Rechtsprechung
| KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18 - 121 AR 35/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Haftbefehl, Aufhebung, Berufungsverfahren, dringender Tatverdacht, erstinstanzliche Verurteilung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 112 Abs 1 StPO, § 117 Abs 1 StPO
Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung: Anforderungen an die Aufhebung des Haftbefehls - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 1 ; StPO § 117 Abs. 1
Aufhebung des Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts in der Berufungsinstanz nach erstinstanzliche Verurteilung des Angeklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der dringende Tatverdacht im Berufungsverfahren: Haftgrund fehlende Zustellungsvollmacht?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung des Haftbefehls mangels hinreichenden Tatverdachts in der Berufungsinstanz nach erstinstanzliche Verurteilung des Angeklagten
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 03.08.2017 - 263b Ls 21/16
- LG Berlin, 17.01.2018 - 253 Js 3173/16 Ls Ns (8/18
- KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18 - 121 AR 35/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.01.2004 - StB 20/03
Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen
Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn das erstinstanzliche Urteil derartige offensichtliche Fehler aufweist, dass ein Berufen auf dieses Urteil gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK verstoßen würde, oder sich zwischen dem Zeitpunkt des Erlasses des erstinstanzlichen Urteils und der Haftentscheidung durch den Berufungsrichter erhebliche neue Umstände ergeben haben, die eine andere Beurteilung der Haftvoraussetzungen rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 2004, 276). - BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02
Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei …
Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
Ist ein Angeklagter nach abgeschlossener Beweisaufnahme verurteilt worden, ist der dringende Tatverdacht in der Regel durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH NStZ 2006, 297;… OLG Hamburg aaO). - KG, 20.02.2015 - 4 Ws 20/15
Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr: Konkretisierung der Straferwartung durch …
Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
Der (Pflicht)Verteidiger verfügt weder über eine schriftliche Ladungs- noch Zustellvollmacht (vgl. Senat StraFo 2015, 201 = StV 2015, 646 ).
- OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen
- BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63
Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …
Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
Die Rechtsmittelkosten gehören zu den Verfahrenskosten, die der Angeklagte im Falle seiner Verurteilung zu tragen hat (vgl. BGHSt 19, 226, 228;… Degener in SK-StPO 4. Aufl., Rn. 30;… KMR-Stöckel Rn. 27;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., Rn. 15; jeweils zu § 473). - KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem …
Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
Damit ist es dem Berufungsrichter prinzipiell vor einer eigenen Beweisaufnahme verwehrt, den dringenden Tatverdacht allein aus dem Aktenstudium zu verneinen und den Haftbefehl aus diesem Grund aufzuheben, weil ein Schuldspruch aufgrund einer Hauptverhandlung regelmäßig eine höhere Richtigkeitsgewähr bietet als eine anhand der Akten angestellte Prognose (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - [juris = OLGSt StPO § 112 Nr. 18] mwN). - OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15
Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten …
Auszug aus KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18
Eine Beweisaufnahme über eine durch das erkennende Tatgericht bereits durchgeführte oder noch laufende Beweisaufnahme im Sinne eines "Schattenverfahrens" findet im Haftbeschwerdeverfahren nicht statt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 - [juris]).
- KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts …
Eine Beweisaufnahme über eine durch das erkennende Tatgericht bereits durchgeführte oder noch laufende Beweisaufnahme im Sinne eines "Schattenverfahrens" findet im Haftbeschwerdeverfahren nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. April 2020 - 3 Ws 300/22 - KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 4 Ws 25/18 - und 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 - Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 - alle juris).
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