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   LG Stuttgart, 30.09.2015 - 40 O 76/15 KfH   

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https://dejure.org/2015,37257
LG Stuttgart, 30.09.2015 - 40 O 76/15 KfH (https://dejure.org/2015,37257)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2015 - 40 O 76/15 KfH (https://dejure.org/2015,37257)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2015 - 40 O 76/15 KfH (https://dejure.org/2015,37257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Werbung eines Immobilienmaklers mit der Kostenfreiheit der Wohnungsvermittlung für Vermieter

  • webshoprecht.de

    Werbung eines Immobilienmaklers mit der Kostenfreiheit der Wohnungsvermittlung für Vermieter

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WoVermittG § 2 Abs. 1a, § 6 Abs. 1; UWG §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 2
    Unzulässige Werbung eines Maklers mit der Kostenfreiheit der Wohnungsvermittlung für Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Für Vermieter kostenfrei": Irreführende Werbung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführung durch Werbung eines Wohnungsmaklers hinsichtlich "Bestellerprinzip"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Makler-Werbung "Für Vermieter kostenfrei" ist irreführend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Für Vermieter kostenfrei": Irreführende Werbung! (IMR 2016, 254)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.09.2015 - 40 O 76/15
    Es genügte, den gesetzlichen Ausnahmetatbestand in § 2 Abs. 1 a) WoVermittG hinreichend konkretisiert in den Tenor aufzunehmen, um erlaubte Verhaltensweisen auszunehmen (vgl. BGH WRP 2011, 742; Köhler/Bornkamm aaO § 12 UWG Rn 2.45).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Ob dieses Normverständnis für die damit angesprochenen Fälle der Mehrfachbeauftragung und der Vorbefassung als Wille des Gesetzgebers im Gesetz selbst hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden hat, oder ob nach den herkömmlichen Methoden für die Interpretation von Gesetzesrecht (vgl. BVerfGE 11, 126 ) ein restriktiveres Verständnis unter Wahrung des gesetzlichen Regelungsziels möglich ist, das in den genannten Fällen einer Courtageverpflichtung der Wohnungssuchenden nicht entgegensteht (so etwa Fischer, NJW 2015, S. 1560 ; anders jedoch LG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2015 - 40 O 76/15 KfH -, Rn. 32, juris), bleibt grundsätzlich einer Klärung durch die fachgerichtliche Rechtsprechung überlassen.
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