Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2
Sicherheitslage in Bagdad, Unterstützungsleistungen volljähriger Familienmitglieder
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 14.05.2024 - AN 2 K 20.30692
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 10.06.2021 - C-901/19
Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Rn. 9 An diesen vom Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelten Maßstäben für die Feststellungen zur Gefahrendichte ist auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juni 2021 (C-901/19 - NVwZ 2021, 1203) festzuhalten (…vgl. OVG NW, U.v. 5.9.2023 - 9 A 1249/20.A - juris Rn. 184), in der vor allem betont wird, die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung könne nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Annahme einer "ernsthaften individuellen Bedrohung" im Sinne von Art. 15 Buchst. c der RL 2011/95/EU sein.Konkret können insbesondere die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte und die Dauer des Konflikts als Faktoren berücksichtigt werden, ferner etwa das geografische Ausmaß der Lage willkürlicher Gewalt, der tatsächliche Zielort des Antragstellers bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder Gebiet und die Aggression der Konfliktparteien gegen Zivilpersonen (EuGH, U.v. 10.6.2021 - C-901/19 - NVwZ 2021, 1203 Rn. 40 ff.).
Rn. 18 d) Auch die hilfsweise aufgeworfene (weitere) Grundsatzfrage, "ob es zur Feststellung des Grades der Intensität eines bewaffneten Konflikts ausreichen kann, mathematische Kriterien wie die Mindestzahl ziviler Opfer (Verletzte oder Tote), Angriffszahlen und einen Vergleich zur Bevölkerungszahl anzuwenden und daraus eine mathematische Wahrscheinlichkeit der Betroffenheit von Zivilpersonen zu bestimmen", verhilft dem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg, weil sie durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juni 2021 (C-901/19 - NVwZ 2021, 1203) geklärt ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.01.2021 - 3 N 42.20
Möglichkeit der Rückkehr nach Bulgarien für Einzelne sowie Familien; Heranziehung …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Warum dies nicht auch im Verhältnis zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern und minderjährigen Geschwistern im gemeinsamen Haushalt anzunehmen sein könnte, bedürfte näherer Darlegungen (vgl. OVG BB, B.v. 4.1.2021 - OVG 3 N 42/20 - juris Rn. 22). - BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Rn. 15 (4) Eine Divergenz haben die Kläger auch nicht dargelegt, soweit sie eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2019 (1 C 45.18 - juris Rn. 14) und dem darin enthaltenen Rechtssatz rügen, dass "auch bei familiärer Lebensgemeinschaft für jedes Familienmitglied gesondert zu prüfen ist, ob ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG vorliegt".
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Der Grad willkürlicher Gewalt muss dafür ein so hohes Niveau erreichen, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder gegebenenfalls in die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, U.v. 17.2.2009 - C-465/07 [Elgafaji] - juris Rn. 43). - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Zu dieser wertenden Gesamtbetrachtung gehört jedenfalls auch die Würdigung der medizinischen Versorgungslage in dem jeweiligen Gebiet, von deren Qualität und Erreichbarkeit die Schwere eingetretener körperlicher Verletzungen mit Blick auf die den Opfern dauerhaft verbleibenden Verletzungsfolgen abhängen kann (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33;… U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 18 f. und 22 f.). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Zu dieser wertenden Gesamtbetrachtung gehört jedenfalls auch die Würdigung der medizinischen Versorgungslage in dem jeweiligen Gebiet, von deren Qualität und Erreichbarkeit die Schwere eingetretener körperlicher Verletzungen mit Blick auf die den Opfern dauerhaft verbleibenden Verletzungsfolgen abhängen kann (…vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 18 f. und 22 f.). - BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16
Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Dass in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewendet wurde, ist nicht ausreichend (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 9 A 1249/20
1. Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft droht in der Provinz Ninive …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Rn. 9 An diesen vom Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelten Maßstäben für die Feststellungen zur Gefahrendichte ist auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juni 2021 (C-901/19 - NVwZ 2021, 1203) festzuhalten (vgl. OVG NW, U.v. 5.9.2023 - 9 A 1249/20.A - juris Rn. 184), in der vor allem betont wird, die Anzahl der bereits festgestellten Opfer bezogen auf die Gesamtbevölkerung könne nicht das einzige ausschlaggebende Kriterium für die Annahme einer "ernsthaften individuellen Bedrohung" im Sinne von Art. 15 Buchst. c der RL 2011/95/EU sein. - VGH Bayern, 21.09.2017 - 4 ZB 17.31091
Gruppenverfolgung aller Personen mit Zugehörigkeit zur sunnitischen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Bei einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten Grundsatzrüge muss der Rechtsmittelführer Erkenntnisquellen zum Beleg dafür angeben, dass die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts unzutreffend oder zumindest zweifelhaft sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2017 - 4 ZB 17.31091 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.07.2023 - 15 B 23.30185
Kein subsidiärer Schutz für jemenitischen Staatsangehörigen
Auszug aus VGH Bayern, 04.11.2024 - 4 ZB 24.30741
Rn. 13 (2) Die Kläger führen aus, das Verwaltungsgericht weiche von dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juli 2023 (15 B 23.30185 - juris) aufgestellten Rechtsgrundsatz ab, bei der Feststellung, ob eine "ernsthafte individuelle Bedrohung" im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG bzw. Art. 15 Buchst. c der RL 2011/95/EU vorliegt, sei eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere derjenigen, die die Situation des Herkunftslands des Klägers kennzeichneten, erforderlich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2020 - 9 A 480/19
Irak: Klage abgewiesen; Berufung der Beklagten begründet.
- VG Osnabrück, 24.03.2026 - 4 A 50/24
Mogadischu; Ogaden; Flugverbindung; Beled Xaawo; Clan; Gedo; humanitäre …
Wenn die tatsächlichen Opfer der Gewaltakte, die von den Konfliktparteien gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der in der betreffenden Region lebenden Zivilpersonen verübt werden, einen hohen Anteil an deren Gesamtzahl ausmachen, ist der Schluss zulässig, dass es in der Zukunft weitere zivile Opfer in der Region geben könnte (…vgl. EuGH, Urt. v. 10.6.2021 - C-901/19 -, juris Rn. 31 ff., 40 ff.;… BVerwG, Beschl. v. 4.10.2023 - 1 B 41.23 -, juris Rn. 8 u. Beschl. v. 13.1.2022 - 1 B 85.21 -, juris Rn. 4;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13.1.2025 - 4 LZ 435/23 OVG - , juris Rn. 13;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 5.11.2024 - 13 A 3163/19.A -, juris Rn. 137; Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.11.2024 - 4 ZB 24.30741 -, juris Rn. 9;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.11.2023 - OVG 4 B 8/22 -, juris Rn. 40;… OVG Sachsen, Urt. v. 12.10.2022 - 5 A 78/19.A -, juris Rn. 29;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 6.9.2022 - 11 LB 198/20 -, juris Rn. 160;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.12.2021 - A 13 S 3196/19 -, juris Rn. 44).
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