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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14854
OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24 (https://dejure.org/2024,14854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2024 - 4 Ws 132/24 (https://dejure.org/2024,14854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 (https://dejure.org/2024,14854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 64, StGB § 67d Abs. 5, StGB § 67a Abs. 1
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Erledigung der Maßregel, Behandlungsunfähigkeit, Erfolgsaussicht, psychiatrisches Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt; Prüfung des Vorliegens einer Behandlungsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erledigungserklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei negativer Prognose nach anfänglich positiver Prognose

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 15 StVK 558/24
  • OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 325
  • StV 2025, 31
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Neuregelung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 StGB für erledigt zu erklären, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose nicht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, den Verurteilten durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Abs. 1 S. 1 oder S. 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf seinen Hang zurückgehen (Anschluss an OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - juris Rn. 26).

    Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26. Juli 2023 anzuwenden (vgl. nur OLG Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - juris Rn. 22 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12

    Drogenrückfall; Drogenabhängigkeit; Entziehungsanstalt; Maßregel; Suchtverhalten; …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass bei einer gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt untergebrachten Person eine dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 - Ws 231/12 - juris Rn. 19).

    Diese Prüfung wäre angesichts der bei dem Verurteilten erstmals diagnostizierten (und dennoch mutmaßlich bereits verfestigten) dissozialen Persönlichkeitsanteile veranlasst gewesen (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. August 2012 - Ws 231/12 - juris Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    Als Behandlungserfolg ist hierbei bereits anzusehen, dass der Süchtige für eine gewisse Zeit vor dem Rückfall in die Sucht bewahrt werden kann (…OLG Stuttgart, a.a.O. juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 - juris Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    Im Einzelfall kann dies zu der Überlegung Anlass geben, auch in einem solchen Verfahren die Hilfe eines externen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 - juris Rn. 3;… vgl. Peglau a.a.O. Rn. 35).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 Ws 166/16

    Sicherungsverwahrung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; mehrere …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    Der Zweck der Maßregel des § 64 StGB kann dann gerade noch erreicht werden, nur eben durch eine andersartige Behandlung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2016 - III-4 Ws 166/16 - juris Rn. 7).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Vollstreckungsverfahren; Erledigung; Maßregel; …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 (S) - juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 Ws 116/23 - juris Rn. 18; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - III-3 Ws 240 - 241/19 - juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15

    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 (S) - juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 Ws 116/23 - juris Rn. 18; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - III-3 Ws 240 - 241/19 - juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    Entscheidend ist, ob bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (…vgl. OLG Brandenburg, a.a.O. juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 4 Ws 34/20 - juris Rn. 4 f.;… OLG Braunschweig, a.a.O. juris Rn. 12 m.w.N..).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2024 - 2 Ws 178/23
    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2024 - 4 Ws 132/24
    (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 (S) - juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 Ws 116/23 - juris Rn. 18; OLG Hamm…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - III-3 Ws 240 - 241/19 - juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 337/15 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.05.2025 - 3 Ws 91/25

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach neuem Recht, …

    Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 StGB für erledigt zu erklären, wenn entgegen einer anfänglichen positiven Prognose nicht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu erwarten ist, den Verurteilten durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Abs. 1 S. 1 oder S. 3 StGB zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf seinen Hang zurückgehen (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024, 4 Ws 132/24).

    Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26. Juli 2023 anzuwenden (OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24, juris Rn. 9; OLG Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Das bedeutet, dass die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht erst dann abzubrechen ist, wenn sie sich als zweifelsfrei aussichtslos erwiesen hat, sondern dass ihr weiterer Vollzug bereits unzulässig wird, sobald aus Gründen, die in der Person des Verurteilten liegen, eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht seiner Behandlung im Maßregelvollzug nicht mehr erkennbar ist (Senat…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 Ws 240-241/19, juris Rn. 13; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24, juris Rn. 11; vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 Ws 116/23, juris Rn. 18; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 337/15, juris Rn. 12).

    Entscheidend ist, ob bei der gebotenen Gesamtschau des bisherigen Behandlungsverlaufs eine mit therapeutischen Mitteln des Maßregelvollzugs nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit des Verurteilten vorliegt, namentlich eine realistische Chance auf das Erreichen des Maßregelzwecks weder durch einen Wechsel der behandelnden Therapeuten und/oder der angewandten Therapie noch durch ein Überwechseln des Verurteilten in den Vollzug einer anderen Maßregel oder einen teilweisen Vorwegvollzug der Strafe begründet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024, 4 Ws 132/24, juris Rn. 12;… OLG Brandenburg, a.a.O. Rn. 12; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 4 Ws 34/20, juris Rn. 4 f.;… OLG Braunschweig, a.a.O. Rn. 12).

  • OLG Hamm, 24.07.2025 - 3 Ws 221/25

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Feststellungen zum …

    Nach erfolgter Neufassung des § 64 StGB mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26. Juli 2023 anzuwenden (Senat…, Beschluss vom 8. Mai 2025 - 3 Ws 91/25, Rn. 21, juris; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24, juris Rn. 9; OLG Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • KG, 27.02.2025 - 2 Ws 6/25

    Erfordernis der konkreten Erfolgsaussicht einer Unterbringung in einer …

    Rn. 11 Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 2. August 2023) mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte § 64 StGB in seiner neuen Fassung anzuwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 2 Ws 166/24 - mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 - mwN; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 - OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -).

    Rn. 29 Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen von mehreren gegen den Erfolg einer Unterbringung sprechenden Faktoren, so dass eine Überprüfung, ob der Zweck der Maßregel durch eine andersartige Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einer Überstellung gemäß § 67a Abs. 1 StGB erreicht werden kann, welche gegenüber einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 StGB vorrangig wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 -), entbehrlich war; zudem ist für den Senat nicht erkennbar, dass dort gegenüber einer Entziehungsanstalt konkret bessere Möglichkeiten zur Behandlung einer Rauschmittelabhängigkeit gegeben wären (…vgl. Peglau, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage 2022, § 67a Rn. 34).

  • OLG Celle, 07.11.2025 - 3 Ws 78/25

    Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Ebenso wie für nachträgliche Entscheidungen nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt die Neufassung des § 64 StGB in der Fassung vom 26. Juli 2023 anzuwenden ist (vgl. hiesiger 2. Strafsenat, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23, NStZ-RR 2024, 95; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 Ws 298/23, juris Ls.; OLG Bremen…, Beschluss vom 8. März 2024 - 1 Ws 17/24 -, Rn. 22, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 -, NStZ-RR 2024, 325 [OLG Hamm 13.06.2024 - 4 Ws 132/24]), gilt dies auch für den Widerruf der Aussetzung nach § 67g Abs. 1 StGB.
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2024 - 1 Ws 174/24

    Erledigung einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor …

    Rn. 11 Anders als im Fall einer Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB (zu deren Anfechtbarkeit vgl. OLG Celle, Beschlüsse vom 16. Februar 1997 - 2 Ws 18/97 -, juris …und vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 8;… Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - ohne Begründung vgl. zur jüngeren Rspr. auch OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 7; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 13), die gemäß § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes Führungsaufsicht nach sich zieht (zum ausnahmsweisen Entfallen der Führungsaufsicht bei Fehleinweisung vgl. Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2009 - Ws 227/09 -) und den Betroffenen jedenfalls deshalb beschwert (…ob und inwieweit im Fall der Erledigung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB eine Beschwer auch daraus folgt, dass dem Verurteilten durch diesen Ausspruch unumkehrbar die Möglichkeit genommen wird, im Falle des künftigen Vorliegens von Widerrufsgründen die Therapie im Maßregelvollzug erneut aufzunehmen und die festgestellte therapiefähige Betäubungsmittelabhängigkeit weiter behandeln zu lassen - so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 2023 - 4 Ws 374-375/22 -, juris Rn. 17 und vom 20. November 2023 - 1 Ws 253/23 - kann daher dahinstehen), hat die Erledigung nach § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB auch keine nachsorgenden Rechtseinschränkungen für den Verurteilten zur Folge.
  • KG, 22.08.2024 - 5 Ws 93/24

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Diese Frage ist nicht Gegenstand einer Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB und der dahingehenden Prüfung (vgl. [ohne Eingehen auf die Frage des Hangs] OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - 4 Ws 132/24 -, juris Rn. 8 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21. Februar 2024 - Ws 54/24 -, juris Rn. 14 ff.; OLG Celle…, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 2 Ws 20/24 -, juris Rn. 11 ff.; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 2. Januar 2024 - 2 Ws 178/23 -, juris Rn. 10 ff.;… ebenso Pollähne, a.a.O., 65;… a.A. Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O., Rn. 21, 27 ff.;… OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 20 ff.; KG, Beschluss vom 25. April 2024 - 2 Ws 25/24 -).
  • BGH, 10.12.2025 - StB 67/25

    Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Strafrestaussetzung

    Der Aufhebung der vom Oberlandesgericht angeordneten Strafrestaussetzung steht deshalb nicht entgegen, dass die Einwilligung zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung vorgelegen hat (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 25. November 1980 - 1 Ws 679/80, MDR 1981, 425; Müller-Metz, NStZ-RR 2024, 325).
  • KG, 23.01.2025 - 2 Ws 166/24

    Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Suchttherapie

    Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 02.08.2023) mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt gemäß § 67d Abs. 5 S. 1 StGB nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte § 64 StGB in der neuen Fassung vom 26. Juli 2023 anzuwenden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2024 - III-4 Ws 132/24 -, juris mwN; KG, Beschluss vom 28. Dezember 2023 - 5 Ws 263/23 - OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -, juris).
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