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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19806
OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,19806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.05.2011 - 4 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,19806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 4 Ws 74/11 (https://dejure.org/2011,19806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung einer befristeten Führungsaufsicht nach vollständiger Vollstreckung der Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung einer befristeten Führungsaufsicht nach vollständiger Vollstreckung der Strafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 61 (Ls.)
  • Rpfleger 2011, 633
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11
    Die Führungsaufsicht verfolgt hier zwei unterschiedliche Zwecke: Einerseits soll dem nach Verbüßung einer langen Haftstrafe Entlassenen geholfen werden, sich in der Freiheit zurechtzufinden, weil er regelmäßig besonderer Hilfe bedarf, andererseits indiziert die vollständige Vollstreckung der in § 68f Abs. 1 S. 1 StGB genannten Freiheitsstrafen die fortdauernde Gefährlichkeit des Täters (KG, NStZ 2006, 580, 582).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2009 - 2 Ws 333/09

    Führungsaufsicht: Beendigung einer nach vollständiger Strafvollstreckung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11
    Nach h.M. spielt es keine Rolle, auf welcher Grundlage die neue Führungsaufsicht eintritt (OLG Hamm, StV 2008, 147 f.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 219;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 68e Rn. 7 m.w.N.;… Jehle, in: SSW-StGB, § 68e Rn. 3;… Schneider, in: LK-StGB, 12. Aufl., § 68f Rn. 7;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, 28. Aufl., § 68e Rn. 1c).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 3 Ws 717/07

    Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht (...) vom 13.04.2007

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11
    Nach h.M. spielt es keine Rolle, auf welcher Grundlage die neue Führungsaufsicht eintritt (OLG Hamm, StV 2008, 147 f.; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 219;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 68e Rn. 7 m.w.N.;… Jehle, in: SSW-StGB, § 68e Rn. 3;… Schneider, in: LK-StGB, 12. Aufl., § 68f Rn. 7;… Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, 28. Aufl., § 68e Rn. 1c).
  • LG Bamberg, 19.11.2010 - I StVK 125/09

    Führungsaufsicht: Fortsetzung der Führungsaufsicht bei vollständiger …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.2011 - 4 Ws 74/11
    Rn. 11 Für die vorliegende Fallkonstellation vertritt das OLG Bamberg jedoch die Auffassung, dass es sich bei der Führungsaufsicht gem. § 68f Abs. 1 Nr. 1 StGB um keine "neue" Führungsaufsicht im Sinne des § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB handele und das Gericht wegen einer durch die Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 5 S. 2 StGB ausgelösten "Sperrwirkung" keine Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB zu treffen habe (OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 Ws 690/10, BeckRS 2011, 05601 unter Bezugnahme auf LG Bamberg, Beschluss vom 19. November 2010, I StVK 125/09, zit. nach juris).
  • KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16

    Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei …

    Insoweit ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das Gericht gehalten ist, vor seiner Entscheidung - dies gilt auch für das Nichtabhilfeverfahren - den Sachverhalt freibeweislich aufzuklären (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2011 - 4 Ws 74/11 - mwN).
  • KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19

    Erlass eines Sitzungshaftbefehls: Verhältnismäßigkeit des Zwangsmittels

    Insoweit ist lediglich darauf hinzuweisen, dass das Gericht gehalten ist, vor seiner Entscheidung - dies gilt auch für das Nichtabhilfeverfahren - den Sachverhalt freibeweislich aufzuklären (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2016 - 4 Ws 104/16 - [juris] = OLGSt StPO § 230 Nr. 7 und vom 9. September 2011 - 4 Ws 74/11 - mwN).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 1 Ws 248/15

    Führungsaufsicht nach Entlassung aus dem Vollzug einer Unterbringung in einer …

    Während der Dauer der anschließenden Strafvollstreckung hat diese Führungsaufsicht gemäß § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB lediglich geruht (…vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 22.02.2011 - I Ws 39/11, juris Rn. 13; OLG Stuttgart Justiz 2011, 344 ff. - juris Rn. 9;… OLG Dresden NStZ-RR 2012, 159 - juris Rn. 3;… Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O., § 68e Rn. 7;… a. A. offenbar Fischer, a. a. O., § 68e Rn. 8, der § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB nur auf die Fälle der unbefristeten Führungsaufsicht bezieht).
  • OLG Dresden, 18.07.2011 - 2 Ws 70/11

    Maßregel

    Der Senat vertritt hierzu in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Beschluss vom 24. Mai 2011 - 4 Ws 74/11 - zitiert nach juris), der herrschenden Meinung und abweichend vom OLG Bamberg (Beschluss vom 19. November 2010 - 1 Ws 690/10 -, zitiert nach juris) die Ansicht, dass es sich in Fällen der hier vorliegenden Konstellation um den Eintritt einer "neuen" befristeten Führungsaufsicht handelt mit der Folge, dass die zuvor (ebenfalls gesetzlich eingetretene) befristete Führungsaufsicht nach § 68 e Abs. 1 Nr. 3 StGB endet.
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