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| KG, 23.12.1996 - 4 Ws 206/96, 1 AR 504/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 25.07.2023 - 2 Ws 82/23
Prüfungsumfang bei Anfechtung des Eröffnungsbeschlusses
Dieses Erfordernis ergibt sich, wenn die Beurteilung des der Anklage zugrunde liegenden Sachverhalts unter den Gesichtspunkten der Einordnung als Vergehen oder Verbrechen, der Straferwartung oder der besonderen Bedeutung des Falles (§ 24f. GVG) für die Eröffnungszuständigkeit von maßgeblicher Bedeutung ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 Ws 201/19 - Hanseatisches OLG Hamburg aaO; KG, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 4 Ws 206/96 - OLG Köln NJW 1970, 260). - KG, 03.04.2024 - 5 Ws 36/24
Eröffnungszuständigkeit des Landgerichts wegen einer besonderen Bedeutung des …
Rn. 11 aa) Der unbestimmte Rechtsbegriff der besonderen Bedeutung des Falles unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Prüfung auch durch das Beschwerdegericht (st. Rspr., vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. März 1959 - 1 BvR 295/58 -, juris Rn. 23, = BVerfGE 9, 223 ff.;… KG, Beschlüsse vom 28. Juni 1999 - 4 Ws 150/99 -, juris Rn. 4, und vom 23. Dezember 1996 - 4 Ws 206/96 -, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 27. September 2004 - 5 Ws 255/04 - jew. m. w. Nachw.). - KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20
Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung: Prüfung …
Die Zuständigkeitsprüfung des Beschwerdegerichts muss in solchen Fällen ohne Bindung an die Beurteilung im Eröffnungsbeschluss vorgenommen werden (vgl. KG, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 4 Ws 206/96 -, juris Rn 3).
- KG, 07.03.2001 - 4 Ws 39/01
Gerichtsverfassungsrecht: Zuständigkeit der Jugendkammer für die BtM-Straftat …
Dies betrifft jedoch nur Fälle, in denen der Sachverhalt, der der Anklage zugrunde liegt, von dem über die Eröffnung entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt wurde, sofern diese Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. August 1999 - 4 Ws 197/99 - und 23. Dezember 1996 - 4 Ws 206/96 -, OLGSt § 210 StPO Nr. 4, m.w.N.). - KG, 15.07.1998 - 3 Ws 266/98 Weil die tatsächliche und rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses nicht von derjenigen der Anklageschrift abweicht, hat der Senat nicht das Vorliegen des hinreichenden Tatverdachtes (§ 203 StPO), sondern nur die in diesem Beschluß getroffene Zuständigkeitsbestimmung zu überprüfen (vgl. KG, Beschluß vom 23. Dezember 1993 - 4 Ws 206/96 - m.w.N.).
- KG, 22.05.1998 - 3 Ws 246/98 In allen anderen Fällen hat es bei der Bestandskraft der Eröffnungsentscheidung zu bleiben, und das Beschwerdegericht kann sich auf eine andere Zuständigkeitsbestimmung beschränken (vgl. KG Beschluß vom 23. Dezember 1996 - 4 Ws 206/96 m.w.N.).
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