Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35318
VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05 (https://dejure.org/2005,35318)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2005 - 17-IV-05 (https://dejure.org/2005,35318)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2005 - 17-IV-05 (https://dejure.org/2005,35318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,35318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05
    Die deshalb veranlasste Abwägung führt zum Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung, da eine Auslieferung für den Beschwerdeführer mit schweren Nachteilen verbunden wäre (vgl. zur Abwägung ergänzend: BVerfGE 59, 280 [282ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 117-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05
    Die gegen den oberlandesgerichtlichen Beschluss vom 15. Oktober 2004 gerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der u.a. die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt worden war, hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch Beschluss vom 18. November 2004 (Vf. 117-IV-04 [HS]) verworfen.
  • VerfGH Sachsen, 20.05.2005 - 16-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05
    Der Beschwerdeführer darf bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde (Vf. 16-IV-05 [HS]) nicht an die Republik Kroatien ausgeliefert werden.
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2000 - 79-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 17-IV-05
    Bei offenem Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache muss der Verfassungsgerichtshof die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte; diese sind mit den Nachteilen zu vergleichen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2000, Vf. 79-IV-00).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 55-IV-25
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. August 2023 - Vf. 41-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25- IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 03.08.2023 - 41-IV-23
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (Sächs- VerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.09.2025 - 61-IV-25
    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 46-IV-25 [e.A.]; Beschluss vom 3. August 2023 - Vf. 41- IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.08.2023 - 47-IV-23

    Zulassung von akustischen Kundgebungsmitteln für die vollständige Dauer einer …

    Dabei haben die Gründe, welche der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (SächsVerfGHG, Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2006 - 25-IV-06

    Antrag auf Erlass eines einstweiligen Anordnung wegen negativer Aussagen in einer …

    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; BVerfGE 103, 41 [42]).
  • VerfGH Sachsen, 30.09.2024 - 65-V-24
    Nach § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG kann der Verfassungsgerichtshof einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. Januar 2024 - Vf. 110-IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2023 - Vf. 101- IV-23 [e.A.]; Beschluss vom 21. März 2006 - Vf. 25-IV-06 [e.A.]; Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 17-IV-05; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 BvQ 1/19 - juris Rn. 21;… Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1341/16 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 70-IV-08
    a) Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch folgt, dass der durch den Gesetzgeber eröffnete Zugang zu den Instanzen nicht in einer unzumutbaren, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - Vf. 17-IV-05; Sächs- VerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Sachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht