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Rechtsprechung
   KG, 20.03.2000 - 4 Ws 41/00, 2 AR 180/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,60258
KG, 20.03.2000 - 4 Ws 41/00, 2 AR 180/99 (https://dejure.org/2000,60258)
KG, Entscheidung vom 20.03.2000 - 4 Ws 41/00, 2 AR 180/99 (https://dejure.org/2000,60258)
KG, Entscheidung vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00, 2 AR 180/99 (https://dejure.org/2000,60258)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 10.10.2008 - 1 AR 1433/07

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen wegen grob …

    Dabei ist der Senat an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen das Urteil des Landgerichts beruht, nach § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO gebunden, kann sie jedoch aus den Verfahrensakten und im Wege des Freibeweises ergänzen, wenn er sich dadurch nicht in Widerspruch zu den Urteilsausführungen setzt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - bei juris m.w.N.).

    Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 -).

    Vor dem Hintergrund, dass für diese Tatbestandsalternative dieselben Voraussetzungen wie für einen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG verlangt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - und 17. November 1997 - 4 Ws 246/07 - OLG Brandenburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - OLG Oldenburg a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 6 StrEG Rdn. 2;… Schätzler/Kunz, a.a.O., § 6 Rdn. 5, 10;… a.A.: Meyer, a.a.O., § 6 Rdn. 11 und 13, der insoweit bereits die bloße Möglichkeit der Mitursächlichkeit genügen lassen und die grundsätzlich zustehende Entschädigung nur dann nicht durch § 6 StrEG ausschließen will, wenn umgekehrt positiv feststeht, dass sich das Verhalten nicht auf die Strafverfolgungsmaßnahme ausgewirkt hat), führt die Einlassung vom 5. April 2007, mit der sich der Freigesprochene erstmals bezüglich des ersten Tatvorwurfs auf Notwehr berief, auch nicht nach dieser Norm zu einem Ausschluss der Entschädigung.

  • KG, 10.10.2008 - 4 Ws 78/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Voraussetzungen eines …

    Dabei ist der Senat an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen das Urteil des Landgerichts beruht, nach § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO gebunden, kann sie jedoch aus den Verfahrensakten und im Wege des Freibeweises ergänzen, wenn er sich dadurch nicht in Widerspruch zu den Urteilsausführungen setzt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - bei juris m.w.N.).

    Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049; Senat, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 -).

    Vor dem Hintergrund, dass für diese Tatbestandsalternative dieselben Voraussetzungen wie für einen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG verlangt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - und 17. November 1997 - 4 Ws 246/07 - OLG Brandenburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 1 Ws 273/07 - OLG Oldenburg a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 6 StrEG Rdn. 2;… Schätzler/Kunz, a.a.O., § 6 Rdn. 5, 10;… a.A.: Meyer, a.a.O., § 6 Rdn. 11 und 13, der insoweit bereits die bloße Möglichkeit der Mitursächlichkeit genügen lassen und die grundsätzlich zustehende Entschädigung nur dann nicht durch § 6 StrEG ausschließen will, wenn umgekehrt positiv feststeht, dass sich das Verhalten nicht auf die Strafverfolgungsmaßnahme ausgewirkt hat), führt die Einlassung vom 5. April 2007, mit der sich der Freigesprochene erstmals bezüglich des ersten Tatvorwurfs auf Notwehr berief, auch nicht nach dieser Norm zu einem Ausschluss der Entschädigung.

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob …

    Dabei ist das Beschwerdegericht nach § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen die Hauptentscheidung beruht und welche diese tragen, gebunden (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 286; OLG Schleswig MDR 1979, 165;… D. Meyer, Strafrechtsentschädigung 8. Aufl., § 8 StrEG Rdn. 54 mit weit. Nachweisen), kann sie jedoch aus dem zweifelsfrei zur Entscheidungsgrundlage in der Hauptsache gewordenen Inhalt der Akten und im Wege des Freibeweises ergänzen, soweit es sich dadurch nicht in Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Urteils setzt (vgl. KG StraFo 2009, 129; Beschlüsse vom 18. April 2007 - 4 Ws 47/04 - und 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 - juris Rdn. 4;… D. Meyer, § 8 StrEG Rdn. 55;… Kunz, StrEG 4. Aufl., § 8 Rdn. 62).
  • KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21

    Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung …

    Zwar ist das Beschwerdegericht an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen das Urteil des Landgerichts beruht, nach § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO gebunden, kann sie jedoch aus den Verfahrensakten und im Wege des Freibeweises ergänzen, wenn es sich dadurch nicht in Widerspruch zu den Urteilsausführungen setzt (vgl. KG, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Es reicht daher nicht aus, dass sich der Freigesprochene bzw. Beschuldigte irgendwie verdächtig gemacht hat und die gesamte Verdachtslage die ergriffene Strafverfolgungsmaßnahme rechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 1996, 1049, 1050; KG, Beschluss vom 20. März 2000 - 4 Ws 41/00 -).

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