Rechtsprechung
| SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs 1 Nr 4 AsylbLG; § 10a Abs 1 S 2 AsylbLG; § ... 11 Abs 2 AsylbLG; § 3 Abs 1 S 1 AsylbLG; § 7 Abs 1 S 1 AsylbLG; § 14a Abs 2 S 2 AsylVfG; § 14a Abs 4 AsylVfG; § 12 Abs 5 AufenthG; § 61 Abs 1 S 1 AufenthG; § 61 Abs 1 S 2 AufenthG; § 18 SGB 12
Erhöhung des Bedarfs; Bedarf; räumliche Beschränkung; kurzzeitiger Besuch; Besuchserlaubnis; Duldung; Leben in einem Haushalt; Kenntnisgrundsatz; Neugeborener; Wirtschaften aus einem Topf; Verstoß gegen Wohnsitzauflage; Wohnsitzauflage; örtliche Zuständigkeit - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylbLG § 11 Abs. 2, AsylbLG § 10a Abs. 1 S. 2, AsylbLG § 7 Abs. 1 S. 1, AsylbLG § 3 Abs. 1 S. 1
Duldung, Wohnsitzauflage, Nebenbestimmung, Asylverfahren, Leistungsträger, Leistungsanspruch, örtliche Zuständigkeit, Neugeborene, Kenntnisgrundsatz, Haushaltsgemeinschaft, Haushalt, Bedarfsgemeinschaft, bedarfserhöhend, Besuch, Leistungen nach dem ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
- SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 8 AY 31/11
Asylbewerberleistung - örtliche Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens - …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Zur Begründung verweist die Kammer auf die Rechtsprechung des in Beschwerde- und Berufungsverfahren für sie zuständigen 8. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen, der sich in seinem Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER - (…ZFSH/SGB 2011, S. 601 f., zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.) der wohl h.M. in der Rechtsprechung angeschlossen hat, wonach für geduldete Ausländer nach Abschluss des Asylverfahrens stets § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG gilt, weil die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung mit Erteilung einer Duldung gegenstandslos wird und sich damit die örtliche Zuständigkeit nicht mehr nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG bestimmen kann.Gleiches gilt, wie sich aus § 11 Abs. 2 AsylbLG ergibt, hinsichtlich der übrigen Bedarfe dieser Familienangehörigen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes am Ort G. i.S.d. in § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG genannten Gruppen, denn diese hielten sich dort, mit Ausnahme der durch Besuchserlaubnisse abgedeckten Zeiträume, wider ausländerrechtlicher räumlicher Beschränkungen auf (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011, a.a.O.;… Hohm, a.a.O., § 11 Rn. 40 f.).
- VG Göttingen, 02.07.2008 - 1 B 171/08
D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Rn. 3 Wie die Kammer in ihrem richterlichen Hinweis des Vorsitzenden vom 20.06.2011 bereits ausgeführt hat, versteht sie das Klagebegehren der Klägerin, die erst seit dem 28.07.2008 aufgrund des Beschlusses des VG Göttingen vom 02.07.2008 - 1 B 171/08 - von dem Beklagten geduldet wird, dahingehend, dass diese sich zum einen gegen die Versagung des Leistungsanspruches nach dem AsylbLG durch den Beklagten dem Grunde nach für die Zeit vor dem 01.07.2008 mangels Zuständigkeit gem. § 10a AsylbLG und unter Berufung auf den sog. Kenntnisgrundsatz sowie zum anderen gegen die vollständige - nicht auf 4 Personen kopfteilig vorgenommene - Anrechnung überschießenden Einkommens ihres leiblichen Vaters H. auf ihren Bedarf für Juli 2008 mit der Begründung wendet, dessen damaliges überschießendes Erwerbseinkommen als Dachdeckerhelfer müsse zusätzlich auch auf den Bedarf ihrer Mutter I. und ihrer am 18.12.2006 in M. geborenen Schwester J. angerechnet werden.Zudem gab es bis zur Erteilung der durch Beschluss des VG Göttingen vom 02.07.2008 - 1 B 171/08 - dem Beklagten auferlegten Verpflichtung zur Duldung der Klägerin, die dieser in Vollziehung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von der Ausländerbehörde des Beklagten am 28.07.2008 mit der räumlichen Beschränkung auf das Land Niedersachsen und der Auflage zur Wohnsitznahme in G. (vgl. Bl. 581 AuslA d. Kl'in) erteilt wurde, für die Klägerin auch keinerlei ausländerrechtliche Begrenzung ihres Aufenthalts innerhalb der Bundesrepublik, mithin keine räumlichen Beschränkungen i.S.d. § 11 Abs. 2 AsylbLG.
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger, …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Rn. 10 Für die übrige Zeit des durch Besuchserlaubnisse des Beigeladenen gestatteten Aufenthalts in Dransfeld im hier noch streitigen Zeitraum bis einschließlich 31.07.2008 - d.h. vom 3. bis 24. Juli 2008 - hat der nach § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AsylbLG auch insoweit örtlich zuständig gebliebene Beigeladene (…vgl. dazu Hohm, a.a.O., § 10a Rn. 37 ff. m.w.N.; zum Grundsatz fortdauernder Zuständigkeit bei kurzfristigen Ortswechseln im Sozialhilferecht vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 -, FEVS 51, S. 145 ff., zit. nach juris Rn. 10 ff.) der Mutter und der Schwester der Klägerin ausweislich seiner schriftsätzlichen Stellungnahme vom 04.08.2011, die unbestritten geblieben ist, Leistungen nach dem AsylbLG in regulärer Höhe ohne jegliche Anrechnung von Einkommen des Vaters der Klägerin gewährt, vgl. etwa Bescheid des Beigeladenen vom 10.05.2010 über die Gewährung von Analog-Leistungen ab 03.07.2008 (Bl. 193 ff. LA Beigel.) oder etwa Änderungsbescheid vom 26.05.2011 über die Gewährung von Grundleistungen für April 2008 (Bl. 209 ff. LA Beigel.).
- BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Zur Begründung verweist die Kammer auf die Rechtsprechung des in Beschwerde- und Berufungsverfahren für sie zuständigen 8. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen, der sich in seinem Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER - (ZFSH/SGB 2011, S. 601 f., zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.) der wohl h.M. in der Rechtsprechung angeschlossen hat, wonach für geduldete Ausländer nach Abschluss des Asylverfahrens stets § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG gilt, weil die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung mit Erteilung einer Duldung gegenstandslos wird und sich damit die örtliche Zuständigkeit nicht mehr nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG bestimmen kann. - LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 AY 1/07
Anschluss Analogleistungen bei bestehender Immatrikulation; Pro-forma-Studium; …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Ausgehend von dem sog. Kenntnisgrundsatz, der auch im Asylbewerberleistungsrecht gilt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2010 - L 23 AY 1/07 -, zit. nach juris Rn. 35 m.w.N.;… Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 3. Auflage, Einl AsylbLG Rn. 5), setzt die Verpflichtung des Beklagten zur Hilfeleistung erst ein, sobald ihm als zuständigem Leistungsträger bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen, vgl. § 18 SGB XII (…zur Anwendung dieser Norm i.R.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG vgl. Hohm, a.a.O., § 2 Rn. 184, Oppermann in: juris-Praxiskommentar zum SGB XII, § 2 Rn. 117). - SG Hildesheim, 03.09.2010 - S 42 AY 147/10
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterbringung in einer privat angemieteten …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Die Kammer hat bereits entschieden, dass die ausländerrechtlich vollziehbare Verpflichtung gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, Wohnsitz an einem bestimmten Ort und Wohnung in einer bestimmten Einrichtung (z.B. einer Gemeinschaftsunterkunft) zu nehmen, für die leistungsrechtlichen Entscheidungen nach dem AsylbLG bindend ist und eine hiervon abweichende Art und Weise der Leistungsgewährung ausschließt (für den Unterkunftsbedarf vgl. Beschlüsse der Kammer vom 03.09.2010 - S 42 AY 147/10 ER -, zit. nach juris Rn. 6, …und vom 30.11.2010 - S 42 AY 157/10 ER -, zit. nach juris Rn. 5). - SG Hildesheim, 30.11.2010 - S 42 AY 157/10
Kein Anspruch eines geduldeten Asylantragstellers auf unverzügliche …
Auszug aus SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Die Kammer hat bereits entschieden, dass die ausländerrechtlich vollziehbare Verpflichtung gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, Wohnsitz an einem bestimmten Ort und Wohnung in einer bestimmten Einrichtung (z.B. einer Gemeinschaftsunterkunft) zu nehmen, für die leistungsrechtlichen Entscheidungen nach dem AsylbLG bindend ist und eine hiervon abweichende Art und Weise der Leistungsgewährung ausschließt (…für den Unterkunftsbedarf vgl. Beschlüsse der Kammer vom 03.09.2010 - S 42 AY 147/10 ER -, zit. nach juris Rn. 6, und vom 30.11.2010 - S 42 AY 157/10 ER -, zit. nach juris Rn. 5).
- SG Hildesheim, 23.10.2012 - S 42 AY 127/08
Übernahme der Kosten für Geburtshilfeleistungen anlässlich der Entbindung eines …
Der Säugling war zum Zeitpunkt seiner Geburt als Familienangehöriger gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG leistungsberechtigt, denn seine Mutter unterstand trotz vorher abgelaufener Duldung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG und sein Vater gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG dem Leistungsregime des AsylbLG (…zur Leistungsberechtigung eines Neugeborenen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 6 bis zur Ablehnung seines Asylantrages nach § 14a AsylVfG bzw. bis zur Duldung durch die ABH vgl. Frerichs in: juris-Praxiskommentar zum SGB XII, § 1 AsylbLG Rn. 121 f.; zur örtlichen Zuständigkeit der ABH des tatsächlichen Aufenthaltsortes des Neugeborenen gem. § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG vgl. Beschluss der Kammer vom 3. September 2012 - S 42 AY 13/09 -, zit. nach juris LS 1 und Rn. 5 f.).Wie die Kammer bereits oben zu (1) unter Hinweis auf ihren Beschluss vom 3. September 2012 (a.a.O.) ausgeführt hat, war der Beklagte ab Geburt des Säuglings I. für diesen bis zu seiner Zuweisung durch das BAMF im Rahmen des gem. § 14a AsylVfG am 25. September 2008 eingeleiteten Asylverfahrens gem. § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG hinsichtlich aller Leistungen außerhalb von Einrichtungen örtlich zuständig, weil sich der Säugling nur in H. bei seinem Vater und seiner mit Besuchserlaubnissen dort verweilenden Mutter tatsächlich aufgehalten hat.
Zwar ist dem Beigeladenen darin beizupflichten, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt der für den Säugling nach § 10a Abs. 3 Satz 5 AsylbLG allein maßgeblichen Mutter nicht gem. § 10a Abs. 3 Satz 4 AsylbLG aus einer früheren asylverfahrensrechtlichen Zuweisungsentscheidung herleiten lässt, denn diese hatte sich für die Mutter spätestens seit Erteilung der ersten Duldung durch den Beigeladenen aus asylverfahrensunabhängigen Gründen am 18. Juni 2003 erledigt (vgl. die Nachweise im Beschluss der Kammer vom 3. September 2012, a.a.O., Rn. 5;… ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 84 ff. m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2013 - L 20 AY 145/11 Rn. 64 Die Gegenansicht (…Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 18 Rn. 4;… Herbst in Mergler/Zink, SGB XII, Stand August 2004, § 4 AsylbLG Rn. 24 ff.;… Hohm in GK-AsylbLG, Stand 2006 § 1 Rn. 117; VG Münster, Urteil vom 18.10.2005 - 5 K 5424/03 und - ohne Begründung - LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15.01.2010 - L 23 AY 1/07 Rn. 36; SG Hildesheim, Urteil vom 03.09.2012 - S 42 AY 13/09 Rn. 7 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.), die den Kenntnisgrundsatz im AsylbLG (generell) für anwendbar hält, überzeugt den Senat nicht.
- SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 100/11
Antragserfordernis; Bildungs- und Teilhabepaket; Fahrtkosten; …
Anders als nach § 34a Abs. 1 Satz 1 SGB XII, der für das Sozialhilferecht ein Antragserfordernis normiert, gilt im Asylbewerberleistungsrecht nach wie vor der Kenntnisgrundsatz (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. September 2012 - S 42 AY 13/09 -, zit. nach juris Rn. 7 m.w.N.; abrufbar unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de). - SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 126/11
Nachgewährung von höheren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer, dass die Strukturprinzipien des allgemeinen Sozialhilferechtes (…dazu eingehend: Rothkegel, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, 1. Auflage 2000), wie es nunmehr im SGB XII (früher BSHG) kodifiziert wurde, auch im Rahmen des AsylbLG Anwendung finden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 3. September 2012 - S 42 AY 13/09 -, zit. nach juris Rn. 7 m.w.N.: Kenntnisgrundsatz;… Beschluss der Kammer vom 30. August 2012 - S 42 AY 140/12 ER -, zit. nach juris Rn. 30 m.w.N.: Nachrangprinzip;… Beschluss vom 11. Mai 2012 - S 42 AY 43/12 ER -, zit. nach juris Rn. 2 m.w.N.: Gegenwärtigkeitsprinzip).
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Rechtsprechung
| SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09 |
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
- SG Hildesheim, 03.09.2012 - S 42 AY 13/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 8 AY 31/11
Asylbewerberleistung - örtliche Zuständigkeit nach Abschluss des Asylverfahrens - …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Zur Begründung verweist die Kammer auf die Rechtsprechung des in Beschwerde- und Berufungsverfahren für sie zuständigen 8. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen, der sich in seinem Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER - (…ZFSH/SGB 2011, S. 601 f., zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.) der wohl h.M. in der Rechtsprechung angeschlossen hat, wonach für geduldete Ausländer nach Abschluss des Asylverfahrens stets § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG gilt, weil die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung mit Erteilung einer Duldung gegenstandslos wird und sich damit die örtliche Zuständigkeit nicht mehr nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG bestimmen kann.Gleiches gilt, wie sich aus § 11 Abs. 2 AsylbLG ergibt, hinsichtlich der übrigen Bedarfe dieser Familienangehörigen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes am Ort G. i.S.d. in § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG genannten Gruppen, denn diese hielten sich dort, mit Ausnahme der durch Besuchserlaubnisse abgedeckten Zeiträume, wider ausländerrechtlicher räumlicher Beschränkungen auf (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.05.2011, a.a.O.;… Hohm, a.a.O., § 11 Rn. 40 f.).
- VG Göttingen, 02.07.2008 - 1 B 171/08
D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Wie die Kammer in ihrem richterlichen Hinweis des Vorsitzenden vom 20.06.2011 bereits ausgeführt hat, versteht sie das Klagebegehren der Klägerin, die erst seit dem 28.07.2008 aufgrund des Beschlusses des VG Göttingen vom 02.07.2008 - 1 B 171/08 - von dem Beklagten geduldet wird, dahingehend, dass diese sich zum einen gegen die Versagung des Leistungsanspruches nach dem AsylbLG durch den Beklagten dem Grunde nach für die Zeit vor dem 01.07.2008 mangels Zuständigkeit gem. § 10a AsylbLG und unter Berufung auf den sog. Kenntnisgrundsatz sowie zum anderen gegen die vollständige - nicht auf 4 Personen kopfteilig vorgenommene - Anrechnung überschießenden Einkommens ihres leiblichen Vaters H. auf ihren Bedarf für Juli 2008 mit der Begründung wendet, dessen damaliges überschießendes Erwerbseinkommen als Dachdeckerhelfer müsse zusätzlich auch auf den Bedarf ihrer Mutter I. und ihrer am 18.12.2006 in Göttingen geborenen Schwester J. angerechnet werden.Zudem gab es bis zur Erteilung der durch Beschluss des VG Göttingen vom 02.07.2008 - 1 B 171/08 - dem Beklagten auferlegten Verpflichtung zur Duldung der Klägerin, die dieser in Vollziehung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von der Ausländerbehörde des Beklagten am 28.07.2008 mit der räumlichen Beschränkung auf das Land Niedersachsen und der Auflage zur Wohnsitznahme in G. (vgl. Bl. 581 AuslA d. Kl in) erteilt wurde, für die Klägerin auch keinerlei ausländerrechtliche Begrenzung ihres Aufenthalts innerhalb der Bundesrepublik, mithin keine räumlichen Beschränkungen i.S.d. § 11 Abs. 2 AsylbLG.
- BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger, …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Für die übrige Zeit des durch Besuchserlaubnisse des Beigeladenen gestatteten Aufenthalts in Dransfeld im hier noch streitigen Zeitraum bis einschließlich 31.07.2008 - d.h. vom 3. bis 24. Juli 2008 - hat der nach § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AsylbLG auch insoweit örtlich zuständig gebliebene Beigeladene (…vgl. dazu Hohm, a.a.O., § 10a Rn. 37 ff. m.w.N.; zum Grundsatz fortdauernder Zuständigkeit bei kurzfristigen Ortswechseln im Sozialhilferecht vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 -, FEVS 51, S. 145 ff., zit. nach juris Rn. 10 ff.) der Mutter und der Schwester der Klägerin ausweislich seiner schriftsätzlichen Stellungnahme vom 04.08.2011, die unbestritten geblieben ist, Leistungen nach dem AsylbLG in regulärer Höhe ohne jegliche Anrechnung von Einkommen des Vaters der Klägerin gewährt, vgl. etwa Bescheid des Beigeladenen vom 10.05.2010 über die Gewährung von Analog-Leistungen ab 03.07.2008 (Bl. 193 ff. LA Beigel.) oder etwa Änderungsbescheid vom 26.05.2011 über die Gewährung von Grundleistungen für April 2008 (Bl. 209 ff. LA Beigel.).
- BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R
Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung - …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Zur Begründung verweist die Kammer auf die Rechtsprechung des in Beschwerde- und Berufungsverfahren für sie zuständigen 8. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen, der sich in seinem Beschluss vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER - (ZFSH/SGB 2011, S. 601 f., zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.) der wohl h.M. in der Rechtsprechung angeschlossen hat, wonach für geduldete Ausländer nach Abschluss des Asylverfahrens stets § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG gilt, weil die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung mit Erteilung einer Duldung gegenstandslos wird und sich damit die örtliche Zuständigkeit nicht mehr nach § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG bestimmen kann. - LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 AY 1/07
Anschluss Analogleistungen bei bestehender Immatrikulation; Pro-forma-Studium; …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Ausgehend von dem sog. Kenntnisgrundsatz, der auch im Asylbewerberleistungsrecht gilt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2010 - L 23 AY 1/07 -, zit. nach juris Rn. 35 m.w.N.;… Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 3. Auflage, Einl AsylbLG Rn. 5), setzt die Verpflichtung des Beklagten zur Hilfeleistung erst ein, sobald ihm als zuständigem Leistungsträger bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen, vgl. § 18 SGB XII (…zur Anwendung dieser Norm i.R.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG vgl. Hohm, a.a.O., § 2 Rn. 184, Oppermann in: juris-Praxiskommentar zum SGB XII, § 2 Rn. 117). - SG Hildesheim, 03.09.2010 - S 42 AY 147/10
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterbringung in einer privat angemieteten …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Die Kammer hat bereits entschieden, dass die ausländerrechtlich vollziehbare Verpflichtung gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, Wohnsitz an einem bestimmten Ort und Wohnung in einer bestimmten Einrichtung (z.B. einer Gemeinschaftsunterkunft) zu nehmen, für die leistungsrechtlichen Entscheidungen nach dem AsylbLG bindend ist und eine hiervon abweichende Art und Weise der Leistungsgewährung ausschließt (für den Unterkunftsbedarf vgl. Beschlüsse der Kammer vom 03.09.2010 - S 42 AY 147/10 ER -, zit. nach juris Rn. 6, …und vom 30.11.2010 - S 42 AY 157/10 ER -, zit. nach juris Rn. 5). - SG Hildesheim, 30.11.2010 - S 42 AY 157/10
Kein Anspruch eines geduldeten Asylantragstellers auf unverzügliche …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.05.2012 - S 42 AY 13/09
Die Kammer hat bereits entschieden, dass die ausländerrechtlich vollziehbare Verpflichtung gem. § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, Wohnsitz an einem bestimmten Ort und Wohnung in einer bestimmten Einrichtung (z.B. einer Gemeinschaftsunterkunft) zu nehmen, für die leistungsrechtlichen Entscheidungen nach dem AsylbLG bindend ist und eine hiervon abweichende Art und Weise der Leistungsgewährung ausschließt (…für den Unterkunftsbedarf vgl. Beschlüsse der Kammer vom 03.09.2010 - S 42 AY 147/10 ER -, zit. nach juris Rn. 6, und vom 30.11.2010 - S 42 AY 157/10 ER -, zit. nach juris Rn. 5).
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