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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15627
OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 (https://dejure.org/2000,15627)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 (https://dejure.org/2000,15627)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. März 2000 - 4 ZEO 470/99 (https://dejure.org/2000,15627)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    4 ZEO 470/99 2 materiellen Rechts, bei Abgabenbescheiden insbesondere nach der Art der Abgabe und den Umständen im Einzelfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 43/95 -, NVwZ 1999, S. 178 [181];… Klein/Brockmeyer, AO, 6. Aufl. 1998, § 119, Anm. 3.).

    Ob ein Bescheid die notwendige Bestimmtheit aufweist, ist gegebenenfalls durch Auslegung seines verfügenden Teils in Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, aaO., S. 182).

    Sinn des aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Bestimmtheitsgebots ist in erster Linie, daß der Adressat erkennen kann, was von ihm gefordert wird, und daß der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335 [338]; Urteil vom 18.04.1997, aaO., S. 181).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Sinn des aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Bestimmtheitsgebots ist in erster Linie, daß der Adressat erkennen kann, was von ihm gefordert wird, und daß der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335 [338];… Urteil vom 18.04.1997, aaO., S. 181).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Ob ein Bescheid die notwendige Bestimmtheit aufweist, ist gegebenenfalls durch Auslegung seines verfügenden Teils in Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 25.09.1990 - IX R 84/88 -, BFHE 162, 4 [8]; BVerwG…, Urteil vom 18.04.1997, aaO., S. 182).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Diese mit § 37 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und § 37 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz wörtlich übereinstimmende Vorschrift verlangt, daß der Verwaltungsakt eindeutig und widerspruchsfrei erkennen läßt, w e m gegenüber die Behörde w a s feststellt oder von w e m w a s verlangt wird (…Tipke/Kruse, AO, 16. Aufl., § 119, Rdnr. 2; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.05.1986 - 5 C 33.84 -, BVerwGE 74, 196 [205]).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 8 C 13.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Daher kann an dieser Stelle die - vor allem im Verhältnis von Erschließungs- zu Straßenbaubeitragsrecht bedeutsame - Frage offenbleiben, ob die Bezeichnung der Art der Abgabe auch deren rechtlich zutreffende Einordnung erfordert und dem verfügenden Teil des Abgabenbescheids zuzuordnen ist oder ob hierfür - etwa bei fehlerhafter Bezeichnung - die Angabe des Lebenssachverhalts ausreicht, aus der der Adressat erkennen kann, daß er für bestimmte Arbeiten zu einer Abgabe herangezogen wird (vgl. im letztgenannten Sinn: HessVGH…, Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 544/89 -, NVwZ-RR 1994, S. 231 [232]; BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, S. 297 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1989 - 12 B 86/89
    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Dies ist auch bei der Antwort auf die Frage zu berücksichtigen, wie konkret die Maßnahme bezeichnet werden muß, damit der Verwaltungsakt inhaltlich noch hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist (weitgehende Anforderungen: OVG Rhl.-Pf., Beschluß vom 08.03.1988 - 12 B 142/87 -, NVwZ-RR 1988, S. 46; Beschluß vom 30.10.1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, S. 399; a. A.: VGH Bad.-Württ., Entsch.
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Abgabenbescheid; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Unproblematisch und unstreitig ist zunächst, daß der Bescheid vom 11.05.1998 die Abgabe betragsmäßig bezeichnet und angibt, wer die Abgabe schuldet (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99, Umdruck S. 5 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1991 - 2 S 3365/89

    Erschließungsbeitrag: Umfang der Überprüfung durch das Gericht - Bezeichnung der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    vom 11.07.1991 - 2 S 3365/89 -, zitiert nach Juris, der die Bezeichnung der abgerechneten Maßnahme der Begründung des Bescheids zuordnet; dem folgend wohl Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/1999, § 8, Rdnr. 76).
  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 544/89

    Bezeichnung der Abgabe nach ihrer Art - Umdeutung eines Erschließungsbeitrags in …

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Daher kann an dieser Stelle die - vor allem im Verhältnis von Erschließungs- zu Straßenbaubeitragsrecht bedeutsame - Frage offenbleiben, ob die Bezeichnung der Art der Abgabe auch deren rechtlich zutreffende Einordnung erfordert und dem verfügenden Teil des Abgabenbescheids zuzuordnen ist oder ob hierfür - etwa bei fehlerhafter Bezeichnung - die Angabe des Lebenssachverhalts ausreicht, aus der der Adressat erkennen kann, daß er für bestimmte Arbeiten zu einer Abgabe herangezogen wird (vgl. im letztgenannten Sinn: HessVGH, Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 544/89 -, NVwZ-RR 1994, S. 231 [232]; BVerwG…, Urteil vom 11.08.1993 - 8 C 13/93 -, NVwZ 1994, S. 297 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1988 - 12 B 142/87
    Auszug aus OVG Thüringen, 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99
    Dies ist auch bei der Antwort auf die Frage zu berücksichtigen, wie konkret die Maßnahme bezeichnet werden muß, damit der Verwaltungsakt inhaltlich noch hinreichend bestimmt oder bestimmbar ist (weitgehende Anforderungen: OVG Rhl.-Pf., Beschluß vom 08.03.1988 - 12 B 142/87 -, NVwZ-RR 1988, S. 46; Beschluß vom 30.10.1989 - 12 B 86/89 -, NVwZ 1990, S. 399; a. A.: VGH Bad.-Württ., Entsch.
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

    In diesem Sinne hat auch der Senat bereits darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Entwässerungseinrichtung nicht aus einer einzelnen Entsorgungsleitung, einem Leitungsabschnitt oder Anlagenteilen besteht, sondern aus der funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet der zuständigen kommunalen Körperschaft dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbständige Einrichtung führt (vgl. Beschluss des Senats vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99; so auch HessVGH, Beschluss vom 13.04.1999 - 5 TZ 130/99 - NVwZ-RR 2000, 114).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …

    Aus der Anknüpfung an die Definition der kommunalen Abwasserbeseitigungsaufgabe in §§ 57 Abs. 1, 58 Abs. 1 ThürWG folgt für das landesrechtliche Verständnis einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung, dass diese nicht aus einer einzelnen Entsorgungsleitung, einem Leitungsabschnitt oder Anlagenteilen zur Abwasserbeseitigung besteht, sondern aus der funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet der zuständigen kommunalen Körperschaft dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbständige Einrichtung führt (vgl. in diesem Sinne bereits den Beschluss des Senats vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 - m. w. Nw.;… Lohmann in Festschrift für Driehaus, 2005, S. 142 ff. [147]).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …

    Zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Abgabenbescheiden hat der Senat bereits mehrfach Stellung genommen (…vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.; Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, Umdruck S. 2 ff.): Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 b) ThürKAG i. V. m. § 119 Abs. 1 AO 1977 muss ein Verwaltungsakt eindeutig und widerspruchsfrei erkennen lassen, wem gegenüber die Behörde was feststellt und von w e m w a s verlangt wird.

    Eine öffentliche Entwässerungseinrichtung besteht nicht aus einer einzelnen Entsorgungsleitung, einem Leitungsabschnitt oder Anlagenteilen, sondern aus der funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet der zuständigen kommunalen Körperschaft dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbstständige Einrichtung führt (Beschluss des Senats vom 14.03.2000, a. a. O.; vgl. zur Wasserversorgungseinrichtung Urteil des Senats 12.12.2001 - 4 N 595/95 -, Umdruck S. 25 ff.).

  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht, …

    Sinn des Bestimmtheitsgebots ist aber gerade auch, wie der Senat bereits entschieden hat, dass der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein muss (vgl. Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, Umdruck S. 4, m. w. Nw.).
  • OVG Thüringen, 19.11.2012 - 4 EO 626/11

    Nichtigkeit eines Ausbaubeitragsbescheides bei Veranlagung einer nur der Größe, …

    Welche Anforderungen im einzelnen an die notwendige Bestimmtheit des Verwaltungsaktes zu stellen sind, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts, bei Abgabenbescheiden insbesondere nach der Art der Abgabe und den Umständen im Einzelfall (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. März 2000 - 4 ZEO 470/99 - juris, vom 1. September 2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, 212 f. = ThürVBl.
  • VG Meiningen, 01.03.2007 - 8 K 751/00

    Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren; Zweckverband; …

    funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet des Zweckverbandes dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbständige Einrichtung führt (vgl. ThürOVG, B. v. 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99).
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
    Im Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 - hat der Senat ausgeführt (vgl. Blatt 4 f. des Entscheidungsabdrucks), dass eine Entwässerungseinrichtung nicht aus einer einzelnen Entsorgungsleitung, einem Leitungsabschnitt oder Anlagenteilen besteht, sondern aus der funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet der zuständigen kommunalen Körperschaft dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger im Rahmen des ihm zustehenden Organisationsermessens in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbstständige Einrichtung führt.
  • VG Weimar, 16.01.2017 - 7 K 1230/15

    Nacherhebung von Beiträgen im Widerspruchsverfahren; Ergebniskontrolle …

    Darüber hinaus muss der Bescheid auch erkennen lassen, für welches Grundstück und für welche Maßnahme der Beitrag erhoben wird (vgl. Thür OVG, Beschluss vom 13.03.2000 - 4 ZEO 470/99).
  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 EO 877/04
    In diesem Sinne hat auch der Senat bereits darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Entwässerungseinrichtung nicht aus einer einzelnen Entsorgungsleitung, einem Leitungsabschnitt oder Anlagenteilen besteht, sondern aus der funktionsbedingten Zusammenfassung des ganzen Leitungsbestandes und sämtlicher Anlagen, die der Entwässerung der zu entsorgenden Grundstücke im Gebiet der zuständigen kommunalen Körperschaft dienen, sofern nicht der Einrichtungsträger in der Satzung technisch getrennte Systeme auch als rechtlich selbstständige Einrichtung führt (vgl. Beschluss des Senats vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, S. 4 f.).
  • VG Gera, 21.07.2009 - 2 E 529/09

    Beiträge; Grundstücksbezeichnung; hinreichende Bestimmtheit; wirksame …

    Zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von Abgabenbescheiden hat der Senat bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.; Beschluss vom 14.03.2000 - 4 ZEO 470/99 -, Um-.
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