Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Frage einer Rechtsbeugung bei einer Verfahrenseinstellung nach OWiG § 47 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1998, 510
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Der 1. Strafsenat des BGH stellt ebenfalls auf elementare Verstöße, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entferne, ab (BGHSt 42, 343, 345). - BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84
Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Der 3. Strafsenat (BGHSt 32, 357, 363) hat ausgeführt, Zweck des § 336 (a.F.) StGB sei es nicht, im Bereich der Rechtsprechung bei den Entscheidungsträgern das Gefühl der Rechtsunsicherheit zu erzeugen, sondern nur den Rechtsbruch zu erfassen. - BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Schon der objektive Tatbestand des § 336 StGB (a.F.) setze also einen offensichtlichen Willkürakt und elementaren Rechtsverstoß voraus (4. Strafsenat: BGHSt 38, 381, 383; BGHSt 40, 272, 283).
- BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Schon der objektive Tatbestand des § 336 StGB (a.F.) setze also einen offensichtlichen Willkürakt und elementaren Rechtsverstoß voraus (4. Strafsenat: BGHSt 38, 381, 383; BGHSt 40, 272, 283). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95
Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329). - BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87
Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
In einem vergleichbaren Fall der Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG, nachdem der Betroffene entgegen § 47 Abs. 3 OWiG einen Geldbetrag zu spenden sich verpflichtet hatte, hat dieser Senat es zwar letztlich offengelassen, "ob der Angeklagte (Richter) durch die Einstellung des Verfahrens den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung überhaupt erfüllt hat" (BGH NStZ 1988, 218), seine Bedenken dagegen jedoch angedeutet. - OLG Celle, 30.12.1982 - 2 Ws 199/82
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329). - KG, 25.08.1988 - 4 Ws 56/88
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
den Verfahrensausgang als offen einschätzte, kann daraus nicht auf Rechtsbeugung geschlossen werden, denn nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung ist selbst bei fehlerhafter richterlicher Beweiswürdigung das Recht nur dann gebeugt, wenn die Auffassung des Richters nicht einmal vertretbar im Sinne von willkürlich erscheint (KG NStZ 1988, 557). - OLG Koblenz, 24.07.1981 - 2 Ss 355/81
Einstellung; Bußgeldverfahren; Beschluß; Anfechtbarkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Nach allgemeiner Ansicht ist ein Betroffener im OWi-Verfahren - ebenso wie ein Angeklagter im Strafverfahren - durch eine Einstellung des Verfahrens als solche im Rechtssinne nicht beschwert (vgl. KK-OWiG - Bohnert § 47 Rdnr. 118 und z.B. OLG Koblenz VRS 62, 56). - OLG Stuttgart, 02.11.1981 - 3 Ws 150/81
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.1998 - 4 Ws 159/98
Eine solche - grundsätzlich unanfechtbare - Auslagenentscheidung, die nicht begründet zu werden braucht, ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse schneller Erledigung von OWi-Sachen vom Betroffenen in aller Regel zu akzeptieren (zur seltenen Ausnahme der Anfechtbarkeit vgl. BVerfG NJW 1997, 46 ff.; OLG Stuttgart MDR 1982, 341; OLG Celle NStZ 1983, 328, 329).
- LG Rostock, 14.11.2019 - 18 KLs 42/18
Rechtsbeugung, Richter, Belastung, Erkrankung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Da selbst im Falle einer prozessordnungswidrigen Verfahrenseinstellung im Ordnungswidrigkeitenrecht der Tatbestand der Rechtsbeugung nicht erfüllt wird (siehe hierzu ausführlich BGH…, Urteil vom 03.12.1998, Az. 1 StR 240/98, Rn. 8 ff. sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.1998, Az. 4 Ws 159/98, Rn. 32, jeweils zit. nach juris), kann dies erst recht nicht durch prozessual korrekt vorgenommene Einstellungen erfolgen.
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Rechtsprechung
| KG, 05.08.1998 - 4 Ws 159/98, 1 AR 847/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an …
Auszug aus KG, 05.08.1998 - 4 Ws 159/98
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar anerkannt, daß Belehrungen über komplexe und schwierige Rechtsmittel aus Gründen der Fürsorgepflicht jedenfalls bei Betroffenen, die anwaltlich nicht vertreten sind, durch Aushändigung eines Merkblattes (vgl. RiStBV Nr. 142 Abs. 1 Satz 2) ergänzt werden sollten (vgl. BVerfG NJW 96, 1811 ff.; KG NZV 1992, 123; OLG Hamm VRS 59, 347). - OLG Zweibrücken, 17.06.1992 - 1 Ss 20/92
Zur Inbetriebsetzung eines nichtzugelassenen Fahrzeugs durch Missbrauch von roten …
Auszug aus KG, 05.08.1998 - 4 Ws 159/98
Falls er die ihm hierzu erteilte Rechtsmittelbelehrung aber falsch verstanden oder fehlinterpretiert hat, gereicht ihm dies zum eigenen Verschulden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. März 1992 - (4) 1 Ss 20/92 (13/92) - …und vom 1. November 1993 - 4 Ws 267/93 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 44 Rdn. 13). - KG, 12.12.1991 - 3 Ws (B) 234/91
Auszug aus KG, 05.08.1998 - 4 Ws 159/98
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar anerkannt, daß Belehrungen über komplexe und schwierige Rechtsmittel aus Gründen der Fürsorgepflicht jedenfalls bei Betroffenen, die anwaltlich nicht vertreten sind, durch Aushändigung eines Merkblattes (vgl. RiStBV Nr. 142 Abs. 1 Satz 2) ergänzt werden sollten (vgl. BVerfG NJW 96, 1811 ff.; KG NZV 1992, 123; OLG Hamm VRS 59, 347). - OLG Hamm, 04.03.1980 - 1 Ss OWi 2254/79
Auszug aus KG, 05.08.1998 - 4 Ws 159/98
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar anerkannt, daß Belehrungen über komplexe und schwierige Rechtsmittel aus Gründen der Fürsorgepflicht jedenfalls bei Betroffenen, die anwaltlich nicht vertreten sind, durch Aushändigung eines Merkblattes (vgl. RiStBV Nr. 142 Abs. 1 Satz 2) ergänzt werden sollten (vgl. BVerfG NJW 96, 1811 ff.; KG NZV 1992, 123; OLG Hamm VRS 59, 347).
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