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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - III-4 Ws 274/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24805
OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - III-4 Ws 274/09 (https://dejure.org/2009,24805)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2009 - III-4 Ws 274/09 (https://dejure.org/2009,24805)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - III-4 Ws 274/09 (https://dejure.org/2009,24805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen bei nur mittelbarer Verwertung eines Prognosegutachtens i.R.d. Prüfung der weiteren Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung; Annahme der Verwertung eines Gutachtens trotz fehlender Einholung durch das Gericht ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 4 Ws 274/09
    Rn. 19 Der hierin liegende Verfahrensfehler hat zur Folge, dass die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer an einem Aufklärungsmangel leidet, der entgegen § 309 Abs. 2 StPO zur Aufhebung und Zurückweisung an die Strafvollstreckungskammer führt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 309 Rdnr. 8, eingehend OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, Senatsbeschluss vom 3. Februar 2009, a.a.O.).".
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anhörung geboten ist in Fällen, in denen das Gericht zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 67e StGB selbst kein Gutachten nach § 463 Abs. 4 StPO in Auftrag gegeben hat, sich aber in "weiten Teilen" bzw. "maßgeblich" auf ein von der Maßregelvollzugseinrichtung eingeholtes Gutachten stützt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 4 Ws 274/09 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 1 Ws 134/10 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15

    Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an.
  • OLG Schleswig, 07.01.2016 - 1 Ws 424/15
    Es spricht einiges dafür, dass die Strafvollstreckungskammer unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs - auch in dem hier geltenden Freibeweisverfahren - zur mündlichen Anhörung des (bzw. der) Sachverständigen verpflichtet gewesen wäre, wenn sie - wie geschehen - zur Vorbereitung ihrer Ent- scheidung ein Gutachten in Auftrag gibt, es den Verfahrensbetei- ligten zugänglich macht und so erkennen lässt, dass das Gutach- ten für die Entscheidung bedeutsam ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 4 Ws 274/09, zitiert nach juris) und nachfolgend ein Verfahrensbeteiligter den ausdrücklichen An- trag auf mündliche Anhörung stellt.
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