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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19813
VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23 (e.A.) (https://dejure.org/2023,19813)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.08.2023 - 41-IV-23 (e.A.) (https://dejure.org/2023,19813)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. August 2023 - 41-IV-23 (e.A.) (https://dejure.org/2023,19813)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1341/16

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Folgenabwägung nur bei offenem Ausgang des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21; Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19

    Ablehnung eines eA-Antrags, gerichtet auf die einstweilige Untersagung einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2006 - 25-IV-06

    Antrag auf Erlass eines einstweiligen Anordnung wegen negativer Aussagen in einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 40-IV-23

    Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter?

    Der Verfassungsgerichtshof lehnte den gleichzeitig mit der Verfassungsbeschwerde gestellten Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Beschluss vom 3. August 2023 - Vf. 41-IV-23 (e.A.) - ab.
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 55-IV-25
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. August 2023 - Vf. 41-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25- IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
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