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   LG Aachen, 12.05.2009 - 41 O 1/09   

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https://dejure.org/2009,16353
LG Aachen, 12.05.2009 - 41 O 1/09 (https://dejure.org/2009,16353)
LG Aachen, Entscheidung vom 12.05.2009 - 41 O 1/09 (https://dejure.org/2009,16353)
LG Aachen, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 41 O 1/09 (https://dejure.org/2009,16353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrige Werbung einer Autowerkstatt mit der Aussage "Schadenabwicklung mit allen Versicherungsgesellschaften"

  • kanzlei.biz

    Keine Rechtsberatung in der Kfz-Werkstatt

  • BRAK-Mitteilungen

    RDG - Unzulässige Werbung einer Kfz-Werkstatt für umfassendes Schadenmanagement

  • kanzlei.biz

    Keine Rechtsberatung in der Kfz-Werkstatt

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Die Werbung einer Autowerkstatt mit der Aussage, sie biete eine "Schadenabwicklung mit allen Versicherungsgesellschaften an, verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 3 RDG.

  • captain-huk.de

    "Rundum-Service” verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz”

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Werbung für Schadenmanagement - "Rundum-Service" verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kumulative Werbeaussagen sind verboten - Gesamteindruck der Anzeige entscheidet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus LG Aachen, 12.05.2009 - 41 O 1/09
    Die Kammer ist ordnungsgemäß besetzt, da die Beklage rügelos verhandelt und damit die konkludente Zustimmung zur Entscheidung durch den Vorsitzenden gegeben hat (vgl.: BVerfGE 98, 145, 153).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus LG Aachen, 12.05.2009 - 41 O 1/09
    Aufgrund der Werbung der Beklagten erwartet der Auftraggeber erkennbar eine rechtliche Prüfung von Geschäftsinhalt und Geschäftsrisiken, was bereits nach dem Vorgänger des Rechtsdienstleistungsgesetzes, dem Rechtsberatungsgesetz, unzulässig war (vgl. BGH, NJW 2000, 2108 f.).
  • LG Koblenz, 17.03.2009 - 4 HKO 140/08

    Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Werkstattwerbung für allgemeine

    Auszug aus LG Aachen, 12.05.2009 - 41 O 1/09
    Dabei wird aber die Grenze zur zulässigen Rechtsdienstleitung eindeutig überschritten (vgl. auch Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.03.2009 zu 4 HK.O 140/08).
  • AG Hannover, 24.10.2017 - 410 C 13497/16

    BGB, RDG

    Zur Begründung wird angeführt, dass eine solche Tätigkeit über die Schwelle allgemeiner Beratung und Auskunftserteilung zur Haftungslage hinausgeht (vgl. LG Koblenz, 4 HK O 140/08, Rn. 13; LG Aachen, Urt. v. 12.05.2009, 41 O 1/09, Rn. 21 - juris; Hirtz in: Grunewald/Römermann, RDG, § 5 Rn. 144 für zumindest einen Teil der Unfallregulierung bei Mietwagenunternehmen; Kleine-Cosack, RDG, 3. Aufl. 2014, 85 Rn. 157 u. 159; Decker, r+s 2017, 4, 5; Prox, zfs 2008, 363 ff.).
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