betroffene jegliche Verbindung zu seinem Verteidiger abgebrochen und sich in Gänze nicht um den weiteren Verlauf des Verfahrens gekümmert hatte.

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