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Weitere Entscheidung unten: AG Stuttgart, 29.07.2005

Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 17.08.2005 - 41 C 8388/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34614
AG Stuttgart, 17.08.2005 - 41 C 8388/04 (https://dejure.org/2005,34614)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.2005 - 41 C 8388/04 (https://dejure.org/2005,34614)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 2005 - 41 C 8388/04 (https://dejure.org/2005,34614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattung von Ersatzteilpreisaufschlägen bei fiktiver Schadensabrechnung

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Ersatzteilpreisaufschlägen i.R.d. fiktiven Schadensabrechnung nach einem Kfz-Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Stuttgart, 17.08.2005 - 41 C 8388/04
    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Geschädigter, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, bei der Schadensberechnung auch die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2003, NJW 2003, 2086 ff), stellen auch die Ersatzteilpreisaufschläge im Rahmen der Abrechnung auf Gutachtenbasis grundsätzlich einen erstattungsfähigen Schaden dar.
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …

    Auszug aus AG Stuttgart, 17.08.2005 - 41 C 8388/04
    Wenn der Schädiger die Angemessenheit des vom Sachverständigen ermittelten Betrages substantiiert bestreitet und der Geschädigte diese Einwände nicht überzeugend ausräumen kann, muss sich der Geschädigte in Einzelpositionen Abschläge gefallen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1989, NJW 1989, 3009).
  • AG Trier, 24.08.2001 - 32 C 220/01

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Werkstattrechnung statt Gutachten …

    Auszug aus AG Stuttgart, 17.08.2005 - 41 C 8388/04
    Unstreitig handelt es sich dabei ordnungsgemäße, vollständige, vollwertige und fachgerechte Maßnahme, so dass der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag i.S.d. § 249 BGB dem Rechnungsbetrag entspricht und nur dieser in die nach § 287 ZPO zu schätzenden erforderlichen Reparaturkosten einfließt (vgl. AG Trier, Urt. v. 24.8.2001, NJW-RR 2002, 527 f).
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   AG Stuttgart, 29.07.2005 - 41 C 8388/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35506
AG Stuttgart, 29.07.2005 - 41 C 8388/04 (https://dejure.org/2005,35506)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.2005 - 41 C 8388/04 (https://dejure.org/2005,35506)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 41 C 8388/04 (https://dejure.org/2005,35506)
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Wird zitiert von ...

  • AG Frankfurt/Main, 05.11.2007 - 30 C 2225/07

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Ersatzteilaufschläge …

    Entgegen der Ansicht der Beklagten, die sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht lediglich darauf beschränken, eine Vielzahl von Entscheidungen zu zitieren, ist demgemäß grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung auch der vorbezeichneten Positionen zu bejahen, wenn dieser in der Region bei Reparatur in einer Fachwerkstatt typischerweise erhoben wird (vgl. z. B. OLG Dresden DAR 2001, 455; OLG Düsseldorf DAR 2002, 68; OLG Koblenz NZV 1998, 465; AG Stuttgart Az.: 41 C 8388/04; AG Hamburg-Harburg Az.: 648 C 88/05).
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